Orientierungstest (OT)

Für alle Studienbewerber für Bachelor-Studiengänge in Baden-Württemberg ist es Pflicht, ein Studienorientierungsverfahren zu absolvieren. Als Nachweis über die Teilnahme an solch einem Studienorientierungsverfahren muss entsprechend § 2 Absatz (2) Nr. 3 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung folgender Nachweis eingereicht werden:

  • Teilnahmebestätigung am Pflichtteil (Interessentest) des allgemeinen Orientierungstests der Hochschulen und des Landes (www.was-studiere-ich.de) 

Dieser allgemeine Orientierungstest gibt Auskunft über Ihre Interessen und Fähigkeiten und zeigt Ihnen Studiengänge und Berufe auf, die zu Ihnen passen. Er besteht aus einem Interessentest, der ca. 15 Minuten dauert und einem rund 90 Minuten dauernden Fähigkeitstest. Wenn Sie den Interessentest des OT (Pflichtteil) absolviert haben, erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat. Dieses Zertifikat reichen Sie bitte zur Einschreibung (siehe auf Ihrem Zulassungs- bzw. Einschreibebescheid) ein. In diesem Zertifikat wird lediglich bescheinigt, dass Sie an dem Orientierungstest teilgenommen haben.

Bei beruflich Qualifizierten nach § 58 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6 LHG, die sich um einen Studienplatz bewerben, wird der schriftliche Nachweis über das Beratungsgespräch an einer Hochschule als Nachweis über die Teilnahme am Studienorientierungsverfahren anerkannt.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet ebenfalls ein Selbsterkundungstool zur Studienorientierung an. Auch dieser Test wird von der Hochschule Offenburg anerkannt. Den Test finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/bildung/welche-ausbildung-welches-studium-passt

Weitere Orientierungsverfahren werden von der Hochschule Offenburg nicht anerkannt!