Studieren in Offenburg

Herzlich Willkommen an der Hochschule Offenburg – werden Sie Teil einer vielfältigen und inspirierenden akademischen Gemeinschaft mit über 600 internationalen Studierenden aus mehr als 70 verschiedenen Ländern.

Finanzierung

Die Frage nach der Finanzierung spielt bei der Entscheidung für ein Studium eine wichtige Rolle. Wie hoch die monatlichen Kosten etwa sind und wie sie sich zusammensetzen sehen Sie im folgenden.

Studierende an der Hochschule Offenburg müssen für jedes Semester einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vewaltungskostenbeitrag pro Semester: € 70,00 (entfällt für Sonderstipendiaten und Austauschstudierende von Partnerhochschulen, die keinen Abschluss anstreben)
  • Sozialbeitrag pro Semester für das Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald: € 65,00 (für Mensa, Wohnheime, Beratungsstellen, usw)
  • Beitrag der Verfassten Studierendenschaft pro Semester: € 25,00 (entfällt für Austauschstudierende von Partnerhochschulen und Sonderstipendiaten)
  • Pauschale Servicegebühr pro Semester für Studierende der internationalen Master-Studiengänge der Graduate School: € 150,00 (für Wohnungsvermittlung, Ausflüge und Exkursionen, Mentoren, usw.).
  • MBA-Studiengebühren für Studierende des Studiengangs International Business Consulting:  insgesamt € 10.400,00 für das gesamte Studium (3 Semester). Studierende des MBA-Studiengangs zahlen keine zusätzlichen Studiengebühren des Landes Baden-Württemberg.
  •  Studiengebühren pro Semester des Landes Baden-Württemberg für Nicht-EU-Bürger: € 1.500,00. Sie sind von den € 1.500,00 Studiengebühren befreit wenn Sie: 
    - Bürger der Europäischen Union und/oder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft sind
    - Ehepartner oder Kind eines Bürgers der Europäischen Union und/oder der Europäischen
    - Wirtschaftsgemeinschaft sind
    - Ihr Abitur in Deutschland erworben haben
    - In Deutschland als Flüchtling anerkannt sind
    - Austauschstudierende/r von einer Partnerhochschule sin, oder 
    - bereits vor dem Wintersemester 2017/2018 in dem Studiengang eingeschrieben waren
  • Studiengebühr pro Semester des Landes Baden-Württemberg für ein Zweitstudium: € 650,00 (nur für Studierende, die von der Studiengebühr des Landes Baden-Württemberg in Höhe von €1.500,00 befreit sind und bereits einen Masterabschluss in einem konsekutiven Studiengang in Deutschland erlangt haben)

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Rechtlich bindend sind die jeweils aktuellen Gesetze des Landes Baden-Württemberg. Mehr Informationen zu den Studiengebühren auf folgender Webseite: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/studium/studienfinanzierung/gebuehren-fuer-internationale-studierende-und-zweitstudium/

Die jeweiligen Zahlungsfristen werden mit dem Zulassungsbescheid bekannt gegeben. Austauschstudierende von Partnerhochschulen und Sonderstipendiaten bezahlen den Beitrag nach der Ankunft in Offenburg.

Die Studierenden müssen selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Darunter fallen Kosten für Miete, Krankenversicherung, Lebensmittel, Bücher, Freizeitgestaltung, Transport und Sonstiges. Je nach Lebensstil belaufen sich die Lebenshaltungskosten auf circa 934,00 Euro im Monat, die sich ungefähr so zusammensetzen: 

Miete

 420

Krankenversicherung

 120

Bücher und Lernmaterial

 40

Lebensmittel

 240

Kleidung, Transport, usw.

 114

 

Kosten pro Monat

 

 934

 

Nähere Informationen zu Unterkunft und Mietpreisen, die variieren können, finden Sie unter Wohnraumvermittlung.

Besonders in den ersten Tagen sind viele Ausgaben (Mietkaution, Miete, Krankenversicherung, eAT-Gebühren, etc.) zu tätigen. Bitte denken Sie daran, genügend Bargeld für die Zeit nach der Ankunft mitzubringen.

Ausländische Studierende müssen den deutschen Behörden gegenüber nachweisen, dass sie ihr Studium in Deutschland finanzieren können. Zumindest das erste Studienjahr muss vollständig finanziert sein, darüber muss ein sogenannter Finanzierungsnachweis erbracht werden.

Die deutschen Behörden gehen von einem Mindestbetrag aus, den Studierende monatlich zur Verfügung haben müssen. Zurzeit sind dies ca. € 853,00 pro Monat, also insgesamt über € 10236,00 für das erste Studienjahr. Eventuell können auch höhere Nachweise verlangt werden.

Den Finanzierungsnachweis können Sie auf unterschiedliche Art vorlegen. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite "Vor der Ankunft" in der Rubrik "Finanzielle Vorraussetzungen". Erkundigen Sie sich bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land nach den Details.

Mehr Wissenswertes zu den Formalitäten zu Studienbeginn finden Sie auf der Seite "Die ersten Tage".

Im Unterschied zu anderen Ländern vergeben Hochschulen in Deutschland kaum Stipendien. Wichtigster Stipendiengeber für internationale Studierende ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), der auch eine Stipendiendatenbank anbietet. Eine weitere Informationsquelle bietet der European Funding Guide. Bitte beachten Sie, dass eine Stipendienbewerbung nur vom Heimatland aus bei den DAAD-Außenstellen erfolgen kann. 

Außerdem gibt es einige wenige Stipendien für internationale Studierende, durch welche diese für 1 Jahr von den staatlichen Studiengebühren in Höhe von 1500 EUR befreit werden könnnen. Antragsberechtigt sind die an der Hochschule eingeschriebenen Studierenden ab dem zweiten Fachsemester des jeweiligen Studiengangs.

Wichtige Ansprechpartner für finanzielle Fördermöglichkeiten sind außerdem verschiedene Stiftungen und Begabtenförderungswerke. Auch sie bieten Stipendien für internationale Studierende an. Die Bedingungen sind jedoch oft sehr unterschiedlich und müssen direkt bei den jeweiligen Organisationen erfragt werden. Auch hier beraten Sie die DAAD-Außenstellen im Heimatland.

Die Förderung der weltweiten Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen ist ein wichtiges Anliegen der Europäischen Union. Ziel des Erasmus+ Programms ist es unter anderem, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden zu stärken.

Das Erasmus+ Programm KA 171 ermöglicht es der Hochschule Offenburg, Studierende von den folgenden Partneruniversitäten aus den Regionen „Südliches Mittelmeer“ und „Asien“ bei ihrem Aufenthalt in Offenburg finanziell zu unterstützen (in alphabetischer Reihenfolge):

  • German Jordanian University
  • Hong Kong Baptist University
  • Multimedia University
  • National Taipei University of Technology
  • Providence University
  • Universiti Tenaga Nasional

Teilnehmen können alle regulär immatrikulierten Studierenden einer dieser Partneruniversitäten. In jedem Studienzyklus (Bachelor/Master/PhD) kann eine Förderung von bis zu 12 Monaten erfolgen. Um an einem Erasmus+-Studienaufenthalt teilnehmen zu können, müssen Studierende zuerst vom Koordinator ihrer Heimathochschule nominiert werden.

Finanzielle Förderung

Erasmus+-Studierende zahlen an der Gasthochschule keine Studiengebühren. Darüber hinaus erhält jede/r Studierende einen Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten und den Reisekosten.

Art der Förderung

Betrag

Individuelle Förderung für Deutschland

850€/Monat (max. 5 Monate)

Reisekostenzuschuss für Teilnehmer aus Taiwan, Malaysia oder Hong Kong

1500€

Reisekostenzuschuss für Teilnehmer aus Jordanien

360€

Falls zutreffend: Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen

250€/Monat (max. 5 Monate)

 

Die vorhandene Förderungssumme pro Semester ist begrenzt, daher kann die Förderung variieren und ist abhängig von der jeweiligen Verfügbarkeit der Mittel. Die endgültige Höhe des Erasmus+ Stipendiums und die Dauer der Förderung wird im sogenannten „Grant Agreement“ festgelegt. Die Studierenden erhalten dieses nach erfolgreichem Durchlaufen des Bewerbungsprozesses.
 

Learning Agreement

Studierende müssen ein unterschriebenes Erasmus+ Learning Agreement mit ihrer Bewerbung einreichen, bei dem Tabelle A und C ausgefüllt wurden.

 

Top-Up für Studierende mit geringeren Chancen

Folgende Studierende mit geringeren Chancen haben die Möglichkeit, eine zusätzliche finanzielle Förderung in Form einer Erhöhung der monatlichen Stipendienrate (Top-up) in Höhe von 250€/Monat zu erhalten:

Studierende mit einer Behinderung.

Studierende mit chronischer Erkrankung (physisch/psychisch), sofern dadurch ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.

Studierende mit Kind/ern: Wenn mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen wird.

Erwerbstätige Studierende: Die genauen Kriterien und Voraussetzungen werden von der Hochschule Offenburg in Absprache mit der Partnerhochschule nach den, im Land geltenden Bedingungen festgelegt. Zur Orientierung gilt: Beschäftigung von mindestens 6 Monaten vor dem Auslandsaufenthalt, mindestens 15 Stunden pro Woche; die Beschäftigung darf nicht während des Auslandsaufenthalts weitergeführt werden. Studierende in selbsttätiger Beschäftigung dürfen leider nicht gefördert werden.

Erstakademiker*innen: Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus, d.h. beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule oder einer Berufsakademie, die zu einem vergleichbaren Abschluss führt. Dies gilt auch für im Ausland erworbene Abschlüsse.

 

Zusätzliche Bedingungen

Studierende, die für eine Teilnahme am Erasmus+ Programm ausgewählt wurden, müssen die folgenden zusätzlichen Bedingungen erfüllen:

Sprachenförderung online (OLS):

Jede/r Studierende ist verpflichtet, nach der Auswahl und vor Antritt des Aufenthalts an der Hochschule Offenburg, einen Online-Sprachtest zu machen. Zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz werden den Studierenden nach dem Test Online-Sprachkurse in der Unterrichtssprache und/oder der Landessprache angeboten.

Krankenversicherung

Wer in Deutschland studieren will, muss eine Krankenversicherung haben. Ohne diesen Krankenversicherungsschutz können sich Studierende nicht immatrikulieren und auch keinen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen.

Bitte informieren Sie sich, ob der Versicherungsschutz durch die Krankenversicherung ihres Heimatlandes in Deutschland anerkannt wird oder ob Sie sich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichern müssen (Reiseversicherungen bieten keinen ausreichenden Versicherungsschutz für einen Studienaufenthalt in Deutschland).

Berichte

Um das Erasmus+ Stipendium im vollen Umfang ausbezahlt zu bekommen, müssen alle Stipendiaten einen Erfahrungsbericht einreichen und die von der EU-Kommission bereit gestellte Umfrage nach ihrem Aufenthalt an der Hochschule Offenburg ausfüllen. Erst dann wird die letzte Rate der Förderung ausgezahlt. Nähere Informationen zur Umfrage werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Workflow

ERASMUS+ Links:

 

Ausländische Studierende aus der EU haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Viele Jobs werden auf den "schwarzen Brettern" an der Hochschule ausgeschrieben. Auch die Agentur für Arbeit hilft bei der Job-Vermittlung für Studierende. Die meisten Jobs erfordern zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache.

Studierende, die nicht aus EU- oder EWR-Ländern kommen, können in Deutschland nur eingeschränkt (120 Tage im Jahr) arbeiten.

Eine Ausnahme ist die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft an der Hochschule: Diese kann länger als 120 Tage im Jahr ausgeübt werden. Die Anzahl dieser Stellen ist jedoch beschränkt.

Merkblatt Mindestlohngesetzt: In Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Wirtschaft und anderen Arbeitgebern vor dem Hintergrund des Mindestlohngesetzes – Informationen für Hochschulen, herausgegeben durch haw-bw.de.