Beruflich Qualifizierte können unter bestimmten Voraussetzungen zum Studium zugelassen werden. So eröffnet auch der Meisterbrief oder eine Vielzahl von im Beruf erworbenen Qualifikationen den Weg an die Hochschule. D. h.

  • Meistern und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen steht der allgemeine Hochschulzugang offen
  • Sonstige beruflich Qualifizierte mit Berufsausbildung und Berufserfahrung können über eine Eignungsprüfung fachlich entsprechend studieren.