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Nachhaltig mit Jobrad

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Mit dem geleasten Dienstfahrrad zur Arbeit? Für Beamt*innen und Tarifbeschäftigte in Kommunen ist das inzwischen möglich.

Ein Frosch fährt auf einem Fahrrad
© d

Mit dem Dienstfahrrad-Konzept "JobRad" bekommen Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, über ihren Arbeitgeber das eigene Wunschrad zu beziehen, inklusive steuerlicher Vorteile. Dabei bezahlen Mitarbeiter*innen ihr Wunschrad über eine monatliche Gehaltsabrechnung, die sog. Gehaltsumwandlung. So lassen sich beispielsweise beim Kauf eines (E-)Bikes im Wert von 2500 Euro über 600 Euro sparen.

Allerdings gibt es Streit bei den Tarifpartnern des öffentlichen Dienstes um die „richtige“ Ausgestaltung der Entgeltumwandlung: ver.di kritisiert, dass die Hälfte des gesparten Kaufpreises durch eine unterstellte Fahrradversicherung von drei Jahren im Wert von 315 Euro zustande komme. Außerdem fehlten den Arbeitnehmer*innen Beiträge in der Sozialversicherung, was zu Abschlägen bei Arbeitslosengeld oder Rente führe. Würden sich Beschäftigte privat ein Bike ohne Versicherungs- und Wartungsvertrag kaufen, wäre das laut ver.di für alle Besoldungsgruppen langfristig günstiger als das Leasing mit Gehaltsumwandlung.

Im Jahr 2020 hat das Land Baden-Württemberg für Beamt*innen JobBike BW eingeführt. Weitere Informationen zur Beantragung von JobBike BW finden Sie hier.

Seit März 2021 können auch die Beschäftigen im öffentlichen Dienst der Kommunen ein Jobrad leasen. Für die Tarifbeschäftigten des Landes ist es bisher zu keiner Einigung gekommen.