Experience abroad

From Erasmus to Staff Mobility to binational degrees: Your best options at a glance.

Welcome to Offenburg University!

Offenburg University welcomes academic and administrative staff from partner universities to visit our institution within the Erasmus+ staff mobility framework.

Prospective visitors could greatly profit from the exchanging of ideas, learning new work methods and fostering teaching and research cooperation. Staff and students alike may benefit from the contributions and cultural variety that visitors from all over Europe bring to the day-to-day operations of our university.

If you are interested in spending your Erasmus+ staff mobility at Offenburg University, please send a message to the staff mobility coordinator.


Mobilitätsart Job Shadowing/ Hospitation (in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit) Sprachkurs/ Fortbildung (in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit) Staff Training Week (in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit)
Unterlagen - vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular* - vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular* - vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular*
  - kurzes (ca. eine halbe Seite) Motivationsschreiben + Kurzlebenslauf für die Partnerhochschule, auf Englisch, wenn Mobilität auf Englisch durchgeführt wird - kurzes (ca. eine halbe Seite) Motivationsschreiben auf Deutsch oder Englisch für das IO - kurzes (ca. eine halbe Seite) Motivationsschreiben auf Deutsch oder Englisch für das IO
    - Stundenplan des Sprachkurses/Programm der Fortbildung - Ausschreibung der Staff Training Week mit Programmablauf für das IO
Zeitpunkt mindestens sechs Monate vor dem geplanten Mobilitätsbeginn mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Mobilitätsbeginn mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Mobilitätsbeginn

* Bewerbungsformular: Sie erhalten dieses vom IO

Bei Bewerbungen, die kurzfristiger als die vorgegebene Frist eingereicht werden, wird im Einzelfall geprüft, ob eine Erasmus+-Förderung möglich ist.

Sobald feststeht, dass Sie die STT-Mobilität antreten können, schließen Sie die Vereinbarung des Arbeitsprogramms (Mobility Agreement) mit der Hochschule Offenburg und der Gasteinrichtung. Das von allen Parteien unterschriebene Mobility Agreement senden Sie (z.B. als Scan) an das IO. Anschließend erhalten Sie von dort das Grant Agreement, das Sie zweifach im Original unterschrieben an das IO zurücksenden (in Papierform).
Beide Vorlagen (Mobility Agreement und Grant Agreement) sowie eine detaillierte Checkliste erhalten Sie vom IO.

Nach der Mobilität

Nach der Mobilität reichen Sie die Bestätigung der Gastinstitution im Original im IO ein und füllen den Bericht über das Beneficiary Module aus. Zudem benötigt das IO sämtliche Belege der Reise und eine Kopie der über Zeus eingegebenen Reisekostenabrechnung. Nach der Bearbeitung werden diese an die Personalabteilung weitergeleitet.

Stückkosten je Aufenthaltstag im Projekt 2023

Gastland Betrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität Betrag (Kosten je Einheit) vom 15. bis 60. Tag der Aktivität
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Partnerländer der Region 14 180 EUR / Tag 126 EUR / Tag
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern, Partnerländer der Region 13 160 EUR / Tag 112 EUR / Tag
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn 140 EUR / Tag 98 EUR / Tag
Personalmobilität zwischen Programm- und Partnerländern der Regionen 1 bis 12 180 EUR / Tag  

Im Projekt 2023 werden von bis zu 5 Tagen Aufenthalt 5 Tage gefördert. Für Mobilitäten in Partnerländer kann, sofern zutreffend, ein zusätzlicher Reisetag gefördert werden. 

Erhöhter Reisekostenzuschuss für grünes Reisen
Seit dem Projekt 2021 können für An-/Abreise mit umweltfreundlichen Transportmitteln (Bus, Zug oder organisierte Fahrgemeinschaft in einem Pkw) höhere Reisezuschüssen ausgezahlt werden. Zudem können bis zu vier zusätzliche Fördertage für die längere An- und Abreise beantragt werden, wenn mindestens 50% der An- und Abreise mit den zuvor genannten umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wurden. Die Gewährung der zusätzlichen Reisetage ist von der einfachen Entfernung (Ermittlung der Entfernung mithilfe des Distanzrechners) vom Abreiseort zum Zielort abhängig. Pro Wegstrecke können folgende zusätzliche Reisetage beantragt werden:

bis 500 km 0 Tage
501 - 1.500 km 1 Tag
ab 1.501 km 2 Tage

Der Bedarf für die zusätzlichen Reisetage ist zu begründen und eine ehrenwörtliche Erklärung ist einzureichen.      

Finanzielle Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Teilnehmende mit geringeren Chancen können einen Realkostenantrag für Auslandsaufenthalte stellen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine vorbereitende Reise zu beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkunden (vorbereitende Reisen sind i.d.R. für potenzielle Geförderte mit einer Behinderung und deren Begleitpersonen vorgesehen, die die Bedingungen vor Ort erkunden müssen, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt möglich ist). Die Beantragung der Realkostenförderung erfolgt beim IO.

Zu Teilnehmenden mit geringeren Chancen zählen

- Teilnehmende mit einer Behinderung mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr oder einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland besteht

- Teilnehmende mit chronischer Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht

- Teilnehmende mit Kind/ern

 

Die endgültige Berechnung des Zuschusses erfolgt durch das IO und wird im Zuwendungsvertrag (Grant Agreement) festgelegt. Eine Garantie für eine finanzielle Förderung besteht nicht.

Für eine persönliche Beratung oder bei weiteren Fragen melden Sie sich bitte im IO bei Frau Melanie Schlüter.

 

"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Webseite trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."