Erasmus+
Erasmus+ ist ein Förderprogramm der Europäischen Union für Bildung, Jugend und Sport. Das übergeordnete Ziel des Erasmus+ Programms ist es, durch lebenslanges Lernen die bildungsbezogene, berufliche und persönliche Entwicklung der Menschen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa zu unterstützen und auf diese Weise zu nachhaltigem Wachstum, qualifizierten Arbeitsplätzen, sozialem Zusammenhalt, zur Innovationsförderung, der Stärkung der europäischen Identität und des aktiven Bürgersinns beizutragen.
Schwerpunkte des Programms 2021-2027 sind Inklusion und Vielfalt, digitaler Wandel, Umwelt und Bekämpfung des Klimawandels sowie die Förderung der Teilhabe am demokratischen Leben.
Die Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 unterteilt sich in drei Programmlinien Förderung von Mobilität, Förderung von Hochschulkooperationen und Politikunterstützung. Die Hochschule Offenburg nimmt im Rahmen der Programmlinie 1 - Förderung von Mobilität sowie der Programmlinie 2 - Förderung von Hochschulkooperation am Erasmus+ Programm teil.
Weitere Informationen zum Erasmus+ Programm finden Sie auf den Webseiten der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im DAAD (NA DAAD) sowie auf dem YouTube Kanal der NA DAAD.
Studierendenmobilität - Outgoing in KA131
Teilnehmen können alle regulär immatrikulierten Studierenden der Hochschule Offenburg. In jedem Studienzyklus (Bachelor/Master/PhD) kann eine Förderung von bis zu 12 Monaten erfolgen. Diese kann nach Belieben auf mehrere Aufenthalte (Studium und/oder Praktika) verteilt werden, wobei die Mindestaufenthaltsdauer von zwei Monaten (Langzeitmobilität) bzw. 5 Tage (Blended Kurzzeitmobilität) eingehalten werden muss.
Studienaufenthalte
Erasmus+ Studierende unserer Partnerhochschulen in KA171 zahlen an der Hochschule Offenburg keine Studiengebühren. Sie zahlen nur Verwaltungsgebühren.
Um an einem über KA171 geförderten Austausch teilzunehmen, müssen Studierende sich zunächst für ein Auslandssemester über ihre Heimathochschule bewerben, welche auch die Auswahl der zu nominierenden Studierenden trifft. Informationen zum Bewerbungsverfahren inklusive der Fristen und den erforderlichen Unterlagen erhalten die Studierenden dort bzw. finden sie auch im Fact Sheet der Hochschule Offenburg. Nach der Nominierung für das Auslandssemester und für die Erasmus+ Förderung (Auswahl erfolgt ebenfalls durch die GJU) bekommen die Studierenden einen Bewerbungslink vom International Office der Hochschule Offenburg sowie weitere Informationen für das Bewerbungsverfahren. Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten die Erasmus+ Studierenden weitere Unterlagen bezüglich ihrer Förderung vom International Office, die sie fristgerecht einreichen müssen.
Die Förderung im Projekt 2025 + 2026 beträgt 900 EUR monatlich für Incomings aus Jordanien (Region 3 Südlicher Mittelmeerraum). Bitte beachten Sie, dass eine Erasmus+ Förderung nur vorbehaltlich verfügbarer Mittel erfolgen kann und kein Anspruch auf eine Förderung bzw. auf eine Förderung aus einem bestimmten Projektjahr besteht.
Finanzielle Förderung
Förderung im Projekt 2025+2026 (Langzeitmobilitäten)
Gruppe 1 – 600,00 EUR mtl.
Programmländer: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
Partnerländer: Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat, Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich
Gruppe 2 – 540,00 EUR mtl.
Programmländer: Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern
Gruppe 3 – 540,00 EUR mtl.
Programmländer: Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
Internationale Mobilitäten – 700,00 EUR mtl.
Partnerländer (außer Färöer-Inseln, Schweiz, Vereinigtes Königreich sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan Staat)
Aufgrund von Mittelknappheit kann seit dem Projekt 2025 nicht die gesamte Aufenthaltsdauer gefördert werden. Die genaue Förderdauer wird jährlich neu ca. im Juli festgelegt und veröffentlicht.
Förderdauer im Projekt 2025: Mobilitäten in Partnerländer werden nur für 3 Monate = 90 Tage finanziell gefördert. Bei Mobilitäten in Programmländer werden von der Aufenthaltsdauer 25 Tage nicht gefördert (=25 Zero-Grant-Tage).
Förderdauer im Projekt 2026: Mobilitäten in Partnerländer werden nur für 2 Monate = 60 Tage finanziell gefördert. Mobilitäten in Programmländer werden 75 Tage finanziell gefördert. Die restlichen Aufenthaltstage sind Zero-Grant Tage.
Förderung im Projekt 2025+2026 (Blended Kurzzeitmobilitäten)
Zwischen Programmländern:
1. - 14. Tag = 79,00 EUR pro Tag
15. - 30. Tag = 56,00 EUR pro Tag
Von Programm- zu Partnerland:
1. - 14. Tag = 79,00 EUR pro Tag
15. - 30. Tag = 56,00 EUR pro Tag
Die Förderung wird taggenau berechnet. Eine Zusage der Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Mittel (ein Rechtsanspruch besteht nicht).
Reisekostenpauschale
Im Projekt 2025 + 2026: Studierende, die nicht umweltfreundlich (grün) reisen, können eine Förderung für maximal zwei Reisetage beantragen. Studierende, die mit einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel reisen (Grünes Reisen), können eine Förderung für maximal sechs Reisetage beantragen, sofern diese Tage wirklich für die Reise benötigt werden.
Grünes Reisen:
Im Projekt 2025: Studierende, die mehr als 50% der Hin- und Rückreise mit einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel (Zug, Bus, Fahrgemeinschaft im Pkw) zurücklegen.
Im Projekt 2026: Studierende, die mindestens 50% oder mehr der Hin- und Rückreise mit einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel (Zug, Bus, Fahrgemeinschaft im Pkw sowie Schiff, wenn dies mit einem der vorgenannten emissionsarmen Verkehrsmittel kombiniert wird) zurücklegen.
Reisekostenpauschalen (Langzeit- und Blended Kurzzeitmobilitäten)
Reisedistanz |
| Standardreise |
| Grünes Reisen |
10 bis 99 km |
| 28 EUR |
| 56 EUR |
100 bis 499 km |
| 211 EUR |
| 285 EUR |
500 bis 1999 km |
| 309 EUR |
| 417 EUR |
2000 bis 2999 km |
| 395 EUR |
| 535 EUR |
3000 bis 3999 km |
| 580 EUR |
| 785 EUR |
4000 bis 7999 km |
| 1.188 EUR |
| 1.188 EUR |
8000 km oder mehr |
| 1.735 EUR |
| 1.735 EUR |
Die Berechnung der Reisedistanz erfolgt mit Hilfe des Distanzrechners der Europäischen Kommission.
Reisetage
Im Projekt 2025+2026: Studierende, die nicht umweltfreundlich (grün) reisen, können eine Förderung für maximal zwei Reisetage beantragen. Studierende, die mit einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel reisen (Grünes Reisen), können eine Förderung für maximal sechs Reisetage beantragen, sofern diese Tage wirklich für die Reise benötigt werden.
Grünes Reisen:
Im Projekt 2025: Studierende, die mehr als 50% der Hin- und Rückreise mit einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel (Zug, Bus, Fahrgemeinschaft im Pkw) zurücklegen.
Im Projekt 2026: Studierende, die mindestens 50% oder mehr der Hin- und Rückreise mit einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel (Zug, Bus, Fahrgemeinschaft im Pkw sowie Schiff, wenn dies mit einem der vorgenannten emissionsarmen Verkehrsmittel kombiniert wird) zurücklegen.
Außergewöhnliche Kosten für teures Reisen
Diese Kosten werden genehmigt, sofern Teilnehmende nachweisen können, dass die Fahrtkostenpauschale (gemäß Reisedistanz) nicht mindestens 70 % der tatsächlichen Reisekosten der/des Teilnehmenden abdeckt.
Mit den dann ggf. bewilligten außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen können bis zu 80 % der gesamten Kosten für die Reise gedeckt werden. Werden die außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen bewilligt, ersetzen diese die Fahrtkostenpauschale.
Eine Beantragung der außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen erfolgt über das International Office und muss durch die Nationale Agentur genehmigt werden.
Praxissemester
Die Bewerbung für das Erasmus+ Stipendium für Praktika erfolgt online über die „Koordinierungsstelle für die Praktischen Studiensemester der Fachhochschulen in Baden-Württemberg“, KOOR - Erasmus Services BW, die an der Hochschule Karlsruhe angesiedelt ist. Alle Informationen zu den Erasmus+-Förderkriterien, den Fördersätzen sowie dem Bewerbungsablauf finden Sie auf den Webseiten der KOOR - Erasmus Services BW.
Bewerbungsablauf
Für die Bewerbung bitte unbedingt eine mehrwöchige Vorlaufzeit einplanen, da unter anderem Unterschriften von der Hochschule Offenburg und der Praktikumsstelle eingeholt werden müssen.
Das "Bewerbungsformular", das nach erfolgreicher Online-Registrierung bei der KOOR zum Download bereitsteht, wird bei Pflicht-, freiwilligen und Graduiertenpraktika von Dr. Alexander Burdumy unterschrieben.
Das "Learning Agreement", das ebenfalls im Lauf des Bewerbungsprozesses zum Download bereitsteht, wird von dem/der Praktikantenamtsleiter*in der jeweiligen Fakultät unterschrieben.
Finanzielle Förderung
Es werden nur physische Zeiträume gefördert und pauschal pro Mobilität nur maximal 3,5 Monate (105 Tage). Alle Informationen zur finanziellen Förderung und deren Bedingungen (Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und/oder Kind/ern, Realkostenantrag, zusätzliche Reisetage, teures Reisen, nachhaltiges Reisen, Standardreise, kulturelle und sprachliche Vorbereitung) erhalten Sie auf der Seite der KOOR - Erasmus Services BW
Eine Erasmus+-Förderung ist nicht mit einem anderen DAAD-Stipendium, z.B. PROMOS-Stipendium, oder einem anderen EU-Stipendium kombinierbar.
Förderungen für Studierende mit geringeren Chancen
Top-up für Studierende mit geringeren Chancen
Folgende Studierende mit geringeren Chancen haben die Möglichkeit, eine zusätzliche finanzielle Förderung in Form einer Erhöhung der Stipendienrate (Top-up) in Höhe von monatlich 250,00 Euro bei Langzeitmobilitäten und einmalig 100,00 Euro (bei 5-14 Tage Aufenthalt) bzw. 150,00 Euro (bei 15-30 Tagen Aufenthalt) bei Blended Kurzzeitmobilitäten zu erhalten.
Erstakademiker*innen: Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus, d.h. beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule oder einer Berufsakademie, die zu einem vergleichbaren Abschluss führt. Dies gilt auch für im Ausland erworbene Abschlüsse.
Erwerbstätige Studierende (nicht mehr ab Projekt 2026): Studierende, die vor dem Auslandsaufenthalt mindestens sechs Monate fortlaufend eine Erwerbstätigkeit von Januar bis Juni (bei Semesterstart ab August) bzw. Juni – November (bei Semesterstart ab Januar) mit einem monatlichen Nettoverdienst von mehr als 450 Euro und weniger als 850 Euro (im Durchschnitt) ausüben. Die Erwerbstätigkeit darf während des Auslandsaufenthalts nicht fortgeführt werden (hierzu zählen u.a. auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten und bezahlter Urlaub), der Arbeitsvertrag kann jedoch pausiert werden. Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben sowie Studierende, die in einem dualen/berufsbegleitenden Studiengang mit festem Gehalt studieren, können leider kein Top-up erhalten.
Studierende mit einer Behinderung: Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr oder Studierende mit einer nachgewiesenen Behinderung, durch die ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
Studierende mit chronischer Erkrankung (körperlich oder psychisch): Sofern durch die chronische Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
Studierende mit Kind/ern: Wenn mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird.
Realkostenförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen:
Folgende Studierende können einen Realkostenantrag für einen Auslandsaufenthalt und eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität stellen:
Studierende mit einer Behinderung: Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr oder Studierende mit einer nachgewiesenen Behinderung, durch die ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
Studierende mit chronischer Erkrankung: Sofern durch die chronische Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
Studierende mit Kind/ern: Wenn mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird.
Die Beantragung der Erasmus+ Top-ups und der Realkostenförderung erfolgt beim International Office.
Anerkennung
Studienaufenthalt
Es erfolgt eine akademische Anerkennung der im Ausland erfolgreich erbrachten Studienleistung über das Online Learning Agreement (Programmländer) / Learning Agreement (Partnerländer). Dieses muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts vom/von der Studierenden, vom/von der Prüfungsausschussvorsitzenden des jeweiligen Studiengangs sowie von der Partnerhochschule unterschrieben werden.
Praxissemester
Die Hochschule Offenburg erkennt im Ausland erfolgreich erbrachte Leistungen an. Die Voraussetzung dafür ist, dass vor Antritt des Auslandsaufenthalts ein „Learning Agreement“ unterzeichnet wurde.
Die „Bescheinigung der Hochschule über die Dokumentation des Praktikums“, die nach dem Auslandspraktikum von der KOOR - Erasmus Services BW zur Verfügung gestellt wird, wird von derselben Person unterschrieben, die vor Antritt des Praktikums auch das „Learning Agreement“ unterschrieben hat.
Sprachenförderung online
Allen Teilnehmenden an einer Langzeitmobilität im Erasmus+ Programm wird empfohlen, die OLS-Sprachprüfung in der Unterrichtssprache abzulegen und zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz die auf der OLS-Plattform verfügbaren Sprachkurse zu nutzen. Weitere Informationen erhalten die Teilnehmenden nach der Auswahl vom International Office.
Berichtspflicht
Um die Erasmus+ Förderung im vollen Umfang ausbezahlt zu bekommen, müssen alle Geförderten die von der EU-Kommission bereitgestellte Umfrage innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ausfüllen (Studien- und Praxissemester) und zusätzlich einen Erfahrungsbericht innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Aufenthalt beider Hochschule Offenburg einreichen (nur Studiensemester). Erst dann wird die letzte Rate der Förderung ausgezahlt.
Studierendenmobilität - Incoming in KA171
Teilnehmen können alle Studierenden, die regulär an einer teilnehmenden Partnerhochschule der Hochschule Offenburg immatrikuliert sind und mit der ein gültiges Inter-Institutional Agreement für den Austausch in ihrem Fachgebiet und Studienzyklus vorhanden ist. Eine Förderung kann pro Zyklus (Bachelor/Master/PhD) für bis zu maximal 12 Monaten erfolgen. Aktuell sind Förderungen über Erasmus+ nur für Studierende der German Jordanian University in Jordanien möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Erasmus+ Förderung nur vorbehaltlich verfügbarer Mittel erfolgen kann und kein Anspruch auf eine Förderung bzw. auf eine Förderung aus einem bestimmten Projektjahr besteht.
Studienaufenthalte
Erasmus+ Studierende unserer Partnerhochschulen in KA171 zahlen an der Hochschule Offenburg keine Studiengebühren. Sie zahlen nur Verwaltungsgebühren.
Um an einem über KA171 geförderten Austausch teilzunehmen, müssen Studierende sich an ihrer Heimathochschule bewerben, welche auch die Auswahl der zu nominierenden Studierenden trifft. Informationen zum Bewerbungsverfahren inklusive der Fristen und den erforderlichen Unterlagen erhalten die Studierenden dort bzw. finden sie auch im Fact Sheet der Hochschule Offenburg. Nach der Nominierung durch die Partnerhochschule bekommen die Studierenden einen Bewerbungslink vom International Office der Hochschule Offenburg sowie weitere Informationen für das Bewerbungsverfahren.
Die Förderung aus Projekt 2024 und 2025 beträgt 900 EUR monatlich für Incomings aus Jordanien (Region 3 Südlicher Mittelmeerraum). Bitte beachten Sie, dass eine Erasmus+ Förderung nur vorbehaltlich verfügbarer Mittel erfolgen kann und kein Anspruch auf eine Förderung bzw. auf eine Förderung aus einem bestimmten Projektjahr besteht.
Reisekostenpauschale
Alle Teilnehmenden in KA171 erhalten eine Reisekostenpauschale.
Reisekostenpauschalen (Langzeit- und Blended Kurzzeitmobilitäten)
Reisedistanz |
| Standardreise |
| Grünes Reisen |
10 bis 99 km |
| 28 EUR |
| 56 EUR |
100 bis 499 km |
| 211 EUR |
| 285 EUR |
500 bis 1999 km |
| 309 EUR |
| 417 EUR |
2000 bis 2999 km |
| 395 EUR |
| 535 EUR |
3000 bis 3999 km |
| 580 EUR |
| 785 EUR |
4000 bis 7999 km |
| 1.188 EUR |
| 1.188 EUR |
8000 km oder mehr |
| 1.735 EUR |
| 1.735 EUR |
Die Berechnung der Reisedistanz erfolgt mit Hilfe des Distanzrechners der Europäischen Kommission.
Reisetage
Studierende, die nicht umweltfreundlich (grün) reisen, können eine Förderung für maximal zwei Reisetage beantragen. Studierende, die mehr als 50% der Hin- und Rückreise mit einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel (Zug, Bus, Fahrgemeinschaft im Pkw) zurücklegen, können eine Förderung für maximal sechs Reisetage beantragen, sofern diese Tage wirklich für die Reise benötigt werden.
Förderungen für Studierende mit geringeren Chancen
Top-up für Studierende mit geringeren Chancen
Studierende mit geringeren Chancen (Fewer Opportunities) erhalten einen Aufstockungsbetrag von 250 EUR monatlich bei Langzeitmobilitäten.
Erstakademiker*innen: Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus, d.h. beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule oder einer vergleichbaren tertiären Bildungseinrichtung. Dies gilt auch für im Ausland erworbene Abschlüsse.
Erwerbstätige Studierende: Studierende, die vor dem Auslandsaufenthalt mindestens sechs Monate fortlaufend eine Erwerbstätigkeit mit maximal einem Monat Unterbrechung vor dem Beginn der Mobilität ausüben. Die Erwerbstätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche. Die Erwerbstätigkeit darf während des Auslandsaufenthalts nicht fortgeführt werden (hierzu zählen u.a. auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten und bezahlter Urlaub), der Arbeitsvertrag kann jedoch pausiert werden. Studierende in selbständiger Beschäftigung dürfen leider nicht gefördert werden.
Studierende mit einer Behinderung: Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr oder Studierende mit einer nachgewiesenen Behinderung, durch die ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
Studierende mit chronischer Erkrankung (körperlich oder psychisch): Sofern durch die chronische Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
Studierende mit Kind/ern: Wenn mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird.
Realkostenförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen:
Folgende Studierende können einen Realkostenantrag für einen Auslandsaufenthalt und eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität stellen:
Studierende mit einer Behinderung: Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr oder Studierende mit einer nachgewiesenen Behinderung, durch die ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
Studierende mit chronischer Erkrankung: Sofern durch die chronische Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
Studierende mit Kind/ern: Wenn mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird.
Die Beantragung der Erasmus+ Top-ups und der Realkostenförderung erfolgt beim International Office.
Krankenversicherung
Wer in Deutschland studieren will, muss eine Krankenversicherung haben. Ohne diesen Krankenversicherungsschutz können sich Studierende nicht immatrikulieren und auch keinen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen.
Bitte informieren Sie sich, ob der Versicherungsschutz durch die Krankenversicherung Ihres Heimatlandes in Deutschland anerkannt wird oder ob Sie sich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen (Reiseversicherungen bieten keinen ausreichenden Versicherungsschutz für einen Studienaufenthalt in Deutschland).
Sprachenförderung online
Alle Teilnehmenden an einer Langzeitmobilität im Erasmus+ Programm erhalten einen Link zur OLS-Sprachprüfung zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz.
Berichtspflicht
Alle Geförderten müssen die von der EU-Kommission bereitgestellte Umfrage innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ausfüllen und innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Aufenthalt bei der Hochschule Offenburg einen Erfahrungsbericht einreichen.
Alle relevanten Informationen bezüglich des Aufenthaltes an der Hochschule, der Betreuungsangebote und des Kurskatalogs finden Sie im Bereich für Austauschstudierende.
Personalmobilität - Outgoing in KA131 und KA171
Die Erasmus+ Personalmobilität unterscheidet zwischen Aufenthalten zu Lehrzwecken (STA) und zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT). Über die Hochschule Offenburg sind Lehraufenthalte an Erasmus+ Partnerhochschulen sowie Hospitationen, Job Shadowings sowie Teilnahmen an Workshops, Blended Intensive Programmes (BIPs), Seminaren oder Staff Training Weeks (von einer Hochschule) möglich.
Voraussetzungen
STA und STT-Aufenthalte
Teilnehmen können alle Beschäftigten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule Offenburg stehen.
Allgemeine Voraussetzungen der Europäischen Kommission für STA und STT:
Förderdauer von 2 (Programmländer) bzw. 5 aufeinanderfolgenden Tagen (Partnerländer/KA171) bis max. 2 Monaten, ohne Reisetage
Inhaltlicher Bezug zu den Zielsetzungen von Erasmus+
Vor der Mobilität: Vereinbarung eines Arbeitsprogramms (Mobility Agreement) zwischen Heimathochschule und Gasteinrichtung
Nach der Mobilität: Ausfüllen der von der europäischen Kommission bereitgestellten Umfrage (innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt) sowie Aufenthaltsbestätigung der Gasteinrichtung im International Office einreichen
Spezifisch für STA:
Lehrdeputat: 8 Stunden/Woche
Kombination von STA und STT: Reduziertes Lehrdeputat von 4 Stunden/Woche
Die Bewerbung für Erasmus+ Personalmobilitäten erfolgt über das International Office, welches auch die Auswahl der Teilnehmenden trifft. Informationen zum Bewerbungsverfahren inklusive der Fristen und den erforderlichen Unterlagen finden Sie im Intranet. Eine Liste der Erasmus+ Partnerhochschulen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass eine Erasmus+ Förderung nur vorbehaltlich verfügbarer Mittel erfolgen kann und kein Anspruch auf eine Förderung bzw. auf eine Förderung aus einem bestimmten Projektjahr besteht.
Finanzielle Förderung
Im Erasmus+ Programm werden Aufenthalts- und Reisekosten pauschal abgerechnet. Liegen die tatsächlichen Kosten darunter, verbleibt die Differenz bei den Geförderten und wird versteuert.
Geltende Förderraten je Aufenthaltstag
Geltende Förderraten je Aufenthaltstag in den Projekten 2025 und 2026
Gastland |
| Förderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität |
| Förderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15. bis 60. Tag der Aktivität |
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Partnerländer der Regionen 13 und 14 |
| 180 EUR / Tag |
| 126 EUR / Tag |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
| 160 EUR / Tag |
| 112 EUR / Tag |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
| 140 EUR / Tag |
| 98 EUR / Tag |
Personalmobilität zwischen Programm- und Partnerländern der Regionen 1-3 und 5-12 (2025 und 2026); in KA171 aktuell nur an die GJU in Jordanien. |
| 190 EUR / Tag |
| 133 EUR / Tag |
In den KA131 Projekten 2025 und 2026 werden bei einem Aufenthalt von bis zu 5 Tagen nur 3 Tage gefördert. In den KA171 und KA131 International Projekten 2025 und 2026 beträgt die Aufenthalts- und Förderdauer mindestens 5 Tage.
Fahrtkosten
Reisetage
Teilnehmende, die nicht umweltfreundlich (grün) reisen, können eine Förderung für maximal 2 Reisetage beantragen. Teilnehmende, die mit einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel reisen, sogenanntes “Grünes Reisen”, können eine Förderung für maximal 6 Reisetage beantragen, sofern diese Tage wirklich für die Reise benötigt werden.
Grünes Reisen
Im Projekt KA131 2025: Teilnehmende, die mehr als 50% der Hin- und Rückreise mit einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel (Zug, Bus, Fahrgemeinschaft im Pkw) zurücklegen.
Im Projekt KA131 2026: Teilnehmende, die mindestens 50% oder mehr der Hin- und Rückreise mit einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel (Zug, Bus, Fahrgemeinschaft im Pkw sowie Schiff, wenn dies mit einem der vorgenannten emissionsarmen Verkehrsmittel kombiniert wird) zurücklegen.
Reisekostenpauschale
Allen Teilnehmenden steht unabhängig von der Dauer ihres Aufenthalts die Zahlung nach Entfernung gestaffelter Reisekostenpauschalen zu.
Reisedistanz |
| Standardreise |
| Grünes Reisen |
10 bis 99 KM |
| 28 EUR |
| 56 EUR |
100 bis 499 KM |
| 211 EUR |
| 285 EUR |
500 bis 1999 KM |
| 309 EUR |
| 417 EUR |
2000 bis 2999 KM |
| 395 EUR |
| 535 EUR |
3000 bis 3999 KM |
| 580 EUR |
| 785 EUR |
4000 bis 7999 KM |
| 1188 EUR |
| 1188 EUR |
8000 KM oder mehr |
| 1735 EUR |
| 1735 EUR |
Die Berechnung der Reisedistanz erfolgt mit Hilfe des Distanzrechners der Europäischen Kommission. Die „Reisedistanz“ entspricht der Entfernung zwischen der Hochschule Offenburg und dem Zielort. Der „Betrag“ entspricht dem Zuschuss für die An- und Rückreise zum/vom Zielort.
Außergewöhnliche Kosten für teures Reisen
Diese Kosten werden genehmigt, sofern Teilnehmende nachweisen können, dass die Fahrtkostenpauschale (gemäß Reisedistanz) nicht mindestens 70 % der tatsächlichen Reisekosten der/des Teilnehmenden abdeckt.
Mit den dann ggf. bewilligten außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen können bis zu 80 % der gesamten Kosten für die Reise gedeckt werden. Werden die außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen bewilligt, ersetzen diese die Fahrtkostenpauschale.
Eine Beantragung der außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen erfolgt über das International Office und muss durch die Nationale Agentur genehmigt werden.
Förderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Gleichstellung und Chancengleichheit an der Hochschule Offenburg
Weitere Informationen zum Thema Gleichstellung und Chancengleichheit an der Hochschule Offenburg
Inklusionsvereinbarung der Hochschule Offenburg
Kontakt: sbv@hs-offenburg.de
Teilnehmende mit geringeren Chancen können einen Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte stellen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine vorbereitende Reise zu beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkunden (vorbereitende Reisen sind i.d.R. für potenzielle Geförderte mit einer Behinderung und deren Begleitpersonen vorgesehen, die die Bedingungen vor Ort erkunden müssen, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt möglich ist). Die Beantragung der Realkostenförderung erfolgt beim International Office.
Zu Teilnehmenden mit geringeren Chancen zählen:
Teilnehmende mit einer Behinderung mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht
Teilnehmende mit chronischer Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht
Teilnehmende mit Kind/ern
Die endgültige Berechnung des Zuschusses erfolgt durch das International Office und wird im Zuwendungsvertrag (Grant Agreement) festgelegt. Eine Garantie für eine finanzielle Förderung besteht nicht.
Berichtspflicht
Berichtspflicht
Um die Erasmus+ Förderung im vollen Umfang ausbezahlt zu bekommen, müssen alle Geförderten die von der EU-Kommission bereitgestellte Umfrage innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ausfüllen und die Teilnahmebestätigung im International Office einreichen. Erst dann wird die letzte Rate der Förderung ausgezahlt.
Downloads
Personalmobilitäten - Incoming in KA171
Über die Projektlinie KA171 sind ebenfalls Incoming-Personalmobilitäten von Partnerhochschulen nach Offenburg möglich. Aktuell sind Förderungen über Erasmus+ nur für Mitarbeiter der German Jordanian University in Jordanien möglich.
Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA) und Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Allgemeine Voraussetzungen der Europäischen Kommission für STA und STT
Allgemeine Voraussetzungen der Europäischen Kommission für STA und STT
Förderdauer von fünf aufeinanderfolgenden Tagen bis max. zwei Monaten, ohne Reisetage
Inhaltlicher Bezug zu den Zielsetzungen von Erasmus+
Vor der Mobilität: Vereinbarung eines Arbeitsprogramms (Mobility Agreement) zwischen Heimathochschule und Gasteinrichtung
Nach der Mobilität: Ausfüllen der von der europäischen Kommission bereitgestellten Umfrage (innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt)
Spezifisch für STA:
Lehrdeputat: acht Stunden/Woche
Kombination von STA und STT: Reduziertes Lehrdeputat von vier Stunden/Woche
Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Die Voraussetzungen der Europäischen Kommission bei einer Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) sehen vor, dass
die Förderdauer zwischen zwei (Erasmus+ Programmländer) und fünf (Erasmus+ Partnerländer/KA171) aufeinanderfolgenden Arbeitstagen und zwei Monaten betragen muss,
ein inhaltlicher Bezug der Mobilität zu den Zielsetzungen des Erasmus+ Programms vorgegeben sein muss,
eine Vereinbarung eines Arbeitsprogramms (Mobility Agreement) mit der Heimathochschule und der Gasteinrichtung im Vorfeld abgesprochen werden muss,
ein Bericht über die Tätigkeit im Rahmen der Personalmobilität im Nachgang angefertigt (Beneficiary Module) werden muss und
nach Beendigung des Aufenthaltes eine Bestätigung der Gasteinrichtung eingeholt werden muss.
Auswahlkriterien
Bewerbung und Auswahl findet über das International Office der German Jordanian University statt. Anschließend werden die Anfragen an der Hochschule Offenburg nach dem First-Come-First-Served-Prinzip bearbeitet
Strategisch sinnvolles Mobilitätsvorhaben und vorhandene Kapazitäten bezüglich der Betreuung an der Hochschule Offenburg
Für das Mobilitätsvorhaben sind ausreichende deutsche oder englische Sprachkenntnisse vorhanden (mind. B2-Niveau)
Anerkennung
Die Anerkennung der Personalmobilität erfolgt an der German Jordanian University.
Finanzielle Förderung
Im Erasmus+ Programm werden Aufenthalts- und Reisekosten pauschal abgerechnet.
Bitte beachten Sie, dass eine Erasmus+ Förderung nur vorbehaltlich verfügbarer Mittel erfolgen kann und kein Anspruch auf eine Förderung bzw. auf eine Förderung aus einem bestimmten Projektjahr besteht.
Aufenthaltskosten
Geltende Förderraten je Aufenthaltstag in den Projekten 2025 und 2026
Gastland |
| Förderbetrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität |
| Förderbetrag (Kosten je Einheit) vom 15. bis 60. Tag der Aktivität |
Deutschland |
| 190 EUR / Tag |
| 133 EUR / Tag |
Die Mobilitätsphase muss zwischen mindestens 5 und maximal 60 Tagen liegen.
Reisekostenpauschale
Teilnehmende in KA 171 erhalten eine Reisekostenpauschale, die mit Hilfe des Distanzrechners der Europäischen Kommission ermittelt wird. Die Reisekostenpauschale für Mitarbeitende der German Jordanian University in Jordanien beträgt 360 € für nicht-grünes Reisen und 410 € für grünes Reisen.
Weitere Bestimmungen
Weitere Bestimmungen für Incoming-Personalmobilitäten in KA171 2025 + 2026:
Es gelten ansonsten dieselben Bestimmungen für Incoming-Personalmobilitäten in KA171 2025 + 2026 wie für Outgoing-Personalmobilitäten in KA171
(Regeln für Reisedistanz, grünes Reisen, Inklusionsunterstützung, teures Reisen).
Informationen für Incoming Personalmobilitäten - allgemein
Die Hochschule Offenburg freut sich, internationale Mitarbeitende im Rahmen von Erasmus+ Personalmobilitäten zu Lehr- oder Fort- und Weiterbildungszwecken willkommen zu heißen. Wenn Sie Interesse an einem Aufenthalt bei uns haben, wenden Sie sich bitte direkt an das International Office unter io@hs-offenburg.de.
Erasmus+ Hochschulkoordinator
Stellv. Erasmus+ Hochschulkoordinatorin für KA131
Stellv. Erasmus+ Hochschulkoordinatorin für KA171
Haftungsklausel
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Webseite trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.