University Committees and Officers
University Committees
Term of office 01 September 2021 - 31 August 2024
The University Council is responsible for the development of the University and proposes measures to raise its profile and increase its performance and competitiveness. It also supervises the management of the University Rectorate.
External Members
Chairman university council
- Dipl.-Ing. (FH) Klaus Erdrich
Vorstand | BCT Technology AG | Im Lossenfeld 9 | 77731 Willstätt
Deputy chairman university council
- Prof. Dr. Susanne Weissman
Präsidentin | Hochschule Mainz | Lucy-Hillebrand-Straße 2 | 55128 Mainz
- Prof. Dr. Andreas Bett
Institutsleiter | Fraunhofer ISE | Heidenhofstr. 2 | 79110 Freiburg - Felix Müller
- Geschäftsführer | Visionsbox | Auf der Scherersmatt 2 | 77797 Ohlsbach
- Dr. Nicola Osypka
CEO | Osypka AG | Earl-H.-Wood-Straße 1 | 79618 Rheinfelden-Herten - Dr.-Ing. Georg Schöne
Vorstand | LS Telcom AG | Im Gewerbegebiet 31-33 | 77839 Lichtenau
Internal Members
- Prof. Dr. Mathias Bärtl
Fakultät Betriebswirtschaft & Wirtschaftsingenieurwesen - Prof. Dr. habil. Wolfgang Bessler
Fakultät Maschinenbau & Verfahrenstechnik - Prof. Sabine Burg
Fakultät Medien - Prof. Dr. Eva Decker
Fakultät Elektrotechnik, Medizintechnik & Informatik - Dr. Ira Pawlowski
Campus Research & Transfer
Actualities
Schedule 2022
- 29. March 2022 | 14:30 h common university public meeting senate und university council
- 29. March 2022 | 16:00 h meeting university council
- 05. July 2022 | 16:00 h meeting university council
- 18. October 2022 | 16:00 h meeting university council
- 06. December 2022 | 16:00 h meeting university council (optional)
The Senate decides on matters of research, teaching, studies and further education, unless these are assigned by law to another central body or to the faculties.
Terms in office professors and staff members:
1 October 2019 - 30 September 2023
Terms in office student members:
1 October 2021 - 30 September 2023
Actualities
Schedule summer semester 2022:
- 23. March 2022 | 14:30 h 1. meeting senate
- 29. March 2022 | 14:30 h common university public meeting senate and university council
- 20. April 2022 | 14:30 Uhr 2. meeting senate
- 18. May 2022 | 14:30 Uhr 3. meeting senate
- 15. June 2022 | 14:30 Uhr 4. meeting senate
Contact
- 0781 205-270
- ulrich.tjaden@hs-offenburg.de
- Room: A115
- Badstraße 24, 77652 Offenburg
The Board of Trustees is dedicated to advising the University in its development, while at the same time ensuring continued dialogue between the University, the economy, and society. The high profile of the Board of Trustees, wich includes prominent figures from politics, business, local authorities, science and associations, provides a sound basis for the University's wide-ranging involvement in the Ortenau region.
Chair of Trustees
- Werner Mäurer
Geschäftsführer HIWIN GmbH, Offenburg
Deputy Chair
- N. N.
Managing Director
- Prof. Alfred Isele
Honorary Chair
- Senator E.h. Josef Hauser
Unternehmer Offenburg
Trustees
- Prof. Dr.-Ing. Dr. h. c. Albert Albers
Universität Karlsruhe (TH) Leiter Institut für Produktentwicklung IPEK - Dr. Steffen Auer
Geschäftsführer Schwarzwald-Eisenhandel GmbH & Co. KG, Lahr - Axel Beck
Executive Vice President Food Equipment Group Illinois Tool Works Inc., USA/Offenburg - Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Alexander Blättner
Geschäftsführer PRESSTEC Pressentechnologie GmbH, Kehl - Dr. Wolfgang Bruder
Vorstandsvorsitzender i. R. - Prof. Dr. Hubert Burda
Geschäftsführender Gesellschafter Hubert Burda Media, München - Dipl.-Kaufmann Markus Dauber, MBA
- Dieter Domröse
Leiter Technical Commercial Trainingscenter Robert Bosch GmbH, ED/TCT Bue, Bühl - Holger Eckstein
Mitglied des Vorstands CFO Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft, Offenburg - Nicolas Erdrich
Geschäftsführer der Erdrich Umformtechnik GmbH, Renchen-Ulm - Thorsten Erny
Bürgermeister der Stadt Gengenbach - Prof. Dr. Andreas Friedel
Fakultät Betriebswirtschaft und Ingenieurwesen - Herbert Gieringer
Geschäftsführender Gesellschafter der Ernst Umformtechnik GmbH, Oberkirch-Zusenhofen - Dipl.-Ing. Jens Herdeg
Leiter Niederlassung TÜV Süd Industrie Service GmbH, Freiburg - Dr.-Ing. E. h. Martin Herrenknecht
Vorstandsvorsitzender der Herrenknecht AG, Schwanau - Andreas Herz
Vorstand Volksbank eG - Die Gestalterbank, Offenburg - Heinz-Werner Hölscher
Badenova AG & Co. KG - Daniel Huber
Geschäftsführer Peter Huber Kältemaschinenbau GmbH, Offenburg - Rainer Huber
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied EDEKA Handelsgesellschaft Südwest mbH, Offenburg - Dr. Stefan Karrer
Technischer Vorstand Koehler Holding SE & Co. KG, Oberkirch - Franz Kook
ehem. Vorstandsvorsitzender der Duravit AG, Hornberg - Thomas Marwein MdL
Lärmschutzbeauftragter der Landesregierung
Mitglied im Verkehrs- und Wissenschaftsausschuss
Fraktion GRÜNE - Franz-Friedrich Müller
Präsident des Verwaltungsrats MARKANT AG, Pfäffikon/Schweiz - Dr. Christoph Münzer
Hauptgeschäftsführer Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden e.V., Freiburg - Gert Nowotny
Vorstandsvorsitzender der e.optimum AG, Offenburg - Dipl.-Ing. Hans Georg Nußbaum
Geschäftsführer Otto Nussbaum GmbH & Co. KG, Kehl-Bodersweier - Senator E. h. Prof. Dr. Peter Osypka
Aufsichtsratsvorsitzender Osypka AG, Rheinfelden-Herten - Dr. Michael Overdick
Technology Manager der Sick AG, Waldkirch - Hubert Roth
Geschäftsführer Zehnder GmbH, Lahr - Helmut D. Schareck
Vorsitzender des Vereins der Freunde und Förderer der Hochschule Offenburg (VdF) - Volker Schebesta MdL
Staatssekretär Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg - Frank Scherer
Landrat des Ortenaukreises - Dr.-Ing. Stefan Scheringer
Stiftungsvorstand Oskar-und-Rosel-Meier Stiftung, Offenburg - Bettina Schneider
Geschäftsführende Gesellschafterin J. Schneider Elektrotechnik GmbH, Offenburg - Dipl.-Ing. Bruno Schnekenburger
YASKAWA Europe GmbH - Brigitta Schrempp
Geschäftsführende Gesellschafterin Schrempp EDV GmbH, Lahr - Frank Semling
Vorstand Hansgrohe SE, Schiltach - Rico Siefermann
Vorstandsvorsitzender der Novellus Holding AG, Appenweier - Marco Steffens
Oberbürgermeister Stadt Offenburg - Prof. Dr. Stephan Trahasch
Rektor der Hochschule Offenburg - Andreas Truttenbach
Geschäftsführer RMA Kehl / Rheinau GmbH & Co. KG - Dipl.-Ing. Sascha Tschiggfrei
Geschäftsführer WTO GmbH, Ohlsbach - Prof. Dr. Anette Weisbecker
Stellv. Institutsleiterin Fraunhofer IAO und IAT Universität Stuttgart - Dipl.-Ing. MBA Holger Wössner
Geschäftsführer MULAG Fahrzeugwerk GmbH u. Co. KG, Oppenau - Roland Zeifang
Geschäftsführer RUCH NOVAPLAST GmbH, Oberkirch
Managing Director
- 0781 205-220
- alfred.isele@hs-offenburg.de
- Room: E306
- Badstraße 24, 77652 Offenburg
Assistant to the Managing Director
- 0781 205-4737
- katharina.wissmann-stadler@hs-offenburg.de
- Room: A306
- Badstraße 24, 77652 Offenburg
The Staff Council represents the interests of the staff vis-à-vis the university management and ensures that the relevant standards are implemented correctly. You can find more information on the staff council page.
Officers
The Equality Officers promote female students, academic staff and professors in areas where women are underrepresented and thus help to implement gender equality. In addition to participating in appointment procedures and filling positions in academia, they work in the self-governing bodies and advise university members on gender equality issues.
The Equal Opportunities Officer is responsible for the non-academic employees of the university. She ensures compliance with and implementation of the Equal Opportunities Act and supports university members in questions of equal opportunities and the compatibility of family and career.
You can find further information on the page Equality.
Contact persons for equality of the faculties and for equal opportunities
Equal Opportunity Officer
- 0781 205-4438
- simone.braun@hs-offenburg.de
- Room: 2.18
- Klosterstraße 9, 77723 Gengenbach
Equal Opportunity Officer
- 0781 205-4712
- stefan.wehr@hs-offenburg.de
- Room: B117
- Badstraße 24, 77652 Offenburg
Equal Opportunity Officer
- 0781 205-254
- evgenia.sikorski@hs-offenburg.de
- Room: E205
- Badstraße 24, 77652 Offenburg
Equal Opportunity Officer
- 0781 205-4752
- sabine.burg@hs-offenburg.de
- Room: D316
- Badstraße 24, 77652 Offenburg
- 0781 205-254
- evgenia.sikorski@hs-offenburg.de
- Room: E205
- Badstraße 24, 77652 Offenburg
Die Hochschule Offenburg fördert die gleichberechtigte und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Hochschulmitglieder und legt Wert auf eine gute und förderliche Arbeits- und Studienatmosphäre. In einem solchen Klima haben Diskriminierung und sexuelle Belästigung keinen Platz. Sie müssen dies nicht erdulden und schon gar nicht hinnehmen. Haben Sie den Mut, sich zu wehren. Sollten Sie in Ihrer ganz individuellen Situation alleine keinen Ausweg finden, oder dies bei anderen beobachten, bieten wir Ihnen vertrauensvolle Hilfe und Beratung an und werden den Vorfällen entsprechende Maßnahmen einleiten.
Wir sind für Sie da:
- Ansprechpartner für Antidiskriminierung
- Ansprechpartner bei Fragen sexueller Belästigung
- AStA
- Personalrat
- Rektorat
Sexuelle Belästigung ist jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das von der betroffenen Person unerwünscht ist und bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Dies reicht von verbalen Äußerungen bis hin zu Stalking und Übergriffen.
Der wichtigste Unterschied zwischen sexueller Belästigung und einem durchaus wünschenswerten lockeren, freundschaftlichen Umgang miteinander besteht darin, dass erstere immer ein einseitiges und von der betroffenen Person unerwünschtes Verhalten ist.
Entscheidend, ob eine Handlung als sexuelle Belästigung zu gelten hat, ist ausschließlich das subjektive Empfinden der/des Betroffenen. Unter Diskriminierung verstehen wir die ungerechfertigte Herabwürdigung und Herabsetzung eines Menschen durch abfällige Bemerkungen, Witze oder Handlungen aufgrund:
- der ethnischen und/oder
- der sozialen Herkunft
- der Hautfarbe
- der Abstammung
- einer dauerhaften oder temporären Behinderung
- des Geschlechts
- der religiösen oder weltanschaulichen Orientierung
- der politischen Gesinnung
- der sexuellen Ausrichtung
- des Alters
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Integration Schwerbehinderter an der Hochschule zu fördern, die Interessen der Schwerbehinderten gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen. Sollten Sie als Schwerbehinderte/r Fragen haben, Beratung oder auch Unterstützung benötigen, können Sie einen Gesprächstermin vereinbaren.
Die Schwerbehindertenvertretung steht aber auch Schwererkrankenden oder durch eine Erkrankung in ihrer Arbeit eingeschränkten Mitarbeitenden gern zur Verfügung.
Contact
Chairman
Deputy
- 0781 205-4728
- christian.obermann@hs-offenburg.de
- Room: D322
- Badstraße 24, 77652 Offenburg
Contact
- 07803 9698-4491
- steffen.schlager@hs-offenburg.de
- Room: 2.2.16
- Brückenhäuserstr. 26 Gengenbach
- nach Vereinbarung
Elections
Elections
Die nächsten Wahlen finden statt vom
6. Juli 2021 (10:00 Uhr) bis 13. Juli 2021 (14:00 Uhr)
Die Wahlen werden als Online-Wahl durchgeführt.
Es werden gewählt:
- Vertreterinnen und Vertreter im Senat für die Wählergruppe der Studierenden
(Amtszeit vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022)
- Vertreterinnen und Vertreter im Fakultätsrat der Fakultäten B+W, EMI, M+V und M für die Wählergruppe der Studierenden (Amtszeit vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022)
- Vertreterinnen und Vertreter im Studierendenparlament (Amtszeit vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022)
Bitte loggen Sie sich mit Ihrem Campuslogin ein, um an der Wahl teilnehmen zu können.
Election Official
- 0781 205-229
- katja.wiss@hs-offenburg.de
- Room: A113
- Badstraße 24, 77652 Offenburg
Bitte loggen Sie sich mit Ihrem Campuslogin ein, um Informationen zur Wahl einsehen zu können.
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- Wahlvorschlag
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am Montag, 9. Mai 2022, 12:00 Uhr. Bitte reichen Sie die Wahlvorschläge bei der Wahlleiterin Frau Katja Wiss (A 113) ein.
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für die Wahlen im Mai 2022
Zahl der zu wählenden Mitglieder
Senat:
- 4 Studierende
Fakultätsrat für die Fakultät M+V:
- 5 Studierende
Fakultätsrat für die Fakultät B+W:
- 8 Studierende
Fakultätsrat für die Fakultät EMI:
- 9 Studierende
Fakultätsrat für die Fakultät M:
- 6 Studierende
Amtszeiten Senat und Fakultätsrat
- Wählergruppe Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie sonstige Mitarbeiterinnen und sonstige Mitarbeiter:
1. Oktober 2019 bis 30. September 2023 - Wählergruppe Studierende:
1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wählen und gewählt werden können nur Mitglieder, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Maßgebender Zeitpunkt für die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit ist der Tag des Abschlusses des Wählerverzeichnisses.
Bei den Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten bestimmen sich die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit nach § 9 Absatz 7, § 22 Absatz 3, § 60 Absatz 1, § 61 Absatz 2 Satz 2 LHG sowie § 3 GrundO.
Nicht wahlberechtigt und wählbar sind:
- ausländische Studierende, die nur während eines bestimmten Abschnitts ihres Studiums an einer deutschen Hochschule studieren wollen (§ 60 Absatz 1 Satz 5 LHG)
- Mitglieder der Hochschule, deren Mitgliedschaftsrechte nach § 9 Absatz 7 Satz 1 LHG wegen einer Beurlaubung von mehr als sechs Monaten ruhen.
Nicht wählbar, aber wahlberechtigte sind Angehörige der Hochschule (§ 3 Absatz 2 GrundO).
Art der Wahl
Es wird auf Grund von Wahlvorschlägen gewählt. Bei der Wahl zum Senat und zu den Fakultätsräten erfolgen die Wahlen in der Regel nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Bei den Wahlen zum Senat findet für die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer immer Mehrheitswahl statt.
Verhältniswahl findet statt, wenn
- von einer Wählergruppe drei oder mehr Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind und
- von dieser Wählergruppe mindestens zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden, die zusammen mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber aufweisen wie Mitglieder zu wählen sind.
Mehrheitswahl mit Bindung an die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber findet statt, wenn
- von einer Wählergruppe weniger als drei Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind oder
- von einer Wählergruppe nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde oder die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber in den eingereichten Wahlvorschlägen zusammen nicht doppelt so groß ist, wie die Zahl der zu wählenden Mitglieder.
Stimmverteilung
Verhältniswahl
Die Wählerin bzw. der Wähler hat so viele Stimmen, wie Mitglieder iher bzw. seiner Gruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl).
Sie bzw. er kann die Gesamtstimmenzahl auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge verteilen und einer Bewerberin oder einem Bewerber bis zu zwei Stimmen geben.
Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren. Haben mehrere Bewerberinnen und Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, so entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag.
Mehrheitswahl mit Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber
Die Wählerin bzw. der Wähler hat so viele Stimmen, wie Mitglieder ihrer bzw. seiner Gruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl).
Sie bzw. er kann einer Bewerberin oder einem Bewerber nur eine Stimme geben.
Die Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen erhalten in der Reihenfolge dieser Zahlen einen Sitz.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bitte loggen Sie sich mit Ihrem Campuslogin ein, um an der Wahl teilnehmen zu können.
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- Wahlvorschlag
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am Montag, 9. Mai 2022, 12:00 Uhr. Bitte reichen Sie die Wahlvorschläge bei der Wahlleiterin Frau Katja Wiss (A 113) ein.
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für die Wahlen im Mai 2022
Zahl der zu wählenden Mitglieder
Senat:
- 4 Studierende
Fakultätsrat für die Fakultät M+V:
- 5 Studierende
Fakultätsrat für die Fakultät B+W:
- 8 Studierende
Fakultätsrat für die Fakultät EMI:
- 9 Studierende
Fakultätsrat für die Fakultät M:
- 6 Studierende
Amtszeiten Senat und Fakultätsrat
- Wählergruppe Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie sonstige Mitarbeiterinnen und sonstige Mitarbeiter:
1. Oktober 2019 bis 30. September 2023 - Wählergruppe Studierende:
1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wählen und gewählt werden können nur Mitglieder, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Maßgebender Zeitpunkt für die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit ist der Tag des Abschlusses des Wählerverzeichnisses.
Bei den Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten bestimmen sich die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit nach § 9 Absatz 7, § 22 Absatz 3, § 60 Absatz 1, § 61 Absatz 2 Satz 2 LHG sowie § 3 GrundO.
Nicht wahlberechtigt und wählbar sind:
- ausländische Studierende, die nur während eines bestimmten Abschnitts ihres Studiums an einer deutschen Hochschule studieren wollen (§ 60 Absatz 1 Satz 5 LHG)
- Mitglieder der Hochschule, deren Mitgliedschaftsrechte nach § 9 Absatz 7 Satz 1 LHG wegen einer Beurlaubung von mehr als sechs Monaten ruhen.
Nicht wählbar, aber wahlberechtigte sind Angehörige der Hochschule (§ 3 Absatz 2 GrundO).
Art der Wahl
Es wird auf Grund von Wahlvorschlägen gewählt. Bei der Wahl zum Senat und zu den Fakultätsräten erfolgen die Wahlen in der Regel nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Bei den Wahlen zum Senat findet für die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer immer Mehrheitswahl statt.
Verhältniswahl findet statt, wenn
- von einer Wählergruppe drei oder mehr Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind und
- von dieser Wählergruppe mindestens zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden, die zusammen mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber aufweisen wie Mitglieder zu wählen sind.
Mehrheitswahl mit Bindung an die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber findet statt, wenn
- von einer Wählergruppe weniger als drei Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind oder
- von einer Wählergruppe nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde oder die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber in den eingereichten Wahlvorschlägen zusammen nicht doppelt so groß ist, wie die Zahl der zu wählenden Mitglieder.
Stimmverteilung
Verhältniswahl
Die Wählerin bzw. der Wähler hat so viele Stimmen, wie Mitglieder iher bzw. seiner Gruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl).
Sie bzw. er kann die Gesamtstimmenzahl auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge verteilen und einer Bewerberin oder einem Bewerber bis zu zwei Stimmen geben.
Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren. Haben mehrere Bewerberinnen und Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, so entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag.
Mehrheitswahl mit Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber
Die Wählerin bzw. der Wähler hat so viele Stimmen, wie Mitglieder ihrer bzw. seiner Gruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl).
Sie bzw. er kann einer Bewerberin oder einem Bewerber nur eine Stimme geben.
Die Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen erhalten in der Reihenfolge dieser Zahlen einen Sitz.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Aktuelle Wahlverfahren
Bitte loggen Sie sich mit Ihrem Campuslogin ein, um an der Wahl teilnehmen zu können.
Elections
Die nächsten Wahlen finden statt vom
6. Juli 2021 (10:00 Uhr) bis 13. Juli 2021 (14:00 Uhr)
Die Wahlen werden als Online-Wahl durchgeführt.
Es werden gewählt:
- Vertreterinnen und Vertreter im Senat für die Wählergruppe der Studierenden
(Amtszeit vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022)
- Vertreterinnen und Vertreter im Fakultätsrat der Fakultäten B+W, EMI, M+V und M für die Wählergruppe der Studierenden (Amtszeit vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022)
- Vertreterinnen und Vertreter im Studierendenparlament (Amtszeit vom 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022)
Bitte loggen Sie sich mit Ihrem Campuslogin ein, um an der Wahl teilnehmen zu können.
Election Official
- 0781 205-229
- katja.wiss@hs-offenburg.de
- Room: A113
- Badstraße 24, 77652 Offenburg
Bitte loggen Sie sich mit Ihrem Campuslogin ein, um Informationen zur Wahl einsehen zu können.
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- Wahlvorschlag
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am Montag, 9. Mai 2022, 12:00 Uhr. Bitte reichen Sie die Wahlvorschläge bei der Wahlleiterin Frau Katja Wiss (A 113) ein.
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für die Wahlen im Mai 2022
Zahl der zu wählenden Mitglieder
Senat:
- 4 Studierende
Fakultätsrat für die Fakultät M+V:
- 5 Studierende
Fakultätsrat für die Fakultät B+W:
- 8 Studierende
Fakultätsrat für die Fakultät EMI:
- 9 Studierende
Fakultätsrat für die Fakultät M:
- 6 Studierende
Amtszeiten Senat und Fakultätsrat
- Wählergruppe Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie sonstige Mitarbeiterinnen und sonstige Mitarbeiter:
1. Oktober 2019 bis 30. September 2023 - Wählergruppe Studierende:
1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wählen und gewählt werden können nur Mitglieder, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Maßgebender Zeitpunkt für die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit ist der Tag des Abschlusses des Wählerverzeichnisses.
Bei den Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten bestimmen sich die Wahlberechtigung und die Wählbarkeit nach § 9 Absatz 7, § 22 Absatz 3, § 60 Absatz 1, § 61 Absatz 2 Satz 2 LHG sowie § 3 GrundO.
Nicht wahlberechtigt und wählbar sind:
- ausländische Studierende, die nur während eines bestimmten Abschnitts ihres Studiums an einer deutschen Hochschule studieren wollen (§ 60 Absatz 1 Satz 5 LHG)
- Mitglieder der Hochschule, deren Mitgliedschaftsrechte nach § 9 Absatz 7 Satz 1 LHG wegen einer Beurlaubung von mehr als sechs Monaten ruhen.
Nicht wählbar, aber wahlberechtigte sind Angehörige der Hochschule (§ 3 Absatz 2 GrundO).
Art der Wahl
Es wird auf Grund von Wahlvorschlägen gewählt. Bei der Wahl zum Senat und zu den Fakultätsräten erfolgen die Wahlen in der Regel nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Bei den Wahlen zum Senat findet für die Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer immer Mehrheitswahl statt.
Verhältniswahl findet statt, wenn
- von einer Wählergruppe drei oder mehr Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind und
- von dieser Wählergruppe mindestens zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden, die zusammen mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber aufweisen wie Mitglieder zu wählen sind.
Mehrheitswahl mit Bindung an die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber findet statt, wenn
- von einer Wählergruppe weniger als drei Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind oder
- von einer Wählergruppe nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde oder die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber in den eingereichten Wahlvorschlägen zusammen nicht doppelt so groß ist, wie die Zahl der zu wählenden Mitglieder.
Stimmverteilung
Verhältniswahl
Die Wählerin bzw. der Wähler hat so viele Stimmen, wie Mitglieder iher bzw. seiner Gruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl).
Sie bzw. er kann die Gesamtstimmenzahl auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge verteilen und einer Bewerberin oder einem Bewerber bis zu zwei Stimmen geben.
Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren. Haben mehrere Bewerberinnen und Bewerber die gleiche Stimmenzahl erhalten, so entscheidet die Reihenfolge der Benennung im Wahlvorschlag.
Mehrheitswahl mit Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber
Die Wählerin bzw. der Wähler hat so viele Stimmen, wie Mitglieder ihrer bzw. seiner Gruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl).
Sie bzw. er kann einer Bewerberin oder einem Bewerber nur eine Stimme geben.
Die Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen erhalten in der Reihenfolge dieser Zahlen einen Sitz.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
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