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Dienstvereinbarung mobile Arbeit

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Mitarbeitende der Hochschule haben zukünftig mehr Spielraum, was die Ausgestaltung von Arbeitszeit und Homeoffice angeht.

Homeoffice
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Schon während der Corona-Pandemie hat die Hochschulleitung die Möglichkeiten, flexibel zu arbeiten, erweitert. In einer Umfrage des Personalrats haben 80 Prozent der Mitarbeitenden diese Erfahrungen positiv bewertet. Vor allem die höhere Flexibilität kam bei den meisten Beschäftigten sehr gut an. Was die Umfrage aber auch gezeigt hat: Der persönliche Austausch zwischen Kollegen und Kolleginnen kann durch digitale Formate nur schwer aufgefangen werden.

Die Ergebnisse der Befragung sind in die neue Dienstvereinbarung, die seit dem 1. Oktober 2021 in Kraft ist, eingeflossen. Das bisher komplizierte Antragsverfahren für die bis dahin geltende „alternierende Telearbeit“ hat sich stark vereinfacht und wird weitgehend auf Abteilungsebene ausgestaltet. Die Dienstvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren, danach wird geprüft, ob sie sich in der Praxis bewährt.

Die Dienstvereinbarung „Arbeitszeit und mobiles Arbeiten“ sowie eine Vorlage für die Vereinbarung mit dem Vorgesetzten finden Sie unter Infos: A-Z.