Häufige Fragen rund um die Bewerbung

Wie kann ich mich bewerben?

Sie finden auf unserer Homepage eine genaue Anleitung für Ihre online-Bewerbung auf unsere Studiengänge. Der Bewerbungsablauf ist für die jeweiligen Studiengänge unterschiedlich. Wählen Sie daher zunächst hier Ihren Wunschstudiengang aus. Wenn Sie den Studiengang anklicken, klappt unterhalb ein kurzer Info-Text auf. Dort finden Sie auch die Frist, bis wann eine Bewerbung möglich ist. Sobald eine Bewerbung für das kommende Semester möglich ist, erscheint dort außerdem der Button „Jetzt Bewerben“ bzw. „Direkt Einschreiben“. Dieser Button führt Sie direkt zur Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Bewerbung.

Ab wann ist die Online-Bewerbung möglich?

Für das Wintersemester (Studienbeginn Oktober) i.d.R. ab Mitte Mai, für das Sommersemester (Studienbeginn März) i.d.R. ab Mitte November des Vorjahres.

Wann ist Bewerbungsschluss?

Unsere Bachelor-Studiengänge sind zum Teil zulassungsfrei („NC-frei“), zum Teil zulassungsbeschränkt. Ob Ihr Wunsch-Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist, finden Sie auf unserer Übersichtsseite der Studiengänge. Es gelten unterschiedliche Fristen: Für die zulassungsfreien Studiengänge können Sie i.d.R. noch bis kurz vor Vorlesungsbeginn einen Antrag auf Einschreibung stellen.

Für die zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge sowie für alle Master-Studiengänge müssen Sie sich bewerben. Für das Sommersemester muss die Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis 15. Juli an der Hochschule Offenburg eingegangen sein. Für die Studiengänge der Graduate School und m.gp gelten hiervon abweichende Fristen.

Bitte bewerben Sie sich möglichst frühzeitig! Nur so haben wir die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Vollständigkeit zu prüfen. Ob Sie ggf. zulassungsrelevante Unterlagen nachreichen müssen, erfahren Sie im Bewerbungsportal von hochschulstart.de (bei Bewerbungen über hochschulstart.de) bzw. im Bewerber-Portal der Hochschule (bei direkter Bewerbung an der Hochschule Offenburg).

Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Allgemeinen Hochschulreife, Fachhochschulreife oder fachgebundenen Hochschulreife können Sie sich bewerben. Details finden Sie unter Zugangsvoraussetzungen.

Auch ohne schulische Hochschulzulassung ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium möglich. Beruflich Qualifizierte mit abgeschlossener Berufsausbildung können ggf. zum Studium zugelassen werden. Bitte lesen Sie dazu die Erläuterungen  unter Berufstätige ohne Abitur.

Für wie viele Studiengänge kann ich mich bewerben?

Entsprechend der gültigen Hochschulvergabeverordnung (HVVO) können je Hochschule bis zu drei Zulassungsanträge gestellt werden. Diese Bewerbungen nehmen gleichwertig am Zulassungsverfahren teil.

Bei zulassungsfreien Bachelor-Studiengängen erhält jeder Antragssteller, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, einen Studienplatz. Daher ist in diesem Fall eine mehrfach-Bewerbung nicht nötig.

Welche Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen?

Im Regelfall: Antrag auf Zulassung eines Studienplatzes (pdf-Datei), Lebenslauf, Kopie HZB, ggf. Nachweis Praktikum, ggf. Nachweis Berufsausbildung. Genaue Hinweise zu den benötigten Unterlagen finden Sie auf den Checklisten der Bewerbungsseite des jeweiligen Studiengangs. Angaben zu fehlenden Unterlagen finden Sie im Online-Portal. Bitte kontrollieren Sie dies regelmäßig.

Wann erhalte ich einen Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid?

Innerhalb von ca. 14 Tagen nach dem jeweiligen Bewerbungsschluss werden die ersten Zulassungsbescheide versandt.

Ablehnungsbescheide erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt. Sehen Sie bitte von telefonischen Nachfragen während des Zulassungszeitraums ab.

Wie lange habe ich Zeit, um mich zu immatrikulieren?

Im Zulassungsbescheid wird Ihnen ein bestimmter Immatrikulationszeitraum mitgeteilt. Verpassen Sie diesen Zeitraum nicht, da ansonsten Ihre Zulassung die Gültigkeit verliert. Beauftragen Sie z.B. Angehörige mit einer Vollmacht, falls Sie die Immatrikulation nicht selbst vornehmen können.

Finden Nachrückverfahren statt?

Sollten nicht alle Plätze eines Studiengangs im ersten Hauptverfahren angenommen werden, finden entsprechend Nachrückverfahren statt, bis alle Plätze belegt sind. D.h. Sie könnten trotz eines vorliegenden Ablehnungsbescheids noch eine Zulassung erhalten, falls noch Plätze zur Verfügung stehen.    

Was passiert mit meinen Unterlagen nach dem Bewerbungsverfahren?

Bei einer Ablehnung werden Ihre Unterlagen vernichtet und bei einer erneuten Bewerbung müssen Sie nochmals alle Unterlagen einreichen.

Was sind Wartesemester / Was bedeutet Wartezeit?

Wartesemester berechnen sich aus der Zahl der Semester, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Sie zählt ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung, nicht ab dem Datum der Bewerbung.