Finanzen

Gebühren

Die Hochschule Offenburg erhebt pro Semester einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 70,00 Euro und einen Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Freiburg in Höhe von 65,00 Euro.

Für Studierende der Bachelor-Studiengänge 

  • Elektrotechnik/Informationstechnik-plus (EI-plus) 
  • Mechatronik-plus (MK-plus) 
  • Medientechnik/Wirtschaft-plus (MW-plus) 
  • Wirtschaftsinformatik-plus (WIN-plus)
  • Elektrische Energietechnik/Physik-plus (EP-plus)

sowie der Master-Studiengänge

  • Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen - Ingenieurpädagogik Elektrotechnik/Informationstechnik (EI-BS) 
  • Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen - Ingenieurpädagogik Mechatronik (MK-BS)
  • Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen - Ingenieurpädagogik Informatik/Wirtschaft (IW-BS)
  • Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen - Ingenieurpädagogik Medientechnik/Wirtschaft (MW-BS)
  • Höheres Lehramt an Beruflichen Schulen - Ingenieurpädagogik Elektrische Energietechnik/Physik (EP-BS)

kommt entsprechend der Beitragsordnung des Studierendenwerks Freiburg zusätzlich noch ein Beitrag für den Personennahverkehr (Semesterticket) von 28,00 Euro hinzu.

Sind Sie an zwei Hochschulen gleichzeitig immatrikuliert, müssen Sie den Semesterbeitrag nur an einer Hochschule bezahlen. 
Für die Studierenden unserer Lehramtsstudiengänge gilt daher folgendes:
Die Semestergebühr bezahlen Sie an der Hochschule Offenburg; eingeschrieben sind Sie allerdings sowohl an der Hochschule Offenburg, als auch an der Pädagogischen Hochschule Freiburg. 

Außerdem erhebt die Studierendenschaft der Hochschule zur Erfüllung ihrer Aufgaben von allen immatrikulierten Studierenden einen Studierendenschaftsbeitrag in Höhe von 25,00 Euro je Semester. Der Beitragspflicht unterliegen auch die vom Studium beurlaubten Studierenden, nicht jedoch die befristet eingeschriebenen ausländischen Studierenden nach § 60 Abs. 1 Satz 2 LHG.

Studierende der Master-Studiengänge der Graduate School müssen zudem eine pauschale Servicegebühr in Höhe von 150,00 Euro je Semester bezahlen.

 

Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen für das Land Baden-Württemberg Studiengebühren von internationalen Studierenden in Höhe von 1.500,00 Euro je Semester und für Studierende im Zweitstudium 650,00 Euro je Semester.

Weitere informationen zu diesen Gebühren erhalten Sie hier:

 

Ausnahmefälle der Gebührenpflicht internationaler Studierender:

Laut § 3 LHGebG sind internationale Studierende gebührenpflichtig, die keine Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates besitzen und keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben. Das Gesetz sieht jedoch einige wenige Ausnahmefälle vor.

Studierende, die im Studienjahr vor Beginn des Wintersemesters 2017/18 in einem Studienkolleg in Baden-Württemberg zur Vorbereitung auf die Feststellungsprüfungeingeschrieben waren, bezahlen in dem Studiengang, in dem sie unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Feststellungsprüfung erstmals immatrikuliert werden, keine Studiengebühr für internationale Studierende.

Internationale Studierende nach § 3 LHGebG und Studierende eines Zweitstudiums nach § 8 LHGebG, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes in einem Studiengang an einer baden-württembergischen Hochschule immatrikuliert waren, können ihr Studium in diesem Studiengang gebührenfrei an dieser Hochschule fortführen.

Zur Beurteilung der Gebührenpflicht können Sie nachfolgendes Auskunftsformular verwenden und ausgefüllt mit den notwendigen Nachweisen an folgende Adresse senden:

Hochschule Offenburg
Studentische Abteilung
Badstr. 24
77652 Offenburg

Auskunftsformular Studiengebühren

 

Um eine Befreiung von der Gebührenpflicht zu beantragen, verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular:

 

Die Hochschule Offenburg kann nach § 6 Absätze 4 und 5 LHGebG eine begrenzte Anzahl von Internationalen Studierenden von der Pflicht, die Studiengebühr für Internationale Studierende zu entrichten, vollständig oder teilweise befreien, sofern sie diese für besonders begabt erachtet. Die Voraussetzungen usw. sind in der Satzung für die Befreiung von der Studiengebühr für Internationale Studierende aufgrund besonderer Begabung geregelt. Die Anzahl der maximalen Befreiungen je Semester finden Sie in der entsprechenden Ausschreibung.

Für den Aufbau-Studiengang

und für den Weiterbildungs-Studiengang

werden besondere Studiengebühren erhoben.
Für diese Studiengebühren gelten gesonderte Gebührensatzungen.

Was bedeutet Rückmeldung?

Mit der Rückmeldung bestätigen Studierende, dass sie im nächsten Semester weiterstudieren möchten.

Wie kann ich mich zurückmelden?

Die Rückmeldung erfolgt, indem Studierende den geforderten Semesterbeitrag und gegebenenfalls weitere fällige Gebühren begleichen. Dazu können sie die Beträge entweder per Lastschriftverfahren einziehen lassen oder selbst überweisen. Für das Lastschriftverfahren ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung über das Campus-Portal notwendig. Die Rückmeldung erfolgt dann in zwei Schritten. Im ersten Schritt muss ein Mandat erteilt werden und im nächsten Schritt muss dem Lastschriftauftrag die entsprechende Rechnung zugewiesen werden. Die Studierenden sind sofort zurückgemeldet und können sogleich ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung herunterladen.

Alternativ kann die Begleichung der Beträge auch per Überweisung erfolgen. Im Campus-Portal unter dem Reiter „Zahlungen“ sind die entsprechenden Zahlungsinformationen hinterlegt. Dort finden Studierende auch den korrekten Verwendungszweck, der zwingend angegeben werden muss, damit die Zahlung der Hochschule Offenburg sowie der/dem jeweiligen Studierenden zugeordnet werden kann. Die Studierenden sind im System erst zurückgemeldet, wenn die Beträge vollständig auf dem Konto der Hochschule eingegangen sind. Anschließend können sie sich im Campus-Portal ihre Immatrikulationsbescheinigung herunterladen.

Wann muss ich mich zurückmelden?

Im Terminplan der Hochschule ist ein bestimmter Rückmeldezeitraum festgelegt. Die Studierenden erhalten außerdem zum gegebenen Zeitpunkt eine E-Mail an ihre studentische E-Mail-Adresse mit der Aufforderung sich zurückzumelden.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig zurückmelde?

Nach §60 Abs. 2 Ziffer 8 und §62 Abs. 2 Ziffer 4 Landeshochschulgesetz (LHG) vom 1. Januar 2005 erfolgt im Fall einer nicht rechtzeitig erfolgten Rückmeldung die Exmatrikulation.

Muss ich sonst noch etwas beachten?

Sobald die Rückmeldung erfolgt ist, muss noch der Studierendenausweis validiert werden. Dies erfolgt an den Validierungsgeräten der Hochschule.

Weitere Fragen zur Rückmeldung oder den Gebühren?

studiengebuehren@hs-offenburg.de

BAföG

Informationen rund ums BAföG gibt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Bei allen Fragen zum Thema BAföG hilft Ihnen außerdem auch das für die Hochschule Offenburg zuständige Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald unter dem Punkt Geld gern weiter. Anträge auf Ausbildungsförderung können Sie einreichen bei der Außenstelle des Studierendenwerks auf dem Campus in Offenburg.

Außenstelle des Studierendenwerks

Badstraße 24, 77652 Offenburg
Telefon: 0781 205-328 / 329

Sprechzeiten:

Mo bis Fr 9:00 – 12:00 Uhr 
Do 13:30-15:30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Hier finden Sie ein PDF in dem wir für Sie die Kriterien für die sogenannten üblichen Leistungen zusammengefasst, die Sie nach zwei Jahren BAföG Bezug für eine Weiterförderung nachweisen müssen.

BAföG-Beauftragte/r Fakultät EMI

Meier, Sven

Meier, Sven

Prof. Dr.-Ing. 
  • Raum: B131
  • Badstraße 24 Offenburg
Mall-Gleißle, Susanne

Mall-Gleißle, Susanne

Prof. Dr.-Ing. 
  • Raum: B251
  • Badstraße 24 Offenburg
  • dienstags, 11 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung
Fetzner, Daniel

Fetzner, Daniel

Prof. Dipl.-Ing. 
  • Raum: D307
  • Badstraße 24 Offenburg
  • nach Vereinbarung

BAföG-Beauftragter Fakultät B+W

Graumann, Matthias

Graumann, Matthias

Prof.Dr.rer.pol.habil. 
  • Raum: 3.02
  • Klosterstraße 14 Gengenbach
  • nach Vereinbarung