Die Hochschule Offenburg vergibt ihre Studienplätze nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren, wenn es für einen Studiengang mehr Bewerber gibt, als Studienplätze zu vergeben sind.
In Studiengängen ohne Bewerberüberhang erhält jeder Bewerber, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, einen Studienplatz; ein Auswahlverfahren findet dann nicht statt.
Wie viele Studienanfängerplätze pro Studiengang jeweils zur Verfügung stehen, ist in der Zulassungszahlenverordnung (ZZVO-HAW) geregelt.
Umrechnung der Noten im Auswahlverfahren
- Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
In Ihrem Bewerbungsformular geben Sie lediglich die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung in Ziffern an. Diese Durchschnittsnote wird nach folgender Tabelle in eine Punktzahl umgerechnet:
Noten | 1,0 | 1,1 | 1,2 | 1,3 | 1,4 | 1,5 | 1,6 | 1,7 | 1,8 | 1,9 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Punktzahl | 15,0 | 14,7 | 14,4 | 14,1 | 13,8 | 13,5 | 13,2 | 12,9 | 12,6 | 12,3 |
Noten | 2,0 | 2,1 | 2,2 | 2,3 | 2,4 | 2,5 | 2,6 | 2,7 | 2,8 | 2,9 |
Punktzahl | 12,0 | 11,7 | 11,4 | 11,1 | 10,8 | 10,5 | 10,2 | 9,9 | 9,6 | 9,3 |
Noten | 3,0 | 3,1 | 3,2 | 3,3 | 3,4 | 3,5 | 3,6 | 3,7 | 3,8 | 3,9 |
Punktzahl | 9,0 | 8,7 | 8,4 | 8,1 | 7,8 | 7,5 | 7,2 | 6,9 | 6,6 | 6,3 |
Noten | 4,0 | 4,1 | 4,2 | 4,3 | 4,4 | 4,5 | 4,6 | 4,7 | 4,8 | 4,9 |
Punktzahl | 6,0 | 5,7 | 5,4 | 5,1 | 4,8 | 4,5 | 4,2 | 3,9 | 3,6 | 3,3 |
- Fachnoten
In Ihrem Bewerbungsformular geben Sie Fachnoten (so weit Fächer belegt) in ganzen Noten an. Die Umrechnung der Noten erfolgt nach folgender Punkteskala:
Note | sehr gut | gut | befriedigend | ausreichend | mangelhaft | ungenügend |
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Punktzahl | 15 | 12 | 9 | 6 | 3 | 0 |
- Abschlussnote der Berufsausbildung.
Die Umrechnung der Abschlussnote Ihrer Berufsausbildung erfolgt nach der Formel 200/Note - 50. Hieraus ergeben sich im Einzelnen folgende Punktzahlen:
Note | sehr gut | gut | befriedigend | ausreichend |
---|---|---|---|---|
Punktzahl | 150 | 50 | 17 | 0 |
Hochschuleigenes Auswahlverfahren für grundständige Studiengänge (Bachelor)
Die Vergabe der Studienplätze für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge erfolgt nach Einordnung der Bewerber in eine Rangliste. Die Rangliste wird anhand der folgenden Kriterien gebildet:
- der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
- ggf. einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung (0,2 Abzug von der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung).
Für die Studiengänge der Fakultät Medien und Informationswesen gilt zusätzlich
- ggf. ein Auslandsaufenthalt von mind. 6-wöchiger Dauer (0,2 Abzug von der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung).
Auswahlverfahren Einstiegssemester startING
75 Prozent der Studienplätze im Einstiegssemester startING werden über ein leistungsorientiertes Auswahlverfahren vergeben. 25 Prozent der Plätze werden über ein Auswahlverfahren, das sich aus einem vorgeschalteten E-Assessment und einem 15-minütigen Interview zusammensetzt, vergeben. Weitere Informationen gibt es auf der startING-Seite.