Bis zu 1 % der Plätze eines Studiengangs werden an Bewerber vergeben, die einem von der Hochschule festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden Personankreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebunden sind. Dies gilt insbesondere für Bewerber, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören.