Die Hoch­schu­le Of­fen­burg ver­gibt ihre Stu­di­en­plät­ze nach einem hoch­schul­ei­ge­nen Aus­wahl­ver­fah­ren, wenn es für einen Stu­di­en­gang mehr Be­wer­ber gibt, als Stu­di­en­plät­ze zu ver­ge­ben sind.  

In Stu­di­en­gän­gen ohne Be­wer­ber­über­hang er­hält jeder Be­wer­ber, der die Zu­gangs­vor­aus­set­zun­gen er­füllt, einen Stu­di­en­platz; ein Aus­wahl­ver­fah­ren fin­det dann nicht statt. 

Wie viel Stu­di­en­an­fän­ger­plät­ze pro Stu­di­en­gang je­weils zur Ver­fü­gung ste­hen, ist in der Zu­las­sungs­zah­len­ver­ord­nung (ZZ­VO-HAW) ge­re­gelt. 

Für das Aus­wahl­ver­fah­ren haben die Hoch­schu­len ver­schie­de­ne Aus­wahl­kri­te­ri­en fest­ge­legt. An der Hoch­schu­le Of­fen­burg er­folgt die Aus­wahl nach einer ku­mu­lier­ten Punkt­zahl, die nach Ma­ßga­be schu­li­scher Leis­tun­gen, der Be­rufs­aus­bil­dung und ge­ge­be­nen­falls au­ßer­schu­li­scher stu­di­en­gangre­le­van­ter Leis­tun­gen be­stimmt wird. Der fol­gen­den Über­sicht kön­nen Sie An­ga­ben zu den Kri­te­ri­en und zur Be­wer­tung der Leis­tun­gen in den ein­zel­nen Stu­di­en­gän­gen sowie im Stu­di­en­mo­dell star­tING ent­neh­men:

Umrechnung der Noten im Auswahlverfahren 

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

    In Ihrem Bewerbungsformular geben Sie lediglich die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung in Ziffern an. Diese Durchschnittsnote wird nach folgender Tabelle in eine Punktzahl umgerechnet:
Noten 1,0 1,1 1,2  1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8  1,9 
Punktzahl 15,0 14,7  14,4 14,1 13,8 13,5 13,2 12,9 12,6 12,3
           
Noten 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 2,8 2,9
Punktzahl 12,0 11,7 11,4 11,1 10,8 10,5 10,2 9,9 9,6 9,3
           
Noten 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9
Punktzahl 9,0 8,7 8,4 8,1 7,8 7,5 7,2 6,9 6,6 6,3
           
Noten 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 4,5 4,6 4,7 4,8 4,9
Punktzahl 6,0 5,7 5,4 5,1 4,8 4,5 4,2 3,9 3,6 3,3

  • Fachnoten
    In Ihrem Bewerbungsformular geben Sie Fachnoten (so weit Fächer belegt) in ganzen Noten an. Die Umrechnung der Noten erfolgt nach folgender Punkteskala:
Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend
Punktzahl 15 12 9 6 3 0

  • Abschlussnote der Berufsausbildung.

Die Umrechnung der Abschlussnote Ihrer Berufsausbildung erfolgt nach der Formel 200/Note - 50. Hieraus ergeben sich im Einzelnen folgende Punktzahlen: 

Note sehr gut gut befriedigend ausreichend
Punktzahl 150 50 17 0

Hochschuleigenes Auswahlverfahren für grundständige Studiengänge (Bachelor)

Die Vergabe der Studienplätze für zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge erfolgt nach Einordnung der Bewerber in eine Rangliste. Die Rangliste wird anhand der folgenden Kriterien gebildet:

  • der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
  • ggf. einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung (0,2 Abzug von der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung).

Für die Studiengänge der Fakultät Medien und Informationswesen gilt zusätzlich

  • ggf. ein Auslandsaufenthalt von mind. 6-wöchiger Dauer (0,2 Abzug von der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung).

Auswahlverfahren Einstiegssemester startING

75 Prozent der Studienplätze im Einstiegssemester startING werden über ein leistungsorientiertes Auswahlverfahren vergeben. 25 Prozent der Plätze werden über ein Auswahlverfahren, das sich aus einem vorgeschalteten E-Assessment und einem 15-minütigen Interview zusammensetzt, vergeben. Weitere Informationen gibt es auf der startING-Seite.