Enterprise and IT Security

Der fortgeschrittene Master-Studiengang Enterprise and IT Security (ENITS) öffnet Türen und hilft auf dem Weg zur Führungsposition im Bereich IT-Sicherheit.

Um was geht es ?

Der Master "Enterprise and IT Security" ist der geeignete, zweite Studienabschluss für Studierende, die eine leitende Position auf dem vielfältigen Tätigkeitsfeld der Unternehmens- und IT-Sicherheit anstreben. Ziel des dreisemestrigen Studiengangs ist die Vermittlung von vertiefenden Kenntnissen der IT-Sicherheit.

Der Studiengang greift aktuelle und praxisorientierte Inhalte auf und modifiziert diese fächerspezifisch nach Bedarf. Aufgrund der hohen Dynamik im IT-Bereich und der teilweise kurzen Lebensdauer von Wissen ist eine permanente Anpassung der Lehrinhalte notwendig. Neben den Vorlesungen, Laborübungen, Seminaren und Prüfungen werden die Studierenden im Rahmen der Ausbildung in Forschungsprojekte eingebunden. Der Einstieg der Studierenden in die Unternehmen wird durch kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie durch Abschlussarbeiten vorbereitet.

Die Absolvent*innen verfügen mit Beendigung des Studienganges über folgende fachliche Kompetenzen, sie sind in der Lage:

  • berufsqualifizierende Kenntnisse in den Bereichen technische IT-Sicherheit, organisatorische Sicherheit, sowie deren rechtlicher Aspekte anzuwenden,
  • anwendungsspezifische Methoden und Prozesswissen rund um den Entwurf und die Härtung hin zu sichereren Informationssystemen umzusetzen,
  • anwendungsspezifische Methoden und Prozesswissen rund um die Angreifbarkeit und Verwundbarkeit von Informationssystemen anzuwenden,
  • Kompetenzen zum forschungsnahen Arbeiten an Fragen der angewandten IT-Sicherheit, die zur erfolgreichen und vertiefenden Tätigkeit als Doktorand*in ebendiesen Gebieten erforderlich sind, anzuwenden sowie praxisorientiertes Problemlösungsdenken umzusetzen.

Die Absolvent*innen verfügen mit Beendigung des Studienganges über folgende überfachliche Kompetenzen, sie sind in der Lage:

  • ihre Fähigkeiten zur Problemlösung auch bei in neuen und unvertrauten Themenstellungen der IT-Sicherheit anzuwenden,
  • sich mit Fachvertreter*innen, aber auch mit Laien verständlich über Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen auf wissenschaftlichem Niveau auszutauschen,
  • Fähigkeiten, die grundsätzlichen ethischen Probleme der Informations- und Unternehmenssicherheit mit den Erkenntnissen und Methoden der praktischen Philosophie analysieren zu können,
  • auch auf der Grundlage unvollständiger oder begrenzter Informationen wissenschaftlich fundierte bzw. für die Praxis relevante Entscheidungen zu fällen.

Die zentralen Qualifikationsziele des Studiengangs sind die anwendungsorientierte und interdisziplinäre Ausbildung der Studierenden in den technischen, organisatorischen und rechtlichen Aspekten der Unternehmenssicherheit unter besonderer Berücksichtigung der IT-Sicherheit.

Pflichtmodule (Vorlesungen, Seminare und Prüfungen) des ersten Semesters sind zum Beispiel:

  • Angewandte Kryptoanalyse
  • Data Mining
  • Ethik
  • EU-Recht oder
  • Anonymität und Überwachung

Das zweite Semester umfasst ein Gruppenprojekt und Kurse wie die folgenden:

  • Datenanalyse für Risiko- und Sicherheitsmanagement
  • Globales Risiko- und Sicherheitsmanagement
  • Mobile Sicherheit

Im dritten und letzten Semester erstellen die Studierenden ihre Masterarbeit. Während des gesamten ENITS-Studiums werden sowohl theoretische als auch praktische Inhalte gelehrt und kontinuierlich aufeinander bezogen.

Weiterführende Links:

 

Unternehmens- und IT-Sicherheit nimmt in der exportstarken deutschen wie internationalen Wirtschaft eine Schlüsselstellung ein. Der Bedarf an Fachleuten in diesem Bereich wird in absehbarer Zukunft das Angebot um ein Vielfaches übersteigen.

Mögliche Tätigkeitsfelder in führender Position finden sich für die Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs ENITS beispielsweise:

  • bei der Realisierung von Sicherheitskonzepten
  • im Management von Unternehmen
  • bei der Verfolgung, Beweissicherung und Aufklärung von Computerkriminalität,
  • als System-und Sicherheitsadministrator bei Online-Diensten, E-Commerce-Betreibern, Banken, Providern sowie Landes- und Bundesbehörden wie das BSI, BKA oder den LKAs.

Der ENITS-Master ist auch die ideale Ausbildung für das schnell wachsende Feld der IT-Sicherheitsberatung wie

  • Unternehmenszertifizierungen,
  • als Netzwerk-Spezialist*in oder Technology Solution Architect IT Security sowie
  • als Softwareentwickler*in oder System-Administrator*in im Security-Umfeld.

IT-Sicherheitsexpertinnen und -experten zählen zu den gefragtesten Spezialisten im IT-Bereich.

Voraussetzung für die Aufnahme in den ENITS ist ein Abschluss als „Bachelor of Science“ oder „Bachelor of Engineering“ im Studiengang Informatik, Wirtschaftsinformatik, Unternehmens- und IT-Sicherheit oder ein gleichwertiger Abschluss mit 210 ECTS. Ein Motivationsschreiben der Bewerber/innen geht zu 40 Prozent (neben den mit 60 Prozent gewichteten Noten des Bachelor-Abschlusses) mit in das Auswahlverfahren ein. Pro Jahr werden maximal 25 Bewerber zu dem Master-Studiengang zugelassen. 

Benötigte Dokumente

  • Motivationsschreiben
  • Leistungsüberblick
  • Nachweis englischer Sprachkenntnisse: TOEFL [550 and higher (PBT), 213 and higher (CBT), 79 and higher (IBT)] or IELTS 6.0 and higher in each competence area

Studiengebühren für internationale Studierende*

Gebühren pro Semester:
1500 EUR Studiengebühren des Landes Baden-Württemberg für Nicht-EU-Bürger (Ausnahmen siehe unten)
650 EUR Zweitstudiengebühren des Landes Baden-Württemberg (gilt nur für EU-Bürger, die bereits einen Masterabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben)
150 EUR Pauschale Service Gebühr für EU-Bürger und alle Studierende, die von der den Studiengebühren des Landes Baden-Württemberg befreit sind.
134 EUR Semestergebühren

Sie sind von den 1500 EUR Studiengebühren befreit wenn Sie: 

  • Ihr Abitur an einer deutschen Schule erworben haben
  • Bürger der Europäischen Union und/oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind
  • Ehepartner oder Kind eines Bürgers der Europäischen Union und/oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind
  • in Deutschland als Flüchtling anerkannt sind
  • Austauschstudierende/r von einer Partnerhochschule sind oder
  • bereits vor dem Wintersemester 2017/2018 in dem Studiengang eingeschrieben waren

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Rechtlich bindend sind die jeweils aktuellen Gesetze des Landes Baden-Württemberg. Mehr Informationen hierzu auf folgender Webseite: http://www.bw-studyguide.de/en/studying/finance-and-funding.html

Abschlussgrad Master of Science (M. Sc.)
Unterrichtssprache Englisch
Regelstudienzeit 3 Semester
Studienbeginn Wintersemester
Ende Bewerbungsfrist 31. März (mit Wohnsitz außerhalb der EU)
15. Juli (mit Wohnsitz innerhalb der EU)
Studiengebühren Gebühren pro Semester:
1500 EUR Studiengebühren des Landes Baden-Württemberg für Nicht-EU-Bürger
650 EUR Zweitstudiengebühren des Landes Baden-Württemberg (gilt nur für EU-Bürger, die bereits einen Masterabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben)
150 EUR Pauschale Service Gebühr.
160 EUR Semestergebühren
Zulassungsvoraussetzungen Above-average Bachelor's degree in computer science, business informatics, enterprise and IT security, or equivalent (amounting to 210 ECTS or equivalent, TOEFL iBT 79 or IELTS 6.0, APS (only for applicants from China, Indien and Vietnam), letter of motivation
Vorpraktikum nicht erforderlich
Auswahlverfahren Ja
Akkreditierung Ja
ECTS 90 credits

Wichtige Links
 

Studien- und Prüfungsordnung

Bestimmungen über den formalen Ablauf von Studium und Prüfungen sowie über die Zulassungsbedingungen zu Prüfungen

Modulhandbuch

Inhaltliche Beschreibung der Lehrfelder des Studiengangs

Wissenswertes

Studierende an der Hochschule Offenburg müssen für jedes Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vewaltungskostenbeitrag pro Semester: € 70,00 (entfällt für Sonderstipendiaten und Austauschstudierende von Partnerhochschulen, die keinen Abschluss anstreben)
  • Sozialbeitrag pro Semester für das Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald: € 65,00 (für Mensa, Wohnheime, Beratungsstellen, usw)
  • Beitrag der Verfassten Studierendenschaft pro Semester: € 18,00 (entfällt für Austauschstudierende von Partnerhochschulen und Sonderstipendiaten)
  • Pauschale Servicegebühr pro Semester für Studierende der internationalen Master-Studiengänge der Graduate School: € 150,00 (für Wohnungsvermittlung, Ausflüge und Exkursionen, Mentoren, usw.).
  • MBA-Studiengebühren für Studierende des Studiengangs International Business Consulting:  insgesamt € 10.400,00 für das gesamte Studium (3 Semester). Studierende des MBA-Studiengangs zahlen keine zusätzlichen Studiengebühren des Landes Baden-Württemberg.
  •  Studiengebühren pro Semester des Landes Baden-Württemberg für Nicht-EU-Bürger: € 1.500,00. Sie sind von den € 1.500,00 Studiengebühren befreit wenn Sie: 
    - Bürger der Europäischen Union und/oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind
    - Ehepartner oder Kind eines Bürgers der Europäischen Union und/oder der Europäischen
    - Wirtschaftsgemeinschaft sind
    - Ihr Abitur in Deutschland erworben haben
    - In Deutschland als Flüchtling anerkannt sind
    - Austauschstudierende/r von einer Partnerhochschule sin, oder 
    - bereits vor dem Wintersemester 2017/2018 in dem Studiengang eingeschrieben waren
  • Studiengebühr pro Semester des Landes Baden-Württemberg für ein Zweitstudium: € 650,00 (nur für Studierende, die von der Studiengebühr des Landes Baden-Württemberg in Höhe von €1.500,00 befreit sind und bereits einen Masterabschluss in einem konsekutiven Studiengang in Deutschland erlangt haben)

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Rechtlich bindend sind die jeweils aktuellen Gesetze des Landes Baden-Württemberg. Mehr Informationen zu den Studiengebühren auf folgender Webseite: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/studium/studienfinanzierung/gebuehren-fuer-internationale-studierende-und-zweitstudium/

Die jeweiligen Zahlungsfristen werden mit dem Zulassungsbescheid bekannt gegeben. Austauschstudierende von Partnerhochschulen und Sonderstipendiaten bezahlen den Beitrag nach der Ankunft in Offenburg.

Im Unterschied zu anderen Ländern vergeben Hochschulen in Deutschland kaum Stipendien. Wichtigster Stipendiengeber für internationale Studierende ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), der auch eine Stipendiendatenbank anbietet. Eine weitere Informationsquelle bietet der European Funding Guide. Bitte beachten Sie, dass eine Stipendienbewerbung nur vom Heimatland aus bei den DAAD-Außenstellen erfolgen kann. 

Außerdem gibt es einige wenige Stipendien für internationale Studierende, durch welche diese für 1 Jahr von den staatlichen Studiengebühren in Höhe von 1500 EUR befreit werden könnnen. Antragsberechtigt sind die an der Hochschule eingeschriebenen Studierenden ab dem zweiten Fachsemester des jeweiligen Studiengangs.

Wichtige Ansprechpartner für finanzielle Fördermöglichkeiten sind außerdem verschiedene Stiftungen und Begabtenförderungswerke. Auch sie bieten Stipendien für internationale Studierende an. Die Bedingungen sind jedoch oft sehr unterschiedlich und müssen direkt bei den jeweiligen Organisationen erfragt werden. Auch hier beraten Sie die DAAD-Außenstellen im Heimatland.

Die Studierenden müssen selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Darunter fallen Kosten für Miete, Krankenversicherung, Lebensmittel, Bücher, Freizeitgestaltung, Transport und Sonstiges. Je nach Lebensstil belaufen sich die Lebenshaltungskosten auf circa 934,00 Euro im Monat, die sich ungefähr so zusammensetzen: 

Miete

 420

Krankenversicherung

 120

Bücher und Lernmaterial

 40

Lebensmittel

 240

Kleidung, Transport, usw.

 114

 

Kosten pro Monat

 

 934

 

Nähere Informationen zu Unterkunft und Mietpreisen, die variieren können, finden Sie unter Wohnraumvermittlung.

Besonders in den ersten Tagen sind viele Ausgaben (Mietkaution, Miete, Krankenversicherung, eAT-Gebühren, etc.) zu tätigen. Bitte denken Sie daran, genügend Bargeld für die Zeit nach der Ankunft mitzubringen.

Ausländische Studierende aus der EU haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Viele Jobs werden auf den "schwarzen Brettern" an der Hochschule ausgeschrieben. Auch die Agentur für Arbeit hilft bei der Job-Vermittlung für Studierende. Die meisten Jobs erfordern zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache.

Studierende, die nicht aus EU- oder EWR-Ländern kommen, können in Deutschland nur eingeschränkt (120 Tage im Jahr) arbeiten.

Eine Ausnahme ist die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft an der Hochschule: Diese kann länger als 120 Tage im Jahr ausgeübt werden. Die Anzahl dieser Stellen ist jedoch beschränkt.

Merkblatt Mindestlohngesetzt: In Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Wirtschaft und anderen Arbeitgebern vor dem Hintergrund des Mindestlohngesetzes – Informationen für Hochschulen, herausgegeben durch haw-bw.de.

Sobald Sie an der Hochschule Offenburg zugelassen sind, können Sie diesen Bereich als Informationsquelle für die Vorbereitungen vor Ihrer Ankunft nutzen. Hier erfahren Sie mehr über erforderliche Dokumente, Studiengebühren und Lebenshaltungskosten, Unterkunft und Transport und vieles mehr.

Eine weitere gute Informationsquelle ist die DAAD-Broschüre "Studieren in Deutschland - Ein praktischer Leitfaden für internationale Studierende".

 

 

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Studierende, die aus einem Land kommen, das nicht zur Europäischen Union gehört, benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum und für das Studium in Deutschland eine zusätzliche Aufenthaltserlaubnis. Für Studierende, die Bürger eines EU-Landes sind, gelten andere Einreise- und Genehmigungsbestimmungen. Weitere Informationen zu den Visabestimmungen erhalten Sie beim deutschen Konsulat in Ihrem Land.

Wir empfehlen, Ihr Visum drei Monate im Voraus zu beantragen, da die Bearbeitung in einigen Fällen länger dauern kann. Achten Sie auch darauf, das richtige Visum zu beantragen, da Sie mit einem Touristenvisum nicht studieren dürfen.

Eine umfassende Liste mit Informationen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts zu den Visabestimmungen.

Wenn Sie für Ihren Visumantrag eine deutsche Adresse angeben müssen und Ihre noch nicht kennen, können Sie die Daten der Hochschule Offenburg (Badstraße 24, 77654 Offenburg) angeben.

Um in Deutschland studieren zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Aufenthalt hier finanzieren können. Die deutschen Behörden gehen von einem Mindestbetrag aus, den Sie monatlich zur Verfügung haben müssen. Zurzeit sind dies ca. € 861,00 pro Monat, also insgesamt über € 10 332,00 für das erste Studienjahr. Eventuell können auch höhere Nachweise verlangt werden.

Den Finanzierungsnachweis können Sie auf unterschiedliche Art vorlegen. Erkundigen Sie sich bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land nach den Details. Sehr verbreitet ist die Einrichtung eines Sperrkontos, auf dem das Geld hinterlegt wird. Die Sperrkonten können z. B. bei der Deutschen Bank, Fintiba oder Expatrio eingerichtet werden. Bitte beachten Sie, dass es sich um externe Dienstleister handelt, die nicht mit der Hochschule Offenburg verbunden sind.

Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist die Studiengebühren von dem Geld auf dem Sperrkonto zu bezahlen, da von diesem Konto monatlich nur eine bestimmte Summe abgehoben werden kann.

Unter dem Punkt Finanzielles finden Sie auf dieser Internetseite außerdem ausführliche Informationen zum Thema Studiengebühren, Lebenshaltungskosten und Stipendien.

Für die ersten Tage nach der Ankunft sollten Sie außerdem genügend Bargeld mitbringen, da gleich zu Beginn mehrere Ausgaben anstehen und es auch einige Tage dauern kann, bis ein neues Bankkonto eröffnet ist. Bedenken Sie, dass Auslandsüberweisungen sehr lange (bis zu drei Wochen) dauern können.

Weitere Informationen für die Zeit nach der Ankunft finden Sie unter Die ersten Tage.

Wer in Deutschland studieren will, muss eine Krankenversicherung haben. Ohne diesen Krankenversicherungsschutz können sich Studierende nicht immatrikulieren. Internationale Studierende müssen sich sofort nach Ihrer Ankunft in Deutschland krankenversichern. Dazu bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen günstige Studententarife an, die ca. € 100,00 pro Monat kosten.

Mit einigen Ländern (EU-Staaten) bestehen Sozialversicherungsabkommen: Sind Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert, so können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. 

Denken Sie daran, für die ersten Tage auch eine Reisekrankenversicherung abzuschließen. Diese muss jedoch nur solange gelten, bis Sie bei einer deutschen Krankenversicherung versichert sind.

Der größte Stipendiengeber für internationale Studierende in Deutschland ist der Deutsche Akademische Austausch Dienst (DAAD), der auch eine Stipendiendatenbank anbietet. Bitte beachten Sie, dass eine Stipendienbewerbung nur vom Heimatland aus bei den DAAD-Außenstellen erfolgen kann. 

Die Hochschule Offenburg unterstützt internationale Studierende mit einem Mentorenprogramm. Studierende aus höheren Semestern helfen den Neuankömmlingen, sich in den ersten Wochen zurecht zu finden. Der erste Kontakt über E-Mail beginnt schon vor der Ankunft in Deutschland.

Die Mentoren sind persönliche Assistenten im Alltag: sie holen die neuen Studierenden vom Bahnhof ab, bringen sie zur Unterkunft, helfen bei Sprachproblemen, unterstützen bei Behördengängen und anderen organisatorischen Dingen wie Mietvertrag oder Kontoeröffnung. Außerdem zeigen sie Offenburg und Umgebung und geben Tipps für die Freizeitgestaltung. Schon oft sind auf diesem Wege enge Freundschaften entstanden.

Offenburg ist gut zu erreichen. Hier erklären wir Ihnen die wichtigsten Verkehrsverbindungen zu den beiden Standorten der Hochschule Offenburg.

  • Campus Offenburg
    Badstr. 24
    77652 Offenburg
    Deutschland
  • Campus Gengenbach
    Klosterstr. 14
    77723 Gengenbach
    Deutschland

Flughäfen

Die meisten ausländischen Studierenden landen in Frankfurt am Main, dem größten internationalen Flughafen in Deutschland. Weitere Flughäfen in der Nähe sind: Karlsruhe /Baden-Baden, Basel-Muhlhouse (CH/F), Straßburg (F), Stuttgart und Zürich (CH). Am Flughafen Frankfurt gibt es einen Fernbahnhof mit Zug-Verbindungen nach Offenburg.

Mit dem Zug

Offenburg liegt direkt an der Bahnstrecke Hamburg-Basel und ist mit dem Zug gut zu erreichen. Vom Flughafen Frankfurt aus gelangen Sie am besten mit dem ICE nach Offenburg, die Fahrt dauert ca. 1,5 Stunden. Es gibt stündliche Verbindungen (manchmal mit Umsteigen in Mannheim). Nähere Informationen zu Fahrplänen und Preisen bei bahn.de.

Mit dem Auto

Mit dem Auto erreichen Sie Offenburg über die Autobahn A5, Ausfahrt Offenburg. Der Weg zur Hochschule ist ausgeschildert.

Nach Ihrer Ankunft in Offenburg müssen Sie sich an der Hochschule immatrikulieren. Austauschstudierende schreiben sich beim International Office ein, Master-Studierende bei der Graduate School

Austauschstudierende zahlen die Semesterbeiträge direkt vor der Immatrikulation bar bei der Zahlstelle der Hochschule (Zimmer A106, Campus Offenburg).

Studierende der Graduate School müssen ihre Gebühren bereits vorher bis zu dem vorgegebenen Termin überwiesen habe, damit ihre Zulassung überhaupt gültig wird. 

Informationen zu den Gebühren finden Sie beim Menüpunkt "Finanzierung".

Nach der Einschreibung erhalten Sie die Immatrikulationsbescheinigung und Ihren Studierendenausweis, in Offenburg ist das die Studierendenkarte OSKAR, die viele Vorteile bietet. Ebenso erhalten Sie einen Hochschul-Account mit Email-Adresse.

Möglichst bald nach Ihrer Ankunft sollten Sie ein Bankkonto eröffnen. Damit lassen sich monatliche Zahlungen wie Miete und Versicherungsbeiträge einfach regeln. Die meisten Banken und Sparkassen bieten kostenlose Girokonten für Studierende an. Es ist sinnvoll darauf zu achten, dass die von Ihnen gewählte Bank auch eine Filiale an Ihrem Wohnort besitzt oder zumindest die Möglichkeit bietet, an einer örtlichen Bankfiliale kostenlos Geld abzuheben. Bringen Sie zur Kontoeröffnung Ihren Reisepass und Ihre Immatrikulationsbescheinigung mit.

Es empfiehlt sich, gleich zu Anfang etwas Bargeld auf das Konto einzuzahlen, weil Überweisungen aus dem Ausland unter Umständen länger (bis zu 3 Wochen) dauern können. Bringen Sie deshalb und für weitere Anfangsausgaben der ersten Tage genügend Bargeld mit.

Zahlungsweisen in Deutschland: 

Überweisung: bargeldlose Übertragung von einem Konto auf ein anderes, der Auftrag wird per Überweisungsformular oder online gegeben.

Dauerauftrag: die Bank wird beauftragt, immer an einem regelmäßig wiederkehrenden Termin eine bestimmte Summe an den selben Empfänger zu überweisen (z.B. immer am Monatsanfang die Miete an den Vermieter).

Einzugsermächtigung: wird an Zahlungsempfänger erteilt, die zwar regelmäßig, aber variierende Geldbeträge direkt vom Konto abrufen können (z.B. für die monatliche Telefonrechung).

In Deutschland wird  auch viel bar bezahlt, vor allem kleinere Beträge. Kreditkarten sind zwar relativ verbreitet, doch für alltägliche Einkäufe wenig üblich. Weit verbreitet ist jedoch das Zahlen per EC-Karte. Wenn Sie ein deutsches Konto einrichten, können Sie auch die Geldautomaten des Bankinstituts kostenlos nutzen und mit der Master/EC-Karte einkaufen.

Krankenversicherung:

Wer in Deutschland studieren will, muss krankenversichert sein. Für die Immatrikulation an der Hochschule Offenburg benötigen Sie deshalb einen Krankenversicherungsnachweis, d.h. eine Bestätigung darüber, dass Sie eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abgeschlossen haben. 

Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten günstige Studierendentarife an, die ca. € 90,00 pro Monat kosten. 

Internationale Studierende aus EU-Ländern, die in ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert sind, können sich den Versicherungsschutz in Deutschland anerkennen lassen. Bringen Sie dafür Ihre European Health Insurance Card (EHIC) mit!

Allgemeine Informationen zum deutschen Gesundheitssystem finden Sie hier.

Ein Merkblatt zum Download mit Fakten und Informationen speziell für Studierende steht Ihnen hier zur Verfügung.

Haftpflichtversicherung:

Durch Entrichtung des Semesterbeitrags besteht für alle immatrikulierten Studierenden der Hochschule Offenburg Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung. Diese gilt allerdings nur für Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen und in Räumen der Hochschulen oder bei den im Lehrplan vorgesehenen Veranstaltungen stattfinden.

Details zu Versicherungsdeckung etc. entnehmen Sie bitte der Web Seite des Studierendenwerks Freiburg-Schwarzwald.

Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn Sie jemand anderem oder dessen Eigentum Schaden zufügen. In Deutschland sind Sie gesetzlich für solche Schäden verantwortlich, und zwar nicht nur für den materiellen Schaden, sondern auch z.B. für gesundheitliche Schäden. Daher ist die Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, wenn Sie in Deutschland reisen oder leben.

Für Studierende der Graduate School schließen wir eine eigene Haftpflichtversicherung ab, die auch Schäden abdeckt, die nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Hochschule stehen. Die Versicherungsbeiträge werden durch die Service Contribution finanziert. Studierenden, z.B. Austauschstudierenden, die in einem der anderen Studiengänge studieren und/oder nicht verpflichtet sind die Service Contribution zu entrichten, empfehlen wir dringend, eine eigene Haftpflichtversicherung für € 24,00 im Jahr abzuschließen! 

Internationale Studierende müssen sich innerhalb einer Woche beim Ausländeramt an ihrem Wohnort melden und ihren Wohnsitz registrieren lassen. Bei visumspflichtigen Studierenden wird dort auch das Visum in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt und Sie erhalten Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). EU-Bürger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis aber eine sogenannte Freizügigkeitsbescheinigung und müssen sich ebenfalls am Ausländeramt anmelden und bei Adressänderung abmelden. Für Studierende mit Wohnsitz in Offenburg ist das Ausländerbüro zuständig, für die anderen Gemeinden in der Ortenau (auch Gengenbach) das Ausländeramt im Landratsamt Ortenaukreis

Für die Anmeldung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden: 

  • Reisepass
  • Passbild
  • Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule Offenburg
  • Finanzierungsnachweis
  • Mietvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und von der Ausländerbehörde ausgehändigt. 

Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis sowie die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

Wichtig: Der eAT ist nur so lange gültig wie der eingetragene, dazugehörige Reisepass. Achten Sie daher bitte auf die ausreichende Gültigkeit Ihres Reisepasses bzw. beantragen Sie rechtzeitig eine Passverlängerung.

Nebenbestimmungen und sonstige Auflagen zum Aufenthaltstitel (z.B. Beschäftigungserlaubnis) werden im Chip des eAT gespeichert und auf ein Zusatzblatt gedruckt. Auf dem Kartenkörper wird die Anmerkung „siehe Zusatzblatt“ aufgedruckt. Sie müssen Pass, die eAT-Chipkarte und gegebenenfalls das Zusatzblatt immer mit sich führen.

Bitte beachten Sie, dass Reisen in andere Schengen-Länder erst nach Aushändigung des eAT erlaubt sind.

Kosten für den eAT

  • für bis zu einem Jahr: € 100,00
  • mehr als ein Jahr: € 110,00
  • Verlängerung für mehr als 3 Monate: € 80,00

 Wie und wo erhalten Sie die Chipkarte des eAT:

  • Antragsformular beim Ausländerbüro abholen
  • Antragsformular ausfüllen und unterschreiben und wieder beim Ausländerbüro abgeben. Dort bekommen Sie eine neue Checkliste
  • Checkliste und alle Unterlagen beim Bürgerbüro abgeben
  • per E-Mail: Einladung/Termin zur elektronischen Erfassung der Fingerabdrücke
  • per E-Mail: Nachricht, dass der eAT zur Abholung bereitliegt

 Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen zum eAT in verschiedenen Sprachen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de/eaufenthaltstitel

Bitte beachten Sie, dass in Deutschland alle Bewohner einer Wohnung gemeinsam verpflichtet sind, einen monatlichen Betrag von € 18,36 an die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) zu zahlen. Dies bedeutet, dass nur eine Person pro Wohngemeinschaft verpflichtet ist, die GEZ-Gebühr zu entrichten. Die Bewohner einer gemeinsamen Wohnung sind hierbei selbst für die Aufteilung der Kosten untereinander verantwortlich.

Falls Sie Ihre Wohnung mit anderen Personen teilen, klären Sie daher bitte zunächst ab, ob andere Mitbewohner eventuell bereits GEZ-Gebühren entrichten. BaföG-Empfänger können sich von der Gebühr befreien lassen. Sobald eine Person in einer Wohngemeinschaft nicht befreit ist, muss jedoch die volle GEZ-Gebühr für die Wohnung bezahlt werden.

Falls Sie alleine wohnen oder bisher noch niemand die GEZ-Gebühr für Ihre Wohngemeinschaft entrichtet, sind Sie verpflichtet, Ihren Haushalt selbst bei der GEZ anzumelden. Vorsätzliches oder fahrlässiges Nichtzahlen der GEZ-Gebühr gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die gemeinsame Verantwortung hinsichtlich der Zahlung der GEZ-Gebühr beginnt mit Bezug einer Wohnung und endet in dem Monat, in dem man ausgezogen ist und den Auszug beim Einwohnermeldeamt gemeldet hat. Vergessen Sie daher nicht, auch Ihren Auszug aus der Wohnung wieder bei der GEZ zu melden.

Nähere Informationen bietet das Informationsblatt des Deutschen Studentenwerks.

Zu Semesterbeginn finden für internationale Studierende Einführungsveranstaltungen statt, an denen sie den Campus, Professoren und Dozenten sowie andere Studierende kennenlernen. Offene Fragen rund ums Studium können auf diesen Informationsveranstaltungen geklärt werden.

Für Austauschstudierende: "Introduction Day", am Tag vor Vorlesungsbeginn.

Für Master-Studierende: gemeinsames Orientierungswochenende im Schwarzwald oder am Bodensee.

Die genauen Termine und Details werden gesondert mitgeteilt.