Ausländische Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Alle ausländischen Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung ("Bildungsinländer") sind im Zulassungs- und Auswahlverfahren Deutschen gleichgestellt. Diese Bewerber werden nach den für Deutsche geltenden Bestimmungen am Vergabeverfahren beteiligt.

Informationen für Bewerber*innen mit AbiBac

Ausländische Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Alle ausländischen Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung, die an der Hochschule Offenburg studieren möchten, müssen ihre Unterlagen beim Studienkolleg Konstanz (STK) einreichen. Das Studienkolleg prüft Ihre Zeugnisse und stellt die notwendigen Bescheinigungen aus, mit denen Sie sich an der Hochschule Offenburg bewerben können. Darüber hinaus prüft das Studienkolleg die Deutschkenntnisse und führt Kurse durch, in denen Studienbewerber sprachlich und fachlich auf ein Studium vorbereitet werden.

Das STK vergibt keine Studienplätze! Sie erhalten vom Studienkolleg eine Zugangsberechtigung, mit der Sie sich um einen Studienplatz bewerben können. Dieser Nachweis muss fristgerecht zum Bewerbungsschluss bei der Hochschule Offenburg eingehen, damit am Verfahren teilgenommen werden kann.

Bei Fragen zur Bewerbung, Fristen und Voraussetzungen können Sie sich direkt beim Studienkolleg Konstanz informieren.

Zulassung

8 % der Studienplätze werden an ausländische Bewerber mit ausländischen Zeugnissen vergeben. Alle Bewerber aus EU- und EWR-Ländern sowie ausländische Bewerber mit deutschen Zeugnissen sind deutschen Bewerbern gleichgestellt. D. h. diese Bewerber werden nach den für Deutsche geltenden Bestimmungen am Vergabeverfahren beteiligt und müssen sich dem normalen Bewerbungs- und Zulassungsverfahren unterziehen.

Deutsche Sprachkenntnisse

Alle Studienbewerber müssen sehr gute deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Da die Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache abgehalten werden, sind fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache Grundvoraussetzung für ein Studium.


Eine Einschreibung an einer Hochschule kann nur nach Ablegen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) oder nach Bestehen des Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) (mit einem Durchschnittsergebnis von TDN 4 und dem Bestehen in allen vier Teilprüfungen) erfolgen. Wenn Sie bereits ein qualifiziertes TestDaF Zertifikat haben, werden Sie von der Teilnahme an der DSH befreit. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.testdaf.de


Auf der Webseite des Studienkolleg Konstanz finden Sie ebenfalls genaue Informationen zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und zu Sprachkursen in Baden-Württemberg.