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Willkommen! Bei unserer Auswahl an Studiengängen finden die verschiedensten Fähigkeiten und Charaktere ihren Platz. Wir freuen uns auf neue Gesichter auf einem bunten Campus. Wir sind offen für neue Studierende, die die Wirtschaft, die Gesellschaft und sich selbst weiterbringen wollen.

Bewerbungen sind möglich:

bis 31. März 2024 für

  • die zulassungsbeschränkten, internationalen Master-Studiengänge (mit NC) für Studieninteressierte mit Wohnsitz außerhalb der EU

Zur Bewerbung den Studiengang anklicken.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Direkt zum Bewerberportal

Das Bewerbungsverfahren

Schulische Zugangsvoraussetzungen

Um eine Zulassung zu einem Bachelor-Studium an der Hochschule Offenburg zu erhalten, benötigen Sie eine in Baden-Württemberg gültige Hochschulzugangsberechtigung. Nachgewiesen wird dies durch die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife über den erfolgreichen Abschluss an einem Berufskolleg. 

Deutsche Bewerber (mit Wohnsitz noch im Ausland oder in Baden-Württemberg), die im Ausland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, benötigen vom 

Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7 Schule und Bildung
- Zeugnisanerkennungsstelle -
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Telefon: 0711 904-40700

eine Anerkennung ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Befindet sich der Wohnsitz in einem anderen Bundesland, ist die Zeugnisanerkennungsstelle dieses Bundeslandes zuständig.
Die Zeugnisanerkennungsstelle des RP Stuttgart führt ebenfalls Bewertungen von Bildungsnachweisen aus anderen Bundesländern durch.

Ausländische Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich vor der Bewerbung an das Studienkolleg Konstanz wenden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Zugangsvoraussetzung für das Studium in einem Master-Studiengang ist der Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss in einem Bachelor- oder Diplom-Studiengang. 

Die Hoch­schu­le Of­fen­burg ver­gibt ihre Stu­di­en­plät­ze nach einem hoch­schul­ei­ge­nen Aus­wahl­ver­fah­ren, wenn es für einen Stu­di­en­gang mehr Be­wer­ber gibt, als Stu­di­en­plät­ze zu ver­ge­ben sind.  

In Stu­di­en­gän­gen ohne Be­wer­ber­über­hang er­hält jeder Be­wer­ber, der die Zu­gangs­vor­aus­set­zun­gen er­füllt, einen Stu­di­en­platz; ein Aus­wahl­ver­fah­ren fin­det dann nicht statt. 

Wie viele Stu­di­en­an­fän­ger­plät­ze pro Stu­di­en­gang je­weils zur Ver­fü­gung ste­hen, ist in der Zu­las­sungs­zah­len­ver­ord­nung (ZZ­VO-HAW) ge­re­gelt. 

Umrechnung der Noten im Auswahlverfahren 

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

    In Ihrem Bewerbungsformular geben Sie lediglich die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung in Ziffern an. Diese Durchschnittsnote wird nach folgender Tabelle in eine Punktzahl umgerechnet:
Noten 1,0 1,1 1,2  1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8  1,9 
Punktzahl 15,0 14,7  14,4 14,1 13,8 13,5 13,2 12,9 12,6 12,3
           
Noten 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 2,8 2,9
Punktzahl 12,0 11,7 11,4 11,1 10,8 10,5 10,2 9,9 9,6 9,3
           
Noten 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9
Punktzahl 9,0 8,7 8,4 8,1 7,8 7,5 7,2 6,9 6,6 6,3
           
Noten 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 4,5 4,6 4,7 4,8 4,9
Punktzahl 6,0 5,7 5,4 5,1 4,8 4,5 4,2 3,9 3,6 3,3

  • Fachnoten
    In Ihrem Bewerbungsformular geben Sie Fachnoten (so weit Fächer belegt) in ganzen Noten an. Die Umrechnung der Noten erfolgt nach folgender Punkteskala:
Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend
Punktzahl 15 12 9 6 3 0

  • Abschlussnote der Berufsausbildung.

Die Umrechnung der Abschlussnote Ihrer Berufsausbildung erfolgt nach der Formel 200/Note - 50. Hieraus ergeben sich im Einzelnen folgende Punktzahlen: 

Note sehr gut gut befriedigend ausreichend
Punktzahl 150 50 17 0

Hochschuleigenes Auswahlverfahren für grundständige Studiengänge (Bachelor)

Die Vergabe der Studienplätze für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge erfolgt nach Einordnung der Bewerber in eine Rangliste. Die Rangliste wird anhand der folgenden Kriterien gebildet:

  • der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
  • ggf. einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung (0,2 Abzug von der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung).

Für die Studiengänge der Fakultät Medien und Informationswesen gilt zusätzlich

  • ggf. ein Auslandsaufenthalt von mind. 6-wöchiger Dauer (0,2 Abzug von der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung).

Auswahlverfahren Einstiegssemester startING

75 Prozent der Studienplätze im Einstiegssemester startING werden über ein leistungsorientiertes Auswahlverfahren vergeben. 25 Prozent der Plätze werden über ein Auswahlverfahren, das sich aus einem vorgeschalteten E-Assessment und einem 15-minütigen Interview zusammensetzt, vergeben. Weitere Informationen gibt es auf der startING-Seite.

Orientierungstest (OT)

Für alle Studienbewerber für Bachelor-Studiengänge in Baden-Württemberg ist es Pflicht, ein Studienorientierungsverfahren zu absolvieren. Als Nachweis über die Teilnahme an solch einem Studienorientierungsverfahren muss entsprechend § 2 Absatz (2) Nr. 3 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung folgender Nachweis eingereicht werden:

  • Teilnahmebestätigung am Pflichtteil (Interessentest) des allgemeinen Orientierungstests der Hochschulen und des Landes (www.was-studiere-ich.de) 

Dieser allgemeine Orientierungstest gibt Auskunft über Ihre Interessen und Fähigkeiten und zeigt Ihnen Studiengänge und Berufe auf, die zu Ihnen passen. Er besteht aus einem Interessentest, der ca. 15 Minuten dauert und einem rund 90 Minuten dauernden Fähigkeitstest. Wenn Sie den Interessentest des OT (Pflichtteil) absolviert haben, erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat. Dieses Zertifikat reichen Sie bitte zur Einschreibung (siehe auf Ihrem Zulassungs- bzw. Einschreibebescheid) ein. In diesem Zertifikat wird lediglich bescheinigt, dass Sie an dem Orientierungstest teilgenommen haben.

Bei beruflich Qualifizierten nach § 58 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6 LHG, die sich um einen Studienplatz bewerben, wird der schriftliche Nachweis über das Beratungsgespräch an einer Hochschule als Nachweis über die Teilnahme am Studienorientierungsverfahren anerkannt.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet ebenfalls ein Selbsterkundungstool zur Studienorientierung an. Auch dieser Test wird von der Hochschule Offenburg anerkannt. Den Test finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/bildung/welche-ausbildung-welches-studium-passt

Weitere Orientierungsverfahren werden von der Hochschule Offenburg nicht anerkannt!

Ausländische Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Alle ausländischen Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung ("Bildungsinländer") sind im Zulassungs- und Auswahlverfahren Deutschen gleichgestellt. Diese Bewerber werden nach den für Deutsche geltenden Bestimmungen am Vergabeverfahren beteiligt.

Informationen für Bewerber*innen mit AbiBac

Ausländische Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Alle ausländischen Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung, die an der Hochschule Offenburg studieren möchten, müssen ihre Unterlagen beim Studienkolleg Konstanz (STK) einreichen. Das Studienkolleg prüft Ihre Zeugnisse und stellt die notwendigen Bescheinigungen aus, mit denen Sie sich an der Hochschule Offenburg bewerben können. Darüber hinaus prüft das Studienkolleg die Deutschkenntnisse und führt Kurse durch, in denen Studienbewerber sprachlich und fachlich auf ein Studium vorbereitet werden.

Das STK vergibt keine Studienplätze! Sie erhalten vom Studienkolleg eine Zugangsberechtigung, mit der Sie sich um einen Studienplatz bewerben können. Dieser Nachweis muss fristgerecht zum Bewerbungsschluss bei der Hochschule Offenburg eingehen, damit am Verfahren teilgenommen werden kann.

Bei Fragen zur Bewerbung, Fristen und Voraussetzungen können Sie sich direkt beim Studienkolleg Konstanz informieren.

Zulassung

8 % der Studienplätze werden an ausländische Bewerber mit ausländischen Zeugnissen vergeben. Alle Bewerber aus EU- und EWR-Ländern sowie ausländische Bewerber mit deutschen Zeugnissen sind deutschen Bewerbern gleichgestellt. D. h. diese Bewerber werden nach den für Deutsche geltenden Bestimmungen am Vergabeverfahren beteiligt und müssen sich dem normalen Bewerbungs- und Zulassungsverfahren unterziehen.

Deutsche Sprachkenntnisse

Alle Studienbewerber müssen sehr gute deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Da die Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache abgehalten werden, sind fundierte Kenntnisse der deutschen Sprache Grundvoraussetzung für ein Studium.


Eine Einschreibung an einer Hochschule kann nur nach Ablegen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) oder nach Bestehen des Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) (mit einem Durchschnittsergebnis von TDN 4 und dem Bestehen in allen vier Teilprüfungen) erfolgen. Wenn Sie bereits ein qualifiziertes TestDaF Zertifikat haben, werden Sie von der Teilnahme an der DSH befreit. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.testdaf.de


Auf der Webseite des Studienkolleg Konstanz finden Sie ebenfalls genaue Informationen zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse und zu Sprachkursen in Baden-Württemberg.

Beruflich Qualifizierte können unter bestimmten Voraussetzungen zum Studium zugelassen werden. So eröffnet auch der Meisterbrief oder eine Vielzahl von im Beruf erworbenen Qualifikationen den Weg an die Hochschule. D. h.

  • Meistern und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen steht der allgemeine Hochschulzugang offen
  • Sonstige beruflich Qualifizierte mit Berufsausbildung und Berufserfahrung können über eine Eignungsprüfung fachlich entsprechend studieren.

Sie haben bereits einige Zeit studiert und erfolgreich Prüfungsleistungen absolviert? Nun möchten Sie in einen anderen, aber ähnlichen Studiengang wechseln?

Oder haben Sie bisher an einer anderen Hochschule studiert und möchten nun Ihr Bachelor-Studium an der Hochschule Offenburg fortführen?

Nach Studiengangwechsel und/oder Hochschulwechsel können Sie in der Regel problemlos bei uns weiterstudieren, sofern wir einen Platz in Ihrem Wunschstudiengang frei haben. Wenn Ihre bisher erbrachten Studienleistungen mit den im neuen Studiengang geforderten Leistungen nach Inhalt und Umfang vergleichbar sind, können Sie sich diese anrechnen lassen und sich direkt für ein höheres Fachsemester bewerben. Über die Anrechnung und die Einstufung entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende.

Wenn Sie den Prüfungsanspruch in Ihrem bisherigen Studiengang verloren haben, können Sie den gleichen oder einen sehr ähnlichen Studiengang bei uns nicht weiter studieren. Einen Studiengangwechsel können Sie ggf. vornehmen. Im Zweifel entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende.

Eine Bewerbung für das Sommersemester 2024 ist ab 26. Oktober 2023 möglich.

E-Mail-Service / Telefonsprechstunde

Bei Fragen rund um die Bewerbung:
E-Mail-Service: zulassungsamt@hs-offenburg.de

Telefon-Sprechstunde:
Tel. 0781 205-4792
Mo bis Do jeweils von 10:00 - 12:00 Uhr
Di von 13:00 - 15:00 Uhr