Schulische Zugangsvoraussetzungen

Um eine Zulassung zu einem Bachelor-Studium an der Hochschule Offenburg zu erhalten, benötigen Sie eine in Baden-Württemberg gültige Hochschulzugangsberechtigung. Nachgewiesen wird dies durch die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife über den erfolgreichen Abschluss an einem Berufskolleg. 

Deutsche Bewerber (mit Wohnsitz noch im Ausland oder in Baden-Württemberg), die im Ausland eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, benötigen vom 

Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7 Schule und Bildung
- Zeugnisanerkennungsstelle -
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Telefon: 0711 904-40700

eine Anerkennung ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Befindet sich der Wohnsitz in einem anderen Bundesland, ist die Zeugnisanerkennungsstelle dieses Bundeslandes zuständig.
Die Zeugnisanerkennungsstelle des RP Stuttgart führt ebenfalls Bewertungen von Bildungsnachweisen aus anderen Bundesländern durch.

Ausländische Bewerber mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen sich vor der Bewerbung an das Studienkolleg Konstanz wenden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Zugangsvoraussetzung für das Studium in einem Master-Studiengang ist der Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss in einem Bachelor- oder Diplom-Studiengang.