Wenn Sie vor Beginn Ihres Studiums zuerst einen Dienst ableisten wollen, ist es für Sie auf jeden Fall sinnvoller, sich schon zu Beginn oder während der Zeit des Dienstes für einen Studienplatz zu bewerben.

Diejenigen Bewerber, die nachweisen können, dass sie bei oder nach Beginn ihres Dienstes von der Hochschule Offenburg im selben Studiengang (im Hauptantrag) bei einer früheren Bewerbung einen Studienplatz erhalten haben und diesen nicht annehmen konnten, werden vorrangig zum Studium zugelassen. Diese Regelung gilt für alle Bewerber, die

  • (freiwilligen) Wehrdienst (bis zur Dauer von drei Jahren), Zivildienst oder Bundesfreiwilligendienst geleistet haben,
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen einjährigen Europäischen Freiwilligendienst abgeleistet haben,
  • mindestens zwei Jahre als Entwicklungshelfer tätig waren,
  • ein Kind unter 18 Jahren oder andere pflegebdüftige Angehörige bis zu einer Dauer von drei Jahren betreut und gepflegt haben.

Hinweis: Au-Pair oder Jobben im Ausland sind keine Dienstzeiten!


Um unter die Vorwegauswahl zu fallen, muss die Zulassung erneut beantragt werden, ein Nachweis über den erbrachten Dienst und eine Kopie des Zulassungsbescheides sind beizufügen.

Die Vorwegauswahl muss spätestens zum zweiten Vergabeverfahren, das nach Beendigung des Dienstes durchgführt wird, beantragt werden.