Ab sofort stellen wir daher für den Versand von Büchern nach Hochschulbibliotheksgebührensatzung §6, Abs. 1 diese Gebühren in Rechnung.
Für den Versand von Büchern geben wir die Portogebühren an unsere Nutzer weiter, die uns die Deutsche Post in Rechnung stellt. Ab 1. Juli 2018 wurden die Gebühren erhöht:
Ab sofort stellen wir daher für den Versand von Büchern nach Hochschulbibliotheksgebührensatzung §6, Abs. 1 diese Gebühren in Rechnung.