Gleichstellung und Diversität
Gleiche Chancen für alle: Für dieses Ziel engagieren wir uns. Mitarbeiter*innen und Studierende sollen am Hochschulgeschehen teilhaben können, auch wenn sie Kinder betreuen oder Angehörige pflegen. Die Gesellschaft ist vielfältig – dieser Diversität tragen wir Rechnung. Alle Angehörigen der Hochschule sollen ihre Potentiale entfalten können, unabhängig von Geschlecht, ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit, Alter und körperlicher Fähigkeit.
Wir begrüßen die Initiative der Europäischen Union, mittels Gender Equality Plan Gleichstellung und Chancengleichheit auch im Bereich von Forschung und Innovation zu fördern.
Angebote und Förderprogramme
Unterstützung während des Studiums
Auch wenn Frauen rechtlich gleichgestellt sind, haben sie es in der Wirtschaft und im Wissenschaftsbetrieb oft nicht einfach: Der Frauenanteil sinkt mit steigendem Qualifikationsniveau – besonders eklatant in den MINT-Bereichen. Die Hochschule unterstützt deshalb Studentinnen schon während ihrer Ausbildung bei der Karriereplanung und den ersten Karriereschritten.
Angebote
Mentoring Future
Auf was muss ich beim Berufseinstieg achten? Wie bereite ich mich auf eine Karriere in der Wirtschaft oder Wissenschaft vor? Das Mentoring-Programm "Mentoring Future" der Hochschule Offenburg unterstützt Masterstudentinnen in der Abschlussphase, die von den Erfahrungen einer Mentorin profitieren wollen und in speziell konzipierten Seminaren einen Extra-Kick für die spätere Karriere bekommen möchten.
Mentoring ist ein Instrument der Nachwuchsförderung und Personalentwicklung. Zentraler Be-standteil ist die Beziehung zwischen Mentee und Mentorin. Die Mentorin unterstützt die Mentee dabei, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und ihre Fähigkeiten auszubauen. Bei den gemeinsamen Treffen aller Teilnehmerinnen eines Jahrgangs haben Mentees die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und sich mit anderen Frauen, die ähnliche Fragestellungen haben, zu vernetzen. In den begleitenden Seminaren erwerben die Teilnehmerinnen Zusatzqualifikationen, die nicht Teil des Studiums sind.
Seit dem Jahr 2020 bietet die Hochschule Offenburg mit dem „Mentoring Future“-Programm ein Mentoring exklusiv für Studentinnen im Masterstudium an. Das Programm dauert insgesamt ein Jahr und startet im Wintersemester. Es soll die teilnehmenden Studentinnen bei ihrer Karriereplanung und bei ihrem Karriereeinstieg unterstützen.
Jeweils im Wintersemester erhalten die Teilnehmerinnen Kontakt zu einer erfolgreichen berufstätigen Frau in einer Leitungsfunktion in Wirtschaft oder Industrie (Mentorin). In sechs bis acht Treffen während des Mentoringjahrs als Tandem oder Tridem erhalten die Studentinnen direkten Einblick in das Arbeitsfeld der Mentorin und sammeln dabei einen Schatz an Erfahrungen und Inspirationen für den eigenen beruflichen Einstieg und Karriereweg. Außerdem findet im Wintersemester eine monatliche Vortragsreihe mit Referentinnen aus Wirtschaft, Industrie und Wissenschaft exklusiv für die Teilnehmerinnen statt.
Im Sommersemester nehmen die Teilnehmerinnen an vier bis fünf Workshops zur Karriereförderung teil. Am Ende des Programms steht das Erarbeiten und die Präsentation eines individuellen Karriereplans (ggf. als Leistungsnachweis). Die Teilnehmerinnen haben in der Regel die Möglichkeit, die Teilnahme als WPF "Karriereplanung Plus" anrechnen zu lassen.
Wer kann teilnehmen? Bewerben können sich alle eingeschriebenen Masterstudentinnen der Hochschule Offenburg
Bewerbung: bewerben Sie sich unter über das Bewerbungsformular oder per Email an ariane.birkenmeier-berl@hs-offenburg.de
Förderpool Gender
Die Hochschule Offenburg hat im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030 einen "Förderpool Gender" eingerichtet. Die Mittel unterstützen Studentinnen während ihres Studiums bei der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, wie zum Beispiel der "meccanica feminale" oder der "informatica feminale".
Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen wird durch die Übernahme des Teilnahmebeitrags, der Seminarkosten sowie durch die hälftige Übernahme der Bahnkosten gefördert. Interessierte begründen in ihrem Antragsschreiben unter dem Punkt Motivation bitte kurz, inwiefern die Teilnahme an der Weiterbildung für ihr Studium wichtig ist.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Im "Förderpool Gender" gibt es eine zweite Förderlinie: Studentinnen können Mittel beantragen, um Projekt- oder Forschungsarbeiten durchzuführen. Bei der Umsetzung dieser Arbeiten fallen oft Kosten für Reisen, Exkursionen, Equipment oder Recherche an. Der Förderpool unterstützt die Arbeiten von Studentinnen beziehungsweise Doktorandinnen mit einer anteiligen, antragsbezogenen Finanzierung von bis zu 50 Prozent der Kosten.
Die Unterlagen müssen enthalten:
Bewerbungsformular - auf deutsch und auf englisch
Lebenslauf
Empfehlung eines Professors/einer Professorin beziehungsweise des/der Lehrbeauftragten - Formular
Finanzierungsplan des zu fördernden Projekts beziehungsweise der Forschungsarbeit
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind eingeschriebene Studentinnen der Hochschule Offenburg. Über die Gewährung entscheidet ein fakultätsübergreifendes Gremium von Fachgutachterinnen der Hochschule.
Wie kann ich mich bewerben?
Alle Anträge können bei der Gleichstellungsreferentin Christine Parsdorfer per E-Mail an christine.parsdorfer@hs-offenburg.de eingereicht werden.
Alle Leistungen aus dem "Förderpool Gender" erfolgen freiwillig, ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Equality Award in Arts and Science
Die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule vergeben einmal im Jahr einen Equality Award in Arts & Science in Höhe von 2000 Euro. Dazu nominiert jede der vier Fakultäten eine Studentin, die in ihrer Abschlussarbeit eine besondere wissenschaftliche Arbeit erbracht hat. Ein Bezug zu Genderthemen kann, muss aber nicht gegeben sein. Damit berücksichtigt der Equality Award auch Frauen, die in einem MINT-Fach abschließen und deshalb in der Regel keine Arbeit mit Genderbezug vorweisen können. Darüber hinaus kann der Preis auch an Projektgruppen verliehen werden, die einen wesentlichen künstlerischen oder wissenschaftlichen Beitrag im Bereich Gender geleistet haben. Die Preisverleihung findet im Wintersemester statt.
Karriere nach der Hochschule
Obwohl Frauen und Männer inzwischen gleich gut qualifiziert sind, gelingt der Karrieresprung Frauen häufig nicht so erfolgreich. Auch im Wissenschaftsbetrieb sinkt der Frauenanteil mit steigendem Qualifikationsniveau. Verschiedene Angebote unterstützen junge Wissenschaftlerinnen auf ihrem Karriereweg.
Förderprogramme
Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung
Die Stiftung unterstützt begabte junge Wissenschaftlerinnen mit Kindern, um ihnen die für eine wissenschaftliche Karriere erforderliche zeitliche Flexibilität zu verschaffen. Mit einer monatlichen finanziellen Unterstützung für Hilfe im Haushalt und zusätzliche Kinderbetreuung sollen junge Wissenschaftlerinnen von häuslichen Aufgaben entlastet und ihnen die Zeit verschafft werden, weiterhin wissenschaftlich auf hohem Niveau tätig zu sein. Die Förderung richtet sich an Doktorandinnen und Postdoktorandinnen in einem Fach der experimentellen Naturwissenschaften oder der Medizin.
Bewerbungen sind über das Bewerbungsportal der Stiftung möglich. Bewerbungsschluss ist jeweils der 30. November eines Jahres.
MuT - Mentoring und Training
Das Programm MuT - Mentoring und Training unterstützt berufsbegleitend Nachwuchswissenschaftlerinnen in Baden-Württemberg. Frauen, die eine Professur anstreben, sollen gezielt darin unterstützt werden, ihre Kompetenzen umzusetzen und ihre Karrierechancen erfolgreicher auszuschöpfen.
Das MuT-Programm umfasst fünf Elemente, die Teilnehmerinnen einzeln oder in Kombination nutzen können:
Orientierungsveranstaltung
Veranstaltungen und Workshops
Beratung und Coaching
Vermittlung einer Mentorin
Vernetzung
An dem Programm können Privatdozentinnen, Juniorprofessorinnen, Habilitandinnen, Postdoktorandinnen und Doktorandinnen an Hochschulen in Baden-Württemberg teilnehmen.
Auf dem Weg zur Professur (HAW/DHBW)
Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (LAKOF) bietet Akademikerinnen mit Interesse an einer Professur an einer HAW oder an der Dualen Hochschule (DHBW) eine Fülle an Workshops, Seminaren und Informationen. Das Informations- und Qualifizierungsangebot umfasst Infoabende, Workshops und Seminare zu den Themen Berufsfeld, Berufungsvoraussetzungen, Berufungsverfahren, Promotion und Hochschuldidaktik.
Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm
Das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg will die Zahl der Professorinnen erhöhen, indem Lehraufträge an Akademikerinnen vergeben werden. Darüber können (in der Regel) promovierte Frauen Lehrerfahrungen sammeln und Verbindungen zu Hochschulen knüpfen. Sie haben so in Berufungsverfahren größere Chancen, weil sie die Berufungsvoraussetzung "Pädagogische Eignung" leichter nachzuweisen können. Das Programm finanziert Lehraufträge, die in Baden-Württemberg von Frauen neu übernommen werden.
Die Antragstellung erfolgt jeweils zum 1. März für das Sommersemester und zum 15. September für das Wintersemester über die Gleichstellungsreferentin der Hochschule Christine Parsdorfer.
Dual Career Service
Die Hochschule Offenburg gehört zum "Dual Career Service". Zahlreiche Hochschulen und Institutionen der Region Südlicher Oberrhein haben sich zusammengeschlossen, um die Partner*innen von neuen Beschäftigten bei der Stellensuche zu unterstützen und sie mit relevanten Ansprechpartner*innen zu vernetzen.
Kontakt
Thomas Breyer-Mayländer
Übersicht über Stipendien und Förderprogramme für Männer und Frauen
Studieren mit Kind
Sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Mobbing
Familie
Familienzimmer
Seit 2010 gibt es an der Hochschule Offenburg ein Familienzimmer. Dieser freundlich und kindgerecht eingerichtete Raum steht Eltern zum Stillen, Wickeln, Füttern und Spielen zur Verfügung. Das Familienzimmer kann jederzeit genutzt werden, insbesondere dann, wenn Eltern ein Kind wegen Krankheit oder Ferienzeit mit an die Hochschule bringen müssen. Angehörige der Hochschule dürfen diese Räume – falls sie nicht gerade von Schwangeren oder Hochschulangehörigen mit Kindern genutzt werden – ebenfalls gern für eine kurze Ruhepause nutzen. Das Familienzimmer befindet sich in Raum 004 im Gebäude A.
Aktuell benötigen Sie für das Familienzimmer in Offenburg noch einen Büroschlüssel vom Campus Offenburg. Sollten Sie keinen solchen Schlüssel haben, können Sie sich an eine*n Mitarbeitende*n aus den umliegenden Büros wenden. In Kürze soll das Familienzimmer in Offenburg dann, genau wie in Gengenbach, von 07:00 bis 19:00 Uhr mit der Oskar-Karte zugänglich sein. Sollten Sie das Zimmer außerhalb dieser Zeiten benötigen, können Sie dann Ihre Oscar-Karte zusätzlich dafür freischalten lassen.
Auch am Campus in Gengenbach gibt es seit Januar 2014 ein Familienzimmer. Es befindet sich in Raum 0.10 im Klostergebäude. Dort gibt es einen voll eingerichteten Arbeitsplatz, einen Wickeltisch und einen Spielbereich für ein bis zwei Kinder.
Um das Familienzimmer in Gengenbach zu nutzen, ist eine Freischaltung der Oskarkarte notwendig.
KITA Sommersprosse
Die "Kita Sommersprosse" organisiert während der Oster-, Pfingst-, Herbst- und Sommerferien ein abwechslungsreiches und spannendes Programm für Kinder von Mitarbeitenden, Professor*innen und Studierenden. Angemeldet werden können Kinder im Alter zwischen drei und zehn Jahren. Die Kita findet täglich von 7:30 bis 16:30 Uhr statt.
Folgende Termine stehen für das Jahr 2026 fest:
Osterferien: Dienstag, 07. April, bis Freitag, 10. April 2026
Pfingstferien: Dienstag, 26. Mai, bis Freitag, 29. Mai 2026
Sommerferien: Montag, 03. August, bis Freitag, 21. August 2026
Herbstferien: Montag, 26. Oktober, bis Freitag, 30. Oktober 2026
Weitere Informationen finden Sie im Elternbrief (PDF)
Familie in der Hochschule
Egal, welche persönliche Lebenssituation gerade im Vordergrund steht – an der Hochschule Offenburg sollen alle die gleichen Chancen haben, am akademischen Leben teilzunehmen. Wer Kinder betreut oder Angehörige pflegt, findet bei uns Rahmenbedingungen, die die Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf erleichtern. Wir sind überzeugt, dass eine gelebte Familienfreundlichkeit allen zugutekommt: den Mitarbeitenden, den Studierenden und der gesamten Hochschule. Als Mitglied im Verein Familie in der Hochschule e.V. gehört die Förderung von Vereinbarkeit fest zu unserem Profil.
Unsere Ziele als familienfreundliche Hochschule:
- eine Führungskultur, die Familienfreundlichkeit selbstverständlich mitdenkt,
- konkrete Unterstützung für Mitarbeitende und Studierende, wenn es um familienfreundliche Lösungen geht,
- die kontinuierliche Weiterentwicklung von Arbeits- und Studienbedingungen, z. B. für den Wiedereinstieg nach Elternzeiten oder zur Karriereförderung,
- sowie Beratungs- und Vernetzungsangebote, die Orientierung geben und praktische Hilfe leisten.
So soll eine Arbeits- und Studienumgebung entstehen, in der Vereinbarkeit nicht nur möglich ist, sondern selbstverständlich dazugehört.
Informationen für Beschäftigte
Im Intranet der Hochschule finden Beschäftigte verschiedene Seiten, die über die Rechte bei Pflegefällen in der Familie, der Krankheit von Kindern oder die Möglichkeiten zur mobilen Arbeit informieren.
Studieren mit Kind
Studium organisieren mit Kind
Wer ein Kind erwartet, braucht Zeit, um sich auf das neue Leben vorzubereiten und das Studium neu zu organisieren. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sein Studium für eine gewisse Zeit zu unterbrechen. Die wichtigste und am häufigsten genutzte Art der Unterbrechung ist das so genannte Urlaubssemester. Daneben besteht auch die Möglichkeit, sich über eine Verlängerung der Studienzeit Spielräume zum Lernen bzw. Kinderbetreuen zu verschaffen. Es empfiehlt sich, frühzeitig das Studierendensekretariat über Schwangerschaft und Stillzeit zu informieren, damit Sie Ihre Rechte wahrnehmen können. Außerdem hilft ein Gespräch mit dem Studiendekan, den Studienplan für Schwangerschaft und Elternzeit zu vereinbaren.
Organisation
Urlaubssemester
Für die Zeit des Mutterschutzes sowie die Zeit danach können Studentinnen und Studenten Beurlaubungen beantragen. Im Rahmen der gesetzlichen Elternzeit gilt diese Regelung in den ersten drei Lebensjahren des Kindes für beide Elternteile – auch gleichzeitig. Das besondere an den Urlaubssemestern aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit ist, dass dabei auch Prüfungsleistungen erbracht werden können. Im Anschluss an die Elternzeit sieht das anders aus: Studierende können dann zwar weitere Urlaubssemester einplanen, dürfen aber keine Prüfungen mehr ablegen.
Ein Urlaubssemester gibt Studierenden die Möglichkeit, das Studium trotz Unterbrechung in der Regelstudienzeit zu absolvieren. Denn die Semester, in denen sie beurlaubt sind, werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Wer also ein Jahr vom Studium aussetzt, hat zwar zwei Hochschulsemester mehr, jedoch dieselbe Anzahl an Fachsemestern, wie diejenigen, die nicht ausgesetzt haben. Der Antrag für das Urlaubssemester mit den entsprechenden Belegen sollte möglichst frühzeitig in den jeweiligen Studierendensekretariaten eingereicht werden. Den Antrag sowie wichtige Informationen dazu finden Sie auf der Homepage unter Service, Infos A-Z (öffentlich), Urlaubsantrag.
Während eines Urlaubssemesters besteht kein Anspruch auf BAFöG. Für werdende Mütter und stillende Studentinnen sowie für Studierende mit Kind, die sich nicht beurlauben lassen und ihr Studium zumindest teilweise fortführen, sind recht großzügige Vergünstigungen beim BAföG vorgesehen. Daher erübrigt sich in vielen Fällen die Einlegung eines formalen Urlaubssemesters. Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig vom BAföG-Amt beraten zu lassen.
In der Regel haben Studierende, Auszubildende oder Schüler*innen keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nach SGB II. Möglicherweise greift aber eine Härtefallregelung, wenn das Studium wegen der Geburt eines Kindes und der damit verbundenen Betreuung unterbrochen werden muss. Im Urlaubssemester erhält die Studentin für sich selbst kein Kindergeld, da die Ausbildung formal unterbrochen wird.
Teilzeitstudium bzw. Verlängerung der Studienzeit
Es gibt an der Hochschule Offenburg keine regulären Teilzeitstudiengänge, aber die Möglichkeit, in besonderen Fällen weniger Studienleistungen im Semester zu erbringen. Zu den besonderen Fällen zählen insbesondere Schwangerschaft, Elternzeit, Pflege von Angehörigen bzw. eigene Krankheit. Hier kann auf schriftlichen Antrag nach § 3 Studien- und Prüfungsordnung die Studienzeit verlängert werden (Teilzeitstudium). Ein Formular zur Beantragung des Teilzeitstudiums gibt es nicht. Ein formloser Antrag muss bei den jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden eingereicht werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet über den vorliegenden Antrag.
Der Antrag auf Teilzeitstudium sollte enthalten: die Begründung und dessen Nachweis (z.B. Mutterpass) sowie eine Auflistung der Module für die Semester, für die das Teilzeitstudium beantragt wird. Dabei sollte grundsätzlich eine Mindestcreditzahl von 15 Credits pro Semester angestrebt werden. Es empfiehlt sich einen Antrag auf Teilzeitstudium erst einmal für die kommenden ein bis zwei Semester zu stellen, anschließend kann das Teilzeitstudium verlängert werden.
Wer sein Studium trotz der Erziehungsaufgaben fortsetzt, hat grundsätzlich Anspruch auf BAFöG. Wenn die Kindererziehung ursächlich für eine Studienzeitverlängerung ist, kann die Förderungsdauer verlängert werden. Es ist ratsam, sich rechtzeitig beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung zu informieren. Grundsätzlich besteht bei einer Verlängerung der Studienzeit auch die Möglichkeit, weiterhin selbst Kindergeld zu erhalten.
Spezielle Nachteilsausgleiche unterstützen Studierende in besonderen Lebenslagen bei ihrem Studium. Dadurch lassen sich Studienverlauf und Prüfungsleistungen individueller gestalten. Ein Leitfaden Nachteilsausgleichregelungen gibt einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten.
Mutterschutz
Wie bei Erwerbstätigen gilt der Mutterschutz für Studentinnen in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Das bedeutet, dass in dieser Zeit keine Pflichtveranstaltungen und Prüfungen besucht werden müssen. Allerdings können Studentinnen auf die Inanspruchnahme der Schutzfrist vor und nach der Entbindung verzichten und selbst entscheiden, ob sie auch während des Mutterschutzes beispielsweise an Prüfungen oder Praktika teilnehmen oder nicht. Um eine automatische Anmeldung zur Prüfung zu verhindern, sollte das Prüfungsamt so früh wie möglich über die Schwangerschaft informiert werden.
Die Hochschule darf schwangere und stillende Studentinnen nicht dazu verpflichten, zwischen 20 Uhr und 6 Uhr an Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Allerdings dürfen Studentinnen wenn sie es ausdrücklich wünschen und es für Ausbildungszwecke erforderlich ist, zwischen 20 Uhr und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen tätig werden.
Die Hochschule muss darüber hinaus beurteilen, ob die Studienbedingungen für schwangere oder stillende Frauen gesundheitsgefährdend sein können. Das bedeutet, dass für alle Studiengänge und jede einzelne Veranstaltung eine Gefährdungsanalyse erstellt wird. Die Gefährdungsanalysen legen fest, ob sicherheitstechnische oder arbeitshygienische Regeln zum Schutz einer schwangeren oder stillenden Frau nötig sind. Das gilt für die Vorlesung genauso, wie für den Besuch im Labor, das verpflichtende Praktikum vor oder während des Studiums und die Exkursion.
Damit Studentinnen die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen können und die Hochschule entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen kann, ist es notwendig, dass Schwangere sich so früh wie möglich in den jeweiligen Studierendensekretariaten melden. Die zentrale Studienberatung und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden dann auf die Studentin zukommen, um die oben genannten Aspekte zu besprechen und umzusetzen.
Weiterführende Informationen:
Das aktuelle Mutterschutzgesetz finden Sie hier (PDF).
Einen ausführlichen Leitfaden zum Thema Mutterschutz hat das Bundesfamilienministerium veröffentlicht.
Merkblatt (PDF)der Hochschule Offenburg zu Studium in Schwangerschaft und Stillzeit
Weiterführende Links
Infos zu ALG 2 und BAFöG während des Studiums:
Finanzielle Unterstützung
BAföG
Grundsätzlich wird BAföG nur für ein tatsächlich betriebenes Studium gewährt. Ist eine Studentin wegen ihrer Schwangerschaft daran gehindert, am Studium teilzunehmen, wird ausnahmsweise BAföG für maximal drei Monate fortgezahlt. Müssen Studierende das Studium länger als drei Monate unterbrechen, haben sie keinen Anspruch auf BAföG mehr. Allerdings gibt es die Möglichkeit, die BAföG-Förderungsdauer zu verlängern.
Im Regelfall ist die Voraussetzung für eine Verlängerung, dass Studierende sich trotz Schwangerschaft/Kindeserziehung, auf ein Semester bezogen, überwiegend dem Studium widmen und dass sie das über Leistungsnachweise belegen können. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich rechtzeitig vom BAföG-Amt beraten zu lassen.
Im Urlaubssemester hat man keinen Anspruch auf BAFöG und zwar auch dann nicht, wenn man aufgrund von Sonderregelungen berechtigt ist, im Urlaubssemester an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und/oder Prüfungsleistungen zu erbringen. Eine Ausnahme gibt es für Studienaufenthalte im Ausland: Wer sich beurlauben lässt, um im Ausland zu studieren, kann Auslands-BAFöG beantragen.
Weitere Informationen
Mutterschaftsgeld
Eine weitere finanzielle Unterstützung leistet das Mutterschaftsgeld. Es kann allerdings nur in Anspruch genommen werden, wenn Sie zu Beginn Ihrer Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Bei folgender Adresse erhalten Sie weitere Informationen zu finanzielle Hilfen.
Bundesversicherungsamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
0228 619-1888
mutterschaft@bundesversicherungsamt.de
Elterngeld
Familien, die ihr Kind selbst betreuen und nicht voll erwerbstätig sind, können Elterngeld beantragen. Diese Leistung wird bis zu 14 Monaten gewährt und nicht auf eventuelles Wohngeld angerechnet.
Bei der Höhe des Elterngeldes spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro. Dieser steht dir auch dann zu, wenn du neben dem Studium kein Geld verdienst. Hast du jedoch ein Einkommen, dann werden die Beträge verrechnet.
Hier gibt es weitere Informationen zum Thema Elterngeld.
Kindergeld
Studierende haben bis zum Alter von 25 Jahren Anspruch auf Kindergeld. Darüber hinaus können sie auch Kindergeld für eigene Kinder beantragen. Der Antrag für das Kindergeld kann bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit ausgefüllt werden.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag kann von Alleinerziehenden und Elternpaaren beantragt werden, wenn ein unverheiratetes Kind unter 25 Jahren im Haushalt lebt und die Mindesteinkommensgrenze nicht überschritten wird. Der Kinderzuschlag wird nicht gewährt wenn Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezogen wird.
Weitere Informationen zum Thema Kinderzuschlag
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
In der Regel ist jeder, der sich in einer Ausbildung befindet, von der Unterstützung des ALG II ausgeschlossen. Ausnahmen bilden jedoch Studierende mit Kind. Unterbrechen sie das Studium länger als drei Monate, entfällt die BAföG-Förderung, wodurch ALG II in Anspruch genommen werden kann. Auch bei einem Teilzeitstudium kann das ALG II eine finanzielle Unterstützung sein. Allerdings müssen Studierende auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, man sollte sich hier deshalb zunächst von der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen.
Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss kann von Alleinerziehenden beantragt werden, die keinen Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten. Er wird gezahlt bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes. Das Kindergeld wird von dieser Leistung allerdings abgezogen. Den Antrag für den Unterhaltsvorschuss finden Sie beim örtlichen Jugendamt.
Wohngeld
Studierende, die BAföG-Unterstützung erhalten, haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Studierende Eltern haben jedoch die Möglichkeit für ihr/-e Kind/-er Wohngeld zu beantragen, wenn sie die Kosten der Wohnung nicht decken können. Den Antrag für das Wohngeld finden Sie bei Ihrem Rathaus oder Bürgeramt.
Weitere Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf der Seite des Studierendenwerks.
Darlehen des Studierendenwerks Freiburg
Das Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald bietet weitere finanzielle Hilfen an, die direkt beim Studierendenwerk beantragt werden können. Weitere Informationen finden Sie hier.
Angebote der Hochschule
Wickelraum
Am Campus Offenburg befindet sich im Erdgeschoss des B-Gebäudes in der Behindertentoilette (Raum B009) ein Wickelraum.
Am Campus Gengenbach befindet sich eine Wickelecke in der Damentoilette im Erdgeschoss des Klosters.
Mensa mit Kind
Kinder von Studierenden unter zehn Jahren, die in Begleitung ihrer Eltern oder eines Elternteils kommen, erhalten zusätzlich zum Essen ihrer Eltern einen kostenlosen Kinderteller. Es besteht die Möglichkeit, Kindernahrung in der Mikrowelle aufzuwärmen. Das Essen kann in einem mikrowellengeeigneten Gefäß beim Personal der Cafeteria abgegeben werden. Dieses Angebot gilt nur für das Essen von Kindern.
Kinderbetreuung
Die Tageselternvereinigung Offenburg bietet die Ganztagsbetreuung für Kinder im Alter zwischen null und vierzehn Jahren an. Auf der Seite der Tageselternvereinigung finden Sie weitere Informationen zum Betreuungsangebot.
Weitere Angebote
Kontakt
Tageselternverein Offenburg e.V.
Okenstraße 57,
77652 Offenburg
0781-9484731
tageseltern-offenburg@t-online.de
Hilfreiche Links
Regionale Ansprechpartner für allgemeine Fragen rund um die Schwangerschaft
Ortenauer Bündnis für Familien
Landratsamt Ortenaukreis
Jugendamt
Ortenauer Bündnis für Familien
Geschäftsstelle
Badstr. 20
77652 Offenburg
Okenstraße 8
77652 Offenburg
0781 9222-0
DiakonischesWerkOG@t-online.de
Humboldtstraße 2
79098 Freiburg i. Br.
0761 296 25-6
freiburg@profa.de
Tipps für Studierende mit Kind oder Studierende, die Angehörige pflegen
Finanzierungsmöglichkeiten - staatliche und sonstige Angebote, die den finanziellen Spielraum erweitern
Tipps zur Vereinbarkeit von Studium mit Familie von anderen Studierenden
Vom Auslandsstudium über die Karriereplanung bis zum Zeitmanagement: Informationsportal studieren-mit-kind.org
Tipps für Studierende, die Angehörige pflegen vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE)
Gleichstellung an der Hochschule
Gleichstellungskommission
Die Gleichstellungskommission ist ein vom Senat eingesetzter Ausschuss. Sie unterstützt die Hochschule Offenburg bei ihrer Aufgabe, die Chancengleichheit von Frauen und Männern durchzusetzen. Sie vernetzt und kommuniziert die Gleichstellungsarbeit auf den verschiedenen Ebenen der Hochschule. Die Kommission besteht aus der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule, der Beauftragten für Chancengleichheit und ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Darüber hinaus sind die Ansprechpersonen für Fälle sexueller Belästigung, für Antidiskriminierung, eine Vertretung der Studierenden, Mitarbeitende einzelner Abteilungen sowie eine Vertretung des Personalrats in dem Gremium engagiert. Den Vorsitz hat das für den Bereich Gleichstellung und Diversity zuständige Rektoratsmitglied.
Gender Monitoring
Die Hochschule Offenburg erfasst fortlaufend Genderdaten und wertet diese aus, um den Erfolg von Maßnahmen zur Erreichung der Gleichstellungsziele zu bewerten. Jährlich erfolgt hierzu ein Bericht der Gleichstellungsbeauftragten vor Hochschulöffentlichkeit, Senat und Hochschulrat.
Im Rahmen ihrer Struktur- und Entwicklungsplanung stellt die Hochschule für die Dauer von fünf Jahren einen Gleichstellungsplan auf. Er dient der systematischen Entwicklung und Darstellung von Zielen und Maßnahmen, mit denen eine Erhöhung der Frauenanteile auf allen Ebenen gelingen kann.
Gender Equality Plan
The European Commission introduces Gender Equality Plans (GEP) as a new eligibility criterion for public bodies, research organisations and higher education establishments to get access to funding by the Horizon Europe Framework Programme for Research and Innovation 2021-2027.
The equality plan and strategy of Offenburg University meets the requirements of the Horizon Europe Framework Programme as a whole. The mandatory and optional content areas of the GEP of Offenburg University are summarised in a short version.
Schulung und Sensibilisierung
Die Hochschule Offenburg bietet über einen Moodle Kurs sowie über ihr Career Center eine Reihe von Sensibilisierungsmaßnahmen und Trainings für Studierende sowie für Mitarbeitende im Bereich Gleichstellung an. Diese werden ergänzt durch Veranstaltungen externer Anbieter. Auch der Leitfaden für gendergerechte Sprache dient der Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Studierenden an der Hochschule.
Weiterführende Links
Netzwerke
Bundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (BuKoF)
Zonta Club Offenburg-Ortenau
www.zonta-offenburg-ortenau.deFrau und Beruf - das Netzwerk in der Ortenau
www.fub-ortenau.de
Karriere
Frauen und Arbeitswelt Informationsplattform des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt.deHochschulkarrierezentrum für Frauen in Ingenieur- und Naturwissenschaften
www.femtec.orgAcademiaNet,
das Portal für exzellente WissenschaftlerinnenEuropaweite Wissenschaftlerinnen-Datenbank: kostenlos eigenes Profil eingeben und passgenaue Ausschreibungen erhalten
www.FemConsult.deVeranstaltungen und Informationen für Akademikerinnen mit Interesse an einer FH-Professur
www.lakof-bw.de/lakof-bw/aktuelles/terminkalender/GenderDax Beschäftigungsmöglichkeiten und Karrierechancen für Frauen bei Unternehmen in Deutschland
www.genderdax.deinformatica feminale Baden-Württemberg - Sommerhochschule für Studentinnen und interessierte Frauen des Fachgebiets Informatik und verwandten Fachrichtungen
www.scientifica.de/netzwerkfit/informaticafeminalemeccanica feminale Baden-Württemberg- Frühjahrshochschule für Studentinnen und Fachfrauen aus dem Maschinenbau, der Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen
www.scientifica.deDas Internetportal für herausragende Wissenschaftlerinnen
www.bosch-stiftung.deDeutscher Akademikerinnenbund
www.dab-ev.orgTOTAL E-QUALITY Deutschland e.V.
www.total-e-quality-science.deVerein Frauen in Naturwissenschaft und Technik
www.nut.deDeutscher Ingenieurinnenbund
www.dibev.deVDI Frauen im Ingenieurberuf
www.vdi.de/netzwerk/frauen-im-ingenieurberuf
Ansprechpartner*innen