Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung hat die Integration Schwerbehinderter an der Hochschule zu fördern, die Interessen der Schwerbehinderten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Sollten Sie als Schwerbehinderte/r Fragen haben, Beratung oder auch Unterstützung benötigen, können Sie einen Gesprächstermin vereinbaren.

Die Schwerbehindertenvertretung steht aber auch Schwererkrankenden oder durch eine Erkrankung in ihrer Arbeit eingeschränkten Mitarbeitenden gern zur Verfügung.

 

Die Hochschule Offenburg hat zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung (SBV) und dem Personalrat eine Inklusionsvereinbarung verabschiedet. In ihr werden sowohl die gesetzlichen Regelungen konkretisiert, als auch das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe schwerbehinderter Kolleginnen und Kollegen formuliert.

Dabei ging es unter anderem um einen rechtlich sehr wichtigen Teilaspekt dieses Themenbereichs: Dem Einstellungsverfahren unter Beteiligung schwerbehinderter Bewerber*innen.

 

Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die schwerbehinderten Bewerber*innen immer dann zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden müssen, wenn eine Eignung nicht offensichtlich auszuschließen ist. Es ist in einem solchen Falle auch immer die SBV (Schwerbehindertenvertretung) zum Verfahren hinzuzuziehen.

Die Termine zu den Vorstellungsgesprächen sind mindestens eine Woche vorher durch die Personalabteilung an die Bewerber sowie die beteiligten Gremien zu versenden.

Die Auswahl ist dann so vorzunehmen, dass die schwerbehinderte Person zu wählen ist, wenn sie für die Stelle geeignet ist. Sie muss also nicht die beste Bewerberin*der beste Bewerber sein. Eine Eignung für die ausgeschriebene Stelle reicht. Bitte beachten Sie auch, dass als Basis für die Beurteilung alleine die in der Stellenausschreibung veröffentlichten Kriterien herangezogen werden dürfen.

Entscheiden Sie sich dennoch gegen die schwerbehinderte Person, so muss dies begründet werden. Eine Ablehnung muss vorab der SBV (E-Mail-Adresse: sbv@hs-offenburg.de) mitgeteilt werden, so dass diese Stellung nehmen kann. Eine endgültige Ablehnung muss dann von dem Vorgesetzten*von der Vorgesetzten schriftlich begründet und zwingend im Bewerbungsmanager im Profil der Bewerberin*des Bewerbers im Kommentarfeld unter “Beurteilung abgeben → Vorschlag nächster Schritt → Absagen“ hinterlegt werden.