Personalmobilität

Ihre besten Optionen im Überblick.

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Im Rahmen der Erasmus+-Personalmobilität werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulmitarbeitenden an Hochschulen und/oder Unternehmen in Programmländern gefördert (STT). Zudem können im Rahmen der Förderlinie „KA131 international“ Aufenthalte an Erasmus-Partnerhochschulen in Partnerländern durchgeführt werden. Die Förderung von Personalmobilität ist eine Initiative der Europäischen Kommission und als Teil der Internationalisierungsstrategie der Hochschule Offenburg zu verstehen. Das International Office der Hochschule Offenburg (IO) übernimmt die Jahresplanung und die administrative Abwicklung im Rahmen des Erasmus+ Programms.

Eine Erasmus+-Personalmobilität für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen steht allen Beschäftigten der Hochschule Offenburg offen. Informationen zum allgemeinen Fort- und Weiterbildungsprozess an der Hochschule Offenburg sind im Intranet hinterlegt.
Ebenso können auch Mitarbeitende von Partnerhochschulen an die Hochschule Offenburg entsandt werden. Entsprechende Anfragen werden vom IO an die zuständigen Kolleg*innen weitergeleitet.

Die Voraussetzungen der Europäischen Kommission sehen vor, dass

  • die Förderdauer zwischen zwei (Erasmus+ Programmländer) und fünf (Erasmus+ Partnerländer) aufeinanderfolgenden Arbeitstagen und zwei Monaten betragen muss,
  • ein inhaltlicher Bezug der Mobilität zu den Zielsetzungen des Erasmus+ Programms vorgegeben sein muss,
  • eine Vereinbarung eines Arbeitsprogramms (Mobility Agreement) mit der Heimathochschule und der Gasteinrichtung im Vorfeld abgesprochen werden muss,
  • ein Bericht über die Tätigkeit im Rahmen der Personalmobilität im Nachgang angefertigt (Beneficiary Module) werden muss und
  • nach Beendigung des Aufenthaltes eine Bestätigung der Gasteinrichtung eingeholt werden muss.

Möglichkeiten für eine Erasmus+-Mobilität sind z.B.

  • Hospitationen, Job Shadowings an einer Erasmus+-Hochschule, mit der idealerweise bereits ein bilaterales Abkommen besteht (siehe Partnerhochschulen)
  • Teilnahme an einem Workshop, Seminar oder einer Staff Training Week (von einer Hochschule)

Vor der Mobilität
Bitte melden Sie sich für einen persönlichen Beratungstermin im IO an. Dort werden Ihre Pläne besprochen und Sie erhalten weitere Informationen. Die Bewerbung ist laufend möglich. Die nachfolgende Übersicht liefert eine erste Orientierung, wie viel Zeit Sie mindestens vor Antritt einer Mobilität einplanen sollten und welche Unterlagen für die Bewerbung benötigt werden:

Mobilitätsart Job Shadowing/ Hospitation* Staff Training Week*
Unterlagen

 

- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular**

- kurzes Anschreiben für die Partnerhochschule auf Englisch,
wenn Mobilität auf Englisch durchgeführt wird

- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular**

- Ausschreibung der Staff Training Week mit Programmablauf für das IO

Zeitpunkt

mindestens sechs Monate vor dem
geplanten Mobilitätsbeginn

mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Mobilitätsbeginn

* in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit
** Bewerbungsformular: Sie erhalten dieses vom IO

Bei Bewerbungen, die kurzfristiger als die vorgegebene Frist eingereicht werden, wird im Einzelfall geprüft, ob eine Erasmus+-Förderung möglich ist.

Sobald feststeht, dass Sie die STT-Mobilität antreten können, schließen Sie die Vereinbarung des Arbeitsprogramms (Mobility Agreement) mit der Hochschule Offenburg und der Gasteinrichtung. Das von allen Parteien unterschriebene Mobility Agreement senden Sie (z.B. als Scan) an das IO. Anschließend erhalten Sie von dort das Grant Agreement, das Sie unterschrieben an das IO zurücksenden (z.B. als Scan). Beide Vorlagen (Mobility Agreement und Grant Agreement) erhalten Sie vom IO.

Nach der Mobilität
Nach der Mobilität reichen Sie die Bestätigung der Gastinstitution im Original im IO ein und füllen den Teilnehmendenbericht über das Beneficiary Module aus. Zudem muss die Reiskostenabrechnung über ZEUS vorgenommen und die Reisekostenbelge bei der Reisekostenstelle eingereicht werden.

Mit der Programmgeneration Erasmus+ wird der finanzielle Zuschuss auf eine Pauschale, sogenannte Stückkosten, für die Fahrt- und Aufenthaltskosten umgestellt. Mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten verbleiben bei den Geförderten und werden von der Personalabteilung ans LBV gemeldet und versteuert. Wird die von der Europäischen Kommission zugewiesene Summe überschritten, muss die Differenz von der eigenen Abteilung/Fakultät übernommen werden. Auch deshalb ist es notwendig, vor der Antragstellung mit der/dem Vorgesetzten Rücksprache zu halten. Diese*r bestätigt die Kostenübernahme in Ihrem Bewerbungsformular. Ihre Erasmus+ Staff Mobility ist eine Dienstreise (bitte die Hinweise zu Dienstreisen im Intranet beachten).

Die Berechnung der Stückkosten für die Fahrt erfolgt mit Hilfe des Distanzrechners der Europäischen Kommission. Die „Reisedistanz“ entspricht der Entfernung zwischen der Hochschule Offenburg und dem Zielort. Der „Betrag“ entspricht dem Zuschuss für die An- und Rückreise zum/vom Zielort.

Stückkosten je Aufenthaltstag in den Projekten 2024 und 2025

Gastland Betrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität Betrag (Kosten je Einheit) vom 15. bis 60. Tag der Aktivität
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Partnerländer der Regionen 13 und 14 180 EUR / Tag 126 EUR / Tag
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern 160 EUR / Tag 112 EUR / Tag
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn 140 EUR / Tag 98 EUR / Tag
Personalmobilität zwischen Programm- und Partnerländern der Regionen 1 bis 12 (2024) / 1-3 und 5-12 (2025) 190 EUR / Tag  

Im Projekt 2024 werden bei einem Aufenthalt von bis zu 5 Tagen alle 5 Tage gefördert. Im Projekt 2025 werden bei einem Aufenthalt von bis zu 5 Tagen nur 3 Tage gefördert.

Bei Bedarf werden zusätzliche Reisetage gefördert: für Standardreisen bis zu 2 Reisetage, für nachhaltiges Reisen (Green Travel) bis zu 6 Reisetage. 

Fahrtkosten in den Projekten 2024 und 2025

Reisedistanz Standardreise Grünes Reisen
10 bis 99 KM 28 EUR 56 EUR
100 bis 499 KM 211 EUR 285 EUR
500 bis 1999 KM 309 EUR 417 EUR
2000 bis 2999 KM 395 EUR 535 EUR
3000 bis 3999 KM 580 EUR 785 EUR
4000 bis 7999 KM 1188 EUR 1188 EUR
8000 KM oder mehr 1735 EUR 1735 EUR

Erhöhter Reisekostenzuschuss für grünes Reisen
Seit dem Projekt 2021 können für An-/Abreise mit umweltfreundlichen Transportmitteln (Bus, Zug oder organisierte Fahrgemeinschaft in einem Pkw) höhere Reisezuschüsse ausgezahlt werden. Zudem können bis zu sechs zusätzliche Fördertage für die längere An- und Abreise beantragt werden, wenn mindestens 50% der An- und Abreise mit den zuvor genannten umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wurden. 

Finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Teilnehmende mit geringeren Chancen können einen Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte stellen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine vorbereitende Reise zu beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkunden (vorbereitende Reisen sind i.d.R. für potenzielle Geförderte mit einer Behinderung und deren Begleitpersonen vorgesehen, die die Bedingungen vor Ort erkunden müssen, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt möglich ist). Die Beantragung der Realkostenförderung erfolgt beim IO.

Zu Teilnehmenden mit geringeren Chancen zählen
- Teilnehmende mit einer Behinderung mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht
- Teilnehmende mit chronischer Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht
- Teilnehmende mit Kind/ern
 

Die endgültige Berechnung des Zuschusses erfolgt durch das IO und wird im Zuwendungsvertrag (Grant Agreement) festgelegt. Eine Garantie für eine finanzielle Förderung besteht nicht.

Für eine persönliche Beratung oder bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte im IO bei Melanie Schlüter. 

 

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Webseite trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Auswahlkriterien für eine Erasmus+-Förderung

  • Bewerbungen werden nach dem First-Come-First-Served-Prinzip bearbeitet
  • Vollständige und fristgerechte Abgabe des Bewerbungsformulars
  • Strategisch sinnvolles Mobilitätsvorhaben
  • Für das Mobilitätsvorhaben sind ausreichende Kenntnisse der Landessprache oder englische Sprachkenntnisse vorhanden (mind. B2-Niveau)
  • Die Bereitschaft, im Rahmen der Erasmus+ Days im Oktober kurz über den Besuch zu berichten, muss gegeben sein
  • Bei mehr als einer Staff Mobility pro Jahr werden weitere Aufenthalte vorrangig an ChallengeEU-Organisationen gefördert
  • Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt mit Vier-Augen-Prinzip