Über Uns

Über Uns

Studierendenmobilität

Die Förderung der europaweiten Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen ist ein wichtiges Anliegen der Europäischen Union. Das erfolgreiche EU-Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport wird deshalb fortgeführt. Ziel des Programms ist es unter anderem, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden zu stärken. In der aktuellen Programmgeneration 2021 bis 2027 sollen die unterschiedlichen Bedürfnisse der Zielgruppen noch stärker berücksichtigt werden und der Zugang wird vereinfacht.

Teilnahmebedingungen:
Teilnehmen können alle regulär immatrikulierten Studierenden der Hochschule Offenburg. In jedem Studienzyklus (Bachelor/Master/PhD) kann eine Förderung von bis zu 12 Monaten erfolgen. Diese kann nach Belieben auf mehrere Aufenthalte (Studium und/oder Praktika) verteilt werden, wobei die Mindestaufenthaltsdauer von zwei Monaten eingehalten werden muss.
Die Bewerbung für Erasmus+-Studienaufenthalte erfolgt über die Online-Bewerbung beim International Office. Hier wird auch die Auswahl der Teilnehmenden getroffen. Eine Liste der Erasmus+ Partnerhochschulen finden Sie hier.

Finanzielle Förderung:
Erasmus+-Studierende zahlen an der Gasthochschule keine Studiengebühren. Darüber hinaus erhält jede/r Studierende, soweit möglich, einen Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten. Die Höhe des Zuschuss richtet sich nach den Lebenshaltungskosten im Zielland und wird durch die NA DAAD auf nationaler Ebene festgelegt:

 

Förderung im Projekt 2022 und 2023 (Mobilitäten in Programm- und Partnerländer ab Sommersemester 2023, internationale Mobilitäten ab Wintersemester 23/24) :

 


Gruppe 1

Programmländer:
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Partnerländer: Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich


600,00 EUR mtl.


Gruppe 2

Programmländer:
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Partnerländer: Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat


540,00 EUR mtl.

Gruppe 3
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
490,00 EUR mtl.

Internationale

Mobilitäten

Partnerländer (außer Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan Staat) 700,00 EUR mtl.

Die Förderung wird taggenau berechnet. Im Projekt 2022 und 2023 KA 131 erhalten nur Studierende mit geringeren Chancen im Rahmen einer internationalen Mobilität (außer Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan Staat) einen Fahrtkostenzuschuss. Im Projekt 2022+2023 KA171 (internationale Mobilität nach Taiwan oder Hong Kong) erhalten alle Studierenden einen Fahrtkostenzuschuss.

 

Fahrtkostenzuschuss für internationale Mobilitäten:

Reisedistanz Standardreise

Grünes Reisen

10 bis 99 km      23 EUR

--

100 bis 499 km    180 EUR

210 EUR

500 bis 1999 km    275 EUR

320 EUR

2000 bis 2999 km    360 EUR

410 EUR

3000 bis 3999 km    530 EUR

610 EUR

4000 bis 7999 km

   820 EUR --
8000 km oder mehr 1.500 EUR

--

Die Berechnung der Reisedistanz erfolgt mit Hilfe des Distanzrechners der Europäischen Kommission.

 

Förderung im Projekt 2024:


Gruppe 1

Programmländer:
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Partnerländer: Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat, Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich


600,00 EUR mtl.


Gruppe 2


Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern


540,00 EUR mtl.

Gruppe 3
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
540,00 EUR mtl.

Internationale

Mobilitäten

Partnerländer (außer Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan Staat) 700,00 EUR mtl.

Die Förderung wird taggenau berechnet.

Neu ab dem Projekt 2024 KA131: Alle Studierenden im Rahmen einer internationalen Mobilität (außer Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan Staat) erhalten eine Fahrkostenpauschale.

Studierende in Programmländer und die Partnerländer Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan Staat, Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich, die an einer long-term Mobililtät teilnehmen, erhalten keine Fahrkostenpauschale. Das Top-up für Grünes Reisen gibt es nicht mehr.

Studierende, die nicht umweltfreundlich (grün) reisen, können eine Förderung für maximal zwei Reisetage beantragen. Studierende, die umweltfreundlich reisen, können eine Förderung für maximal sechs Reisetage beantragen.

Fahrkostenpauschale für internationale Mobilitäten:

Reisedistanz Standardreise

Grünes Reisen

10 bis 99 km      28 EUR

   56 EUR

100 bis 499 km    211 EUR

  285 EUR

500 bis 1999 km    309 EUR

  417 EUR

2000 bis 2999 km    395 EUR

  535 EUR

3000 bis 3999 km    580 EUR

  785 EUR

4000 bis 7999 km

1.188 EUR 1.188 EUR
8000 km oder mehr 1.735 EUR

1.735 EUR

Die Berechnung der Reisedistanz erfolgt mit Hilfe des Distanzrechners der Europäischen Kommission.

 

 

Top-up für Studierende mit geringeren Chancen
Folgende Studierende mit geringeren Chancen haben die Möglichkeit, eine zusätzliche finanzielle Förderung in Form einer Erhöhung der monatlichen Stipendienrate (Top-up) in Höhe von 250,00 Euro zu erhalten:

Erstakademiker*innen: Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus, d.h. beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule oder einer Berufsakademie, die zu einem vergleichbaren Abschluss führt. Dies gilt auch für im Ausland erworbene Abschlüsse.

Erwerbstätige Studierende: Studierende, die vor dem Auslandsaufenthalt mindestens sechs Monate fortlaufend eine Erwerbstätigkeit von Januar bis Juni (bei Semesterstart ab August) bzw. Juni – November (bei Semesterstart ab Januar) mit einem monatlichen Nettoverdienst von mehr als 450 Euro und weniger als 850 Euro (im Durchschnitt) ausüben. Die Erwerbstätigkeit darf während des Auslandsaufenthalts nicht fortgeführt werden (hierzu zählen u.a. auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten und bezahlter Urlaub), der Arbeitsvertrag kann jedoch pausiert werden. Studierende, die eine selbständige Tätigkeit ausüben sowie Studierende, die in einem dualen/berufsbegleitenden Studiengang mit festem Gehalt studieren, können leider kein Top-up erhalten.

Studierende mit einer Behinderung: Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr oder Studierende mit einer nachgewiesenen Behinderung, durch die ein finanzieller Mehrbedarf besteht.

Studierende mit chronischer Erkrankung (körperlich oder psychisch): Sofern durch die chronische Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf besteht.

Studierende mit Kind/ern: Wenn mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird.

Realkostenförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Folgende Studierende können einen Realkostenantrag für einen Auslandsaufenthalt und eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität stellen:

Studierende mit einer Behinderung: Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr oder Studierende mit einer nachgewiesenen Behinderung, durch die ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.

Studierende mit chronischer Erkrankung: Sofern durch die chronische Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.

Studierende mit Kind/ern: Wenn mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird.

Erasmus Top-up für grünes Reisen (nur KA131 Projekt 2022 + 2023):
Studierende, die mehr als 50% der Hin- und Rückreise zur Gasthochschule mit umweltfreundlichen Transportmitteln (Bus, Zug oder Fahrgemeinschaft in einem Pkw) planen, können zusätzliche Fördermittel in Höhe von einmalig 50 Euro für grünes Reisen beantragen. Zudem können in diesem Fall bis zu vier zusätzliche Fördertage für eine längere An- und Abreise beantragt werden.

Die Beantragung der Erasmus+ Top-ups und der Realkostenförderung erfolgt beim International Office.

Anerkennung:
Es erfolgt eine akademische Anerkennung der im Ausland erfolgreich erbrachten Studienleistung über das Online Learning Agreement (Programmländer) / Learning Agreement (Partnerländer). Dieses muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts vom/von der Studierenden, vom/von der Prüfungsausschussvorsitzenden des jeweiligen Studiengangs sowie von der Partnerhochschule unterschrieben werden.  Nähere Informationen finden Sie hier.

Sprachenförderung online:
Jedem Studierenden, der/die für eine Teilnahme am Erasmus+-Programm ausgewählt wurde, wird empfohlen, die OLS-Sprachprüfung in der Unterrichtssprache abzulegen und zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz die auf der OLS-Platform verfügbaren Sprachkurse zu nutzen.

Berichtspflicht:
Jede/r Teilnehmende muss den Teilnehmendenbericht über seine/ihre Mobilitätserfahrung (über das Online-Tool EUSurvey) innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Aufforderung zur Erstellung des Berichts ausfüllen und einreichen. Darüber hinaus muss innerhalb von 30 Tagen nach Endes des Aufenthalts dem International Office ein ausführlicher Erfahrungsbericht (zur Veröfffentlichung in Moodle) in digitaler Form übermittelt werden.

"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Webseite trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."

 

Links zu ERASMUS+:  

Erasmus+-Auswahlkriterien ab dem Projekt 2022

Erasmus+ Charta für Studierende

Erasmus+-Universitätscharta

Erasmus+-Policy Statement

Informationen der Europäischen Kommission zu Erasmus+

Weitergehende Informationen und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie bei der NA DAAD, Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit

 

 

Erasmus+ heißt das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Das Programm ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren.

Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende der Hochschule Offenburg im Rahmen von Erasmus+ während jedes Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) einen bzw. mehrere Studienaufenthalte bzw. Praktika mit einer Dauer von bis zu zwölf Monaten in einem der Programmländer absolvieren. Die Bewerbung für das Erasmus+-Mobilitätsstipendium für Studienaufenthalte erfolgt über die Online-Bewerbung beim International Office. Hier wird auch die Auswahl der Teilnehmer getroffen.

Studierende, die im Rahmen von Erasmus+ an eine Partnerhochschule gehen, sind an der Gasthochschule von den Studiengebühren befreit. Außerdem erfolgt eine akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistung über das Learning Agreement. Darüber hinaus erhält jede/r Studierende einen Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten.

Die Förderhöhe orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.

 

Förderung im Projekt 2020:

 


Gruppe 1
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich


450,00 Euro mtl.


Gruppe 2

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern


390,00 Euro mtl.

Gruppe 3
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
330,00 Euro mtl.

 

Studierende mit Kindern sowie Studierende mit Behinderung haben die Möglichkeit, im Rahmen von  Erasmus+ Sonderzuschüsse zu beantragen. Bitte kontaktieren Sie dazu das International Office.

Jeder Studierende, der für eine Teilnahme am Erasmus+-Programm ausgewählt wurde, ist verpflichtet, nach der Auswahl einen online-Sprachtest zu machen sowie nach dem Aufenthalt einen online-Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und einen ausführlichen Erfahrungsbericht einzureichen.

Zur Verbesserung ihrer Fremdsprachenkompetenz werden den Studierenden Online-Sprachkurse entweder in der Arbeitssprache oder der Landessprache angeboten.

Die Erasmus+-Universitätscharta (ECHE) wird von der EU-Komission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+-Programm erfüllt.

"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Webseite trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."

 

Links zu ERASMUS+:  

Erasmus+-Auswahlkriterien

Erasmus+ Charta für Studierende

Erasmus+-Universitätscharta

Erasmus+-Policy Statement

Informationen der Europäischen Kommission zu Erasmus+

DAAD, Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit

Die Förderung der europaweiten Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen ist ein wichtiges Anliegen der Europäischen Union. Das erfolgreiche EU-Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport wird deshalb fortgeführt. Ziel des Programms ist es unter anderem, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden zu stärken. In der aktuellen Programmgeneration 2021 bis 2027 sollen die unterschiedlichen Bedürfnisse der Zielgruppen noch stärker berücksichtigt werden und der Zugang wird vereinfacht.

Teilnahmebedingungen:
Studierende der Hochschule Offenburg können im Rahmen von Erasmus+ während jedes Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) einen bzw. mehrere Studienaufenthalte bzw. Praktika in einem der genannten Programm- oder weltweiten Partnerländer absolvieren, pro Studienzyklus max. 12 Monate (360 Tage). Um über Erasmus+ gefördert werden zu können, muss das Praktikum mindestens 2 Monate (= 60 Tage) andauern und ein Vollzeitpraktikum sein. Während des gesamten Praktikumszeitraums muss der/die Teilnehmende an der Hochschule Offenburg eingeschrieben sein (Ausnahme: Graduierte).

Neben Studierenden können auch Graduierte im Rahmen des Programms Erasmus+ gefördert werden. Graduiertenpraktika können beispielsweise zwischen Bachelor- und Masterstudium bzw. nach dem Masterstudium absolviert werden. Wichtig zu beachten ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert sind und das Praktikum innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums beendet ist. Ein Praktikum als Graduierte*r wird zur Förderdauer des vorherigen Studienzyklus hinzugerechnet, d.h. es sollten noch mindestens zwei Monate Erasmus+ Förderung aus dem vorherigen Studienzyklus zur Verfügung stehen.

Studierende mit außereuropäischer Staatsbürgerschaft müssen für den gesamten Studiengang eingeschrieben sein und einen regulären Abschluss an der Hochschule Offenburg anstreben (die Förderung von Austauschstudierenden ist nicht zulässig). Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben, dürfen das Praktikum nicht in ihrem Hauptwohnsitzland absolvieren.

Studierende, die ein mit Erasmus gefördertes Pflichtpraktikum absolvieren wollen, orientieren sich, wie beim Pflichtpraktikum im Inland, am Allgemeinen Teil der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) § 4 und am Besonderen Teil.

Bei freiwilligen Praktika, freiwilligen Praktika, bei denen die Lernergebnisse als Grundlage zum Verfassen der Thesis genutzt werden sollen (auch hier bitte die jeweils betreffende StuPO konsultieren), sowie bei Graduiertenpraktika wird empfohlen, Gespräche in der jeweiligen Fakultät über die Absichten, Sinn und Zweck der betreffenden Praxisphase zu führen.

Studierende müssen vor Antritt eines Auslandspraktikums sicherstellen, dass das Grundstudium abgeschlossen ist und keine Drittversuche mehr ausstehen.  

Weitere Informationen zu
Erasmus+-Fördervoraussetzungen (Studierende und Graduierte)
Erasmus+ Weltweit

Bewerbung:
Die Bewerbung für das Erasmus-Stipendium für Praktika erfolgt online über die „Koordinierungsstelle für die Praktischen Studiensemester der Fachhochschulen in Baden-Württemberg“, KOOR - Erasmus Services BW, die an der Hochschule Karlsruhe angesiedelt ist. Bewerbungen können ganzjährig eingereicht werden, allerdings müssen der KOOR - Erasmus Services BW die vollständigen Unterlagen spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn vorliegen (Ausnahme für Praktika an einer Schule, einer Universität oder einer anderen Bildungseinrichtung: spätestens eine Woche vor Praktikumsbeginn).

Planen Sie bitte unbedingt eine mehrwöchige Vorlaufzeit ein, da Sie unter anderem Unterschriften von der Hochschule Offenburg und der Praktikumsstelle einholen müssen.

Das "Bewerbungsformular", das nach erfolgreicher Online-Registrierung bei der KOOR zum Download bereitsteht, wird bei Pflicht-, freiwilligen und Graduiertenpraktika von Dr. Alexander Burdumy unterschrieben.

Das "Learning Agreement", das ebenfalls im Lauf des Bewerbungsprozesses zum Download bereitsteht, wird bei Pflichtpraktika von dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden der jeweiligen Fakultät unterschrieben (Prüfungsausschussvorsitzende: B+W, EMI, M+V, M).

Bei freiwilligen Praktika und Graduiertenpraktika wird die Unterschrift auf dem Learning Agreement von dem/der Praktikantenamtsleiter*in der jeweiligen Fakultät geleistet (Praktikantenamtsleiter*innen: B+W, EMI, M+V, M).

Weitere Informationen zum Bewerbungsablauf bei der KOOR - Erasmus Services BW.

Finanzielle Förderung:

Informationen zur finanziellen Förderung erhalten Sie auf der Seite der KOOR - Erasmus Services BW

Doppelförderung:
Eine Erasmus-Förderung ist nicht mit einem anderen DAAD-Stipendium, z.B. PROMOS-Stipendium, oder einem anderen EU-Stipendium kombinierbar.

Erasmus Top-up für grünes Reisen:
Studierende, die nachhaltig in ihr Zielland reisen, können einen Sonderzuschuss von bis zu 50,00 € bei der KOOR – Erasmus Services BW beantragen (ehrenwörtliche Erklärung).
Weitere Informationen zum Grünen Reisen

Studierende der Gruppe „fewer opportunities“:
Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 oder chronischer Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt, Studierende, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen sowie erwerbstätige Studierende und Erstakademiker*innen erhalten ein monatliches Top-Up von 250,00 €.

Weitere Informationen zu
Stipendienleistungen und Sonderförderung
Stipendienleistungen für Erasmus+-Aufenthalte in Partnerländern
Erasmus+ Partnerländern

Anerkennung:
Die Hochschule Offenburg erkennt im Ausland erfolgreich erbrachte Leistungen an. Die Voraussetzung dafür ist, dass vor Antritt des Auslandsaufenthalts ein "Learning Agreement" unterzeichet wurde.

Die "Bescheinigung der Hochschule über die Dokumentation des Praktikums", die nach dem Auslandspraktikum von der KOOR - Erasmus Services BW zur Verfügung gestellt wird, wird von derselben Person unterschrieben, die vor Antritt des Praktikums auch das "Learning Agreement" unterschrieben hat. 

Weitere Informationen zur Anerkennung an der Hochschule Offenburg.

 

"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Webseite trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."

 

Links zu Erasmus+ und der KOOR – Erasmus Services BW

KOOR - Erasmus Services BW

Online-Bewerbungsformular KOOR - Erasmus Services BW

Erasmus+ Charta für Studierende

Erasmus+ Universitätscharta

Erasmus+ Policy Statement

Informationen der Europäischen Kommission zu Erasmus+

DAAD, Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit

Allgemeine Informationen zum Auslandspraktikum

Erfahrungsberichte (KOOR) und Stellenbörse

http://erasmusintern.org/