Energiepreispauschale für Studierende

200 Euro Einmalzahlung für Studierende

Im Dezember 2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz in Kraft getreten. Danach haben Studierende aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Wenn Sie

  • am 01.12.2022 eingeschrieben waren und
  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zum genannten Stichtag hatten

können Sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Beantragung ist bis 30. September 2023 möglich.

 

Was benötigen Sie für die Antragstellung?

  1. einen Zugangscode
  2. ein BundID-Konto

Den Zugangscode erhalten Sie direkt nach dem Login im Studierendenportal.

Auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat können Sie sich für das BundID-Konto registrieren.
Das Wichtigste zur Antragstellung finden Sie auf www.einmalzahlung200.de.

 

Was ist noch wichtig zu wissen?

  • Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet.
  • Sie haben auch einen Anspruch auf die Einmalzahlung, wenn Sie im September 2022 als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bereits eine Energiepauschale erhalten haben.
  • Ebenso haben Sie einen Anspruch, wenn Ihnen als BAföG-Empfängerin oder -Empfänger vor kurzem andere Pauschalen ausgezahlt wurden.

 

Sie haben noch Fragen?

Umfassende Informationen finden Sie auf der FAQ-Seite von www.einmalzahlung200.de.
Sofern Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende von www.einmalzahlung200.de.

 

Sie haben keinen Zugang mehr auf das Studierendenportal?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an die Hochschule.