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Trauer um Prof. Rudolf Ranzinger

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Die Hochschule Offenburg trauert um ihr Mitglied Prof. Rudolf Ranzinger, der am 23. Januar im Alter von 92 Jahren verstorben ist.

Porträt Rudolf Ranzinger
© Hochschule Offenburg

Mit großer Betroffenheit, aber auch tief empfundener Dankbarkeit nimmt die Hochschule Abschied von ihrem Kollegen und trauert um ihn mit seiner Familie.

Rudolf Ranzinger war praktisch ein Mann der ersten Stunde. Nach Tätigkeiten bei der Robert Bosch GmbH in Stuttgart und Feuerbach, an der TH Stuttgart und bei OSRAM in Herbrechtingen und Schwabmünchen wurde der Diplom-Physiker bereits am 1. März 1965 als Dozent für Physik, Chemie und weitere Grundlagenfächer an der kurz zuvor gegründeten Staatlichen Ingenieurschule Offenburg angestellt. Im August desselben Jahres erfolgte seine Ernennung zum Oberbaurat im technischen Schuldienst. 1967 wurde der gebürtige Münchener zum Beamten auf Lebenszeit und 1971 mit der Umwandlung der Staatlichen Ingenieurschule Offenburg in eine Fachhochschule zum Professor und Fachberater ernannt. Ab dem Wintersemester 1972/73 bis zu seinem Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand Ende August 1990 hatte Rudolf Ranzinger den Lehrauftrag für Physik inne. Außerdem übernahm er Gutachtertätigkeiten und Projektaufträge im Bereich Werkstoffprüfung für die Steinbeis-Einrichtung. Auch im Anschluss an seine Pensionierung blieb Rudolf Ranzinger der Fachhochschule, die 1985 zur Hochschule wurde, verbunden. Vom Wintersemester 1990/91 bis zum Wintersemester 2000/01 übte er noch verschiedene, kleinere Lehraufträge in den Fachbereichen Maschinenbau, Elektrotechnik sowie Verfahrens- und Umwelttechnik aus.

Die Hochschule verliert mit Professor Ranzinger einen Kollegen, der zahlreiche Generationen von Studierenden mit Begeisterung gelehrt hat; der fachlich außerordentlich geschätzt war und durch seine immerzu vorbildliche und verantwortungsbewusste Art nicht nur bei allen Kolleginnen und Kollegen der Hochschule, sondern auch bei vielen Studierenden menschliche Autorität erworben hat.

Unsere Anteilnahme gilt seinen Angehörigen.