Summer Schools
Als Studierende der Hochschule Offenburg haben Sie die Möglichkeit während Ihres Studiums an Kurzzeitprogrammen im Ausland teilzunehmen.
Kurzzeitprogramme sind eine gute Alternative, wenn man - zum Beispiel aus persönlichen, zeitlichen oder finanziellen Gründen - kein ganzes Semester im Ausland absolvieren kann, aber dennoch internationale Erfahrung sammeln möchte. Natürlich kann man Kurzzeitprogramme auch zusätzlich zu einem Auslandssemester oder Auslandspraktikum absolvieren.
Summer Schools
Zahlreiche Hochschulen im In- und Ausland bieten die Teilnahme an sogenannten Summer Schools (Sommerschulen) an. Summer Schools sind in der Regel zwei bis vier Wochen lang und können sowohl fachspezifische als auch allgemeinbildende Inhalte haben – oder eine Mischung aus beidem. Die Summer Schools schließen meist mit einer Prüfungsleistung ab, die nach vorheriger Absprache mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Studienganges bzw. Ihrer Fakultät u.U. für Ihr Studium anerkannt werden kann.
Summer Schools sind i.d.R. gebührenpflichtig, wobei die Höhe der Gebühren stark variieren kann. Für Studierende von Partnerhochschulen wird häufig Ermäßigung gewährt.
Eine Summer School bietet Ihnen die Möglichkeit, während der vorlesungsfreien Sommermonate Auslandserfahrung zu sammeln. Dies ist interessant für diejenigen, die kein ganzes Semester im Ausland verbringen wollen oder können, aber auch sehr geeignet als Schnupperauslandsstudium.
Auf dieser Seite veröffentlichen wir Ausschreibungen für Summer Schools unserer Partnerhochschulen sowie einige weitere, ausgewählte Angebote und Hinweise.
Bewerbung
Sollten Sie sich für die Teilnahme an einer Summer School an einer unserer Partnerhochschulen interessieren, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Bewerbung direkt an der Partnerhochschule (Falls Nominierung durch das International Office gefordert, nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Klara Wehrlein.)
- Erhalt Zusage
- Reichen Sie bitte im International Offfice eine Online Bewerbung unter folgendem Link ein. Hiermit bewerben Sie sich auch um eine Förderung durch Mittel des MWK. In 2025 ist eine Förderung in Höhe von 250 € pro Summer School möglich. Die Mittel werden nach dem First come first served-Prinzip vergeben.
- Zur Anrechnung der ECTS können Sie vor Ihrem Aufenthalt ein Learning Agreement abschließen, damit diese Ihnen nach der erfolgreichem Summer School hier in Offenburg anerkannt werden können.
- Bewerbung um ein Stipendium im PROMOS-Programm bis spätestens 15. Juni 2025, Nähere Infos hier
Allgemeine Links
Aktuelle Ausschreibungen
- Fulbright Sommerstudienprogramm in den USA:„A Culture of Sustainability“
- (3. - 29. August 2025, Bewerbungsfrist: 15. Januar 2025)
- Taiwan Summer Institute Programme
- (August und September 2025, Bewerbungsfrist 10. Februar 2025)
- Fulbright Sommerstudienprogramm "Diversity Initiative", University of Maryland, College Park, Maryland, USA
- (22. August - 20. September 2025, Bewerbungsfrist: 5. März 2025)
- Fulbright Sommerstudienprogramm "Leaders in Entrepreneurship", Virginia Polytechnic Institute and State University, Blacksburg, Virginia, USA
- (22. August - 13. September 2025, Bewerbungsfrist: 5. März 2025)
- Sommeruniversität des Frankreich-Zentrums der Universität Freiburg
- (8. - 12. September 2025, Nähere Infos im Frühjahr)
- China "von Innen" erleben - Studienreise des SWFR
(Informationen und Ausschreibung im April 2025)
Ausschreibungen aus den letzten Jahren
- Deutsch-Japanischer Youth Summit
- (Hallo Japan 2024 vom 24.8. bis 1.9.2024)
- Die Angebote unserer Partner werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt. -
China
Hong Kong Baptist University
2. - 31. Juli 2025
Nominierung durch die Hochschule Offenburg bis 28. März 2025, Bewerbung bis 12. April 2025
Dänemark
Syddansk Universitet
4. - 15. August 2025
Bewerbung ab 1. März bis 1. Mai 2025
VIA University College
je nach Programm unterschiedliche Zeiträume ab 28. Juli bzw. 4. oder 11. August 2025
Bewerbung bis 1. April 2025
Estland
Tallinn University (ehemalige PHS)
14. Juli - 3. August 2025
Bewerbung bis 30. April 2025
Finnland
South-Eastern Finland University of Applied Sciences XAMK
4. - 10. August 2025
Bewerbung bis 18. Mai 2025
Frankreich
ECAM Lyon
12. Juni - 10. Juli 2025
Bewerbung bis 4. April 2025
Lettland
Riga Technical University
je nach Programm unterschiedliche Zeiträume mit Beginn ab 28. Juli bis 13. August 2025
Bewerbung bis 16. Juli 2025
Mexiko
Tec de Monterrey
23. Juni - 18. Juli 2025
Nominierung durch die Hochschule Offenburg bis 9. Mai 2025, Bewerbung bis 16. Mai 2025
Schweiz
FHNW University of Applied Sciences and Arts Northwestern Switzerland
28. Juli - 8. August 2025
Bewerbung bis 10. Mai 2025
Spanien
Ramon Llull University - laSalle
21. - 25. Juli 2025 oder 14. - 18. Juli 2025
Artificial Intelligence oder Business
Bewerbung bis 1. Juni 2025
UK
Edinburgh Napier University
12. - 26. Juli 2025
Bewerbung bis 31. Mai 2025
Ungarn
Budapest University of Economics and Business
21. Juli - 1. August 2025
Bewerbung bis 8. Juni 2025
Malaysia
Universiti Tenaga Nasional (UNITEN)
Juli, August, Dezember 2025
China
Hong Kong Baptist University
2. - 31. Juli 2024
Nominierung durch die Hochschule Offenburg bis 28. März 2024, Bewerbung bis 12. April 2024
Dänemark
Syddansk Universitet
5. - 16. August 2024
Bewerbung bis 1. Mai 2024
VIA University College
je nach Programm unterschiedliche Zeiträume ab 29. Juli bzw. 5. August 2024
Bewerbung bis 1. April 2024
Estland
Tallinn University (ehemalige PHS)
15. Juli - 2. August 2024
Bewerbung bis 30. April 2024
Finnland
South-Eastern Finland University of Applied Sciences XAMK (aktuell noch keine PHS)
5. - 9. August 2024
Bewerbung bis 19. Mai 2024
Frankreich
ECAM Lyon
13. Juni - 11. Juli 2024
Bewerbung bis 15. April 2024
University of Strasbourg
17. - 28. Juni 2024
Bewerbung bis 15. März 2024 (Link)
Lettland
Riga Technical University
je nach Programm unterschiedliche Zeiträume ab 22. Juli bzw. 25. August 2024
Bewerbung bis ?.? 2024
Mexiko
Tec de Monterrey
24. Juni - 26. Juli 2024
Nominierung durch die Hochschule Offenburg bis 10. Mai 2024, Bewerbung bis 17. Mai 2024
Schweiz
Berner Fachhochschule
12. - 17. August 2024
Nur für Studierende im Master und Doktorand*innen, Bewerbung bis 31. Mai 2024
Spanien
Universitat Ramon Llull- IQS
15. - 19. Juli 2024
Bewerbung bis 29. März 2024 (Frühbucher Rabatt)
Ramon Llull University - laSalle
1. - 12. Juli 2024
Bewerbung bis ?.? 2024
Universitat Politechnica de Valencia (ehemalige PHS)
3. - 16. Juli 2024
Bewerbung bis 1. April 2024
UK
Edinburgh Napier University
13. - 27. Juli 2024
Bewerbung bis ?.? 2024
Erasmus+ Blended Intensive Programme (BIP)
Blended Intensive Programmes (BIPs) sind ein neues Format eines Kurzaustauschs im Rahmen von Erasmus+, das virtuelle Lehrkonzepte mit einem kurzen, finanziell geförderten Auslandsaufenthalt kombiniert. BIPs ermöglichen einen kurzen Studienaufenthalt im Ausland und bieten Studierende dabei die Möglichkeit, an einer gemeinsam angebotenen Veranstaltung mehrerer europäischer Hochschulen teilzunehmen und dabei sowohl ECTS zu erhalten als auch interkulturelle Kompetenzen zu sammeln.
Die Förderung der europaweiten Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen ist ein wichtiges Anliegen der Europäischen Union. Das erfolgreiche EU-Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport wird deshalb fortgeführt. Ziel des Programms ist es unter anderem, die internationalen Kompetenzen, die persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit der Studierenden zu stärken. In der aktuellen Programmgeneration 2021 bis 2027 sollen die unterschiedlichen Bedürfnisse der Zielgruppen noch stärker berücksichtigt werden und der Zugang ist vereinfacht.
Teilnahmebedingungen:
Teilnehmen können alle regulär immatrikulierten Studierenden der Hochschule Offenburg. In jedem Studienzyklus (Bachelor/Master/PhD) kann eine Förderung von bis zu 12 Monaten erfolgen. Diese kann nach Belieben auf mehrere Aufenthalte (Studium und/oder Praktika) verteilt werden, wobei die Mindestaufenthaltsdauer von 5 Tagen (Blended Kurzzeitmobilität) eingehalten werden muss.
WICHTIG: Die Bewerbung für Erasmus+-Kurzzeitaufenthalte erfolgt über die Online-Bewerbung beim International Office. Aktuell werden die freien Plätze nach dem "First come, first served"-Prinzip vergeben. Eine Übersicht über den Bewerbungsablauf für einen Kurzzeitaufenthalt finden Sie unter dem Abschnitt "Ablauf Erasmus+ Short Term/BIP" (in Form einer Schritt-für-Schritt-Anleitung).
Förderung im Projekt 2024+2025 (Blended Kurzzeitmobilitäten):
Zwischen Programmländern | 1. - 14. Tag | 79,00 EUR pro Tag |
Zwischen Programmländern | 15. - 30. Tag | 56,00 EUR pro Tag |
Von Programm- zu Partnerland | 1. - 14. Tag | 79,00 EUR pro Tag |
Von Programm- zu Partnerland | 15. - 30. Tag | 56,00 EUR pro Tag |
Die Förderung wird taggenau berechnet. Eine Zusage der Förderung erfolgt abhängig von den zur Verfügung stehenden Mittel (ein Rechtsanspruch besteht nicht).
Reiskostenpauschale:
Neu im Projekt 2025 KA131: Alle Studierenden erhalten eine Reiskostenpauschale.
Reisedistanz | Standardreise | Grünes Reisen |
10 bis 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
100 bis 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
500 bis 1999 km | 309 EUR | 417 EUR |
2000 bis 2999 km | 395 EUR | 535 EUR |
3000 bis 3999 km | 580 EUR | 785 EUR |
4000 bis 7999 km | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
8000 km oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Reisetage:
Im Projekt 2024+2025: Studierende, die nicht umweltfreundlich (grün) reisen, können eine Förderung für maximal zwei Reisetage beantragen. Studierende, die umweltfreundlich reisen, können eine Förderung für maximal sechs Reisetage beantragen.
Top-up für Studierende mit geringeren Chancen
Folgende Studierende mit geringeren Chancen haben die Möglichkeit, eine zusätzliche finanzielle Förderung in Form einer Erhöhung der Stipendienrate (Top-up) zu erhalten. Bei Blended Kurzzeitmobilitäten wird einmalig 100,00 Euro (bei 5-14 Tage Aufenthalt) bzw. 150,00 Euro (bei 15-30 Tagen Aufenthalt) gewährt.
Erstakademiker*innen: Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus, d.h. beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule oder einer Berufsakademie, die zu einem vergleichbaren Abschluss führt. Dies gilt auch für im Ausland erworbene Abschlüsse.
Erwerbstätige Studierende: Studierende, die vor dem Auslandsaufenthalt mindestens sechs Monate fortlaufend eine Erwerbstätigkeit von Januar bis Juni (bei Semesterstart ab August) bzw. Juni – November (bei Semesterstart ab Januar) mit einem monatlichen Nettoverdienst von mehr als 450 Euro und weniger als 850 Euro (im Durchschnitt) ausüben. Die Erwerbstätigkeit darf während des Auslandsaufenthalts nicht fortgeführt werden (hierzu zählen u.a. auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten und bezahlter Urlaub), der Arbeitsvertrag kann jedoch pausiert werden. Studierende, die eine selbständige Tätigkeit ausüben sowie Studierende, die in einem dualen/berufsbegleitenden Studiengang mit festem Gehalt studieren, können leider kein Top-up erhalten.
Studierende mit einer Behinderung: Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr oder Studierende mit einer nachgewiesenen Behinderung, durch die ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
Studierende mit chronischer Erkrankung (körperlich oder psychisch): Sofern durch die chronische Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf besteht.
Studierende mit Kind/ern: Wenn mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird.
Realkostenförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Folgende Studierende können einen Realkostenantrag für einen Auslandsaufenthalt und eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität stellen:
Studierende mit einer Behinderung: Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr oder Studierende mit einer nachgewiesenen Behinderung, durch die ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
Studierende mit chronischer Erkrankung: Sofern durch die chronische Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht.
Studierende mit Kind/ern: Wenn mindestens ein Kind während des gesamten Auslandsaufenthalts mitgenommen wird.
Die Beantragung der Erasmus+ Top-ups und der Realkostenförderung erfolgt beim International Office.
Anerkennung:
Es erfolgt eine akademische Anerkennung der im Ausland erfolgreich erbrachten Studienleistung über das Online Learning Agreement (Programmländer) / Learning Agreement (Partnerländer). Dieses muss vor Antritt des Auslandsaufenthalts vom/von der Studierenden, vom/von der Prüfungsausschussvorsitzenden des jeweiligen Studiengangs sowie von der Partnerhochschule unterschrieben werden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Sprachenförderung online:
Jedem Studierenden, der/die für eine Teilnahme am Erasmus+-Programm ausgewählt wurde, wird empfohlen, die OLS-Sprachprüfung in der Unterrichtssprache abzulegen und zur Verbesserung der Fremdsprachenkompetenz die auf der OLS-Platform verfügbaren Sprachkurse zu nutzen.
Berichtspflicht:
Jede/r Teilnehmende muss den Teilnehmendenbericht über seine/ihre Mobilitätserfahrung (über das Online-Tool EUSurvey) innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Aufforderung zur Erstellung des Berichts ausfüllen und einreichen. Darüber hinaus muss innerhalb von 30 Tagen nach Endes des Aufenthalts dem International Office ein ausführlicher Erfahrungsbericht (zur Veröfffentlichung in Moodle) in digitaler Form übermittelt werden.
"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Webseite trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."
Links zu ERASMUS+:
Erasmus+-Auswahlkriterien Kurzaufenthalte ab Mai 2025
Erasmus+-Charta für Studierende
Informationen der Europäischen Kommission zu Erasmus+
Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Bewerbungsablauf für ein Erasmus+-Short Term/BIP-Aufenthalt:
Ablauf Kurzaufenthalt_Schritt-für-Schritt-Anleitung Bewerbung
Aktuelle Angebote für Erasmus+-Short Term/BIP-Aufenthalte an Partnerhochschulen werden von uns immer in den Moodle-Kurs "Kurzzeitprogramme im Ausland" eingestellt. Die Platzvergabe erfolgt ebenfalls über den Moodle-Kurs: Auf den Unterseiten der einzelnen Angebote können Sie immer sehen, wieviele Plätze verfügbar sind und sich entweder direkt für das Angebot anmelden oder eventuell auf die Warteliste eintragen, falls keine Plätze mehr verfügbar sind. Sie erhalten dann im Anschluss weitere Informationen zum Ablauf und den nächsten Schritten von uns per E-Mail.
In dem Moodle-Kurs sind auch alle wichtigen Informationen (Termine, Dauer, Teilnahmevoraussetzungen, etc.) zu den Angeboten hinterlegt.
Bitte beachten Sie: Die Plätze werden aktuell nach dem "First come, first served"-Prinzip vergeben. Studierende, die bereits eine Erasmus+-Förderung für einen anderen Kurzaufenthalt oder ein Studiensemester erhalten haben, können nur nachrangig bei der Auswahl berücksichtigt werden.
Virtual Exchange - Online Austauschformate
Im Rahmen der "Internationalisierung at Home" gibt es neben den Kurzzeitprogrammen vor Ort auch die Möglichkeit von virtuellen Lehrveranstaltungen, mit denen internationale Erfahrungen gesammelt werden können. Die Partnerhochschulen der Hochschule Offenburg, insbesondere im Rahmen der europäischen Hochschulallianzen ChallengeEU, bieten die Möglichkeit, an verschiedenen Collaborative Online International Learning (COIL)-Kursen teilzunehmen.
Diese virtuellen Austauschangebote sollen andere Formate wie das Austauschsemester und die Kurzprogramme ergänzen.
Bitte loggen Sie sich in Moodle ein!
Aktuelle Angebote für Virtual Exchange von Partnerhochschulen werden von uns immer in den Moodle-Kurs "Kurzzeitprogramme im Ausland" eingestellt. Die Platzvergabe erfolgt ebenfalls über den Moodle-Kurs: Auf den Unterseiten der einzelnen Angebote können Sie immer sehen, wieviele Plätze verfügbar sind und sich direkt für das Angebot anmelden.
In dem Moodle-Kurs sind auch alle wichtigen Informationen (Termine, Dauer, Teilnahmevoraussetzungen, etc.) zu den Angeboten hinterlegt.
Bitte klären Sie selbstständig im Vorfeld mit den Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät bzw. mit dem/der Modulverantwortlichen, ob eine Anerkennung der online erbrachten Leistungen möglich ist.