Die Hoch­schu­le Of­fen­burg ver­gibt ihre Stu­di­en­plät­ze nach einem hoch­schul­ei­ge­nen Aus­wahl­ver­fah­ren, wenn es für einen Stu­di­en­gang mehr Be­wer­ber gibt, als Stu­di­en­plät­ze zu ver­ge­ben sind.  

In Stu­di­en­gän­gen ohne Be­wer­ber­über­hang er­hält jeder Be­wer­ber, der die Zu­gangs­vor­aus­set­zun­gen er­füllt, einen Stu­di­en­platz; ein Aus­wahl­ver­fah­ren fin­det dann nicht statt. 

Wie viele Stu­di­en­an­fän­ger­plät­ze pro Stu­di­en­gang je­weils zur Ver­fü­gung ste­hen, ist in der Zu­las­sungs­zah­len­ver­ord­nung (ZZ­VO-HAW) ge­re­gelt. 

Hochschuleigenes Auswahlverfahren für grundständige Studiengänge (Bachelor)

Die Vergabe der Studienplätze für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge erfolgt nach Einordnung der Bewerber in eine Rangliste. Die Rangliste wird anhand der folgenden Kriterien gebildet:

  • der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
  • ggf. einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung (0,2 Abzug von der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung).

Für die Studiengänge der Fakultät Medien und Informationswesen gilt zusätzlich

  • ggf. ein Auslandsaufenthalt von mind. 6-wöchiger Dauer (0,2 Abzug von der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung).